Erfahrungsstufen Bundeswehr - Finanzverwaltung Berlin

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Leotau
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Erfahrungsstufen Bundeswehr - Finanzverwaltung Berlin

Beitrag von Leotau »

Liebe Forengemeinde,

Ich habe folgende Frage:
Ich bin zur Zeit bei der Bundeswehr, bin dort A7 besoldet, sowie in der Erfahrungsstufe 4. Diese Zeit endet nun und ich interessiere mich für den mD in der Finanzverwaltung.
Die Einstellung als Finanzsekretär ist mit A6 dotiert.

Wie sieht es aus mit der Übernahme Der Erfahrungsstufen. Die Besoldungsgruppe müsste ich ja fallen auf A6.
Wie sind eigentlich die Aufstiege dort geregelt? Bewerben auf eine andere Stelle nach der Ausbildung ?
sdh1807
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Re: Erfahrungsstufen Bundeswehr - Finanzverwaltung Berlin

Beitrag von sdh1807 »

Einfach die Personalstelle der zukünftigen Dienststelle fragen
Leotau
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Re: Erfahrungsstufen Bundeswehr - Finanzverwaltung Berlin

Beitrag von Leotau »

sdh1807 hat geschrieben:Einfach die Personalstelle der zukünftigen Dienststelle fragen
Wenn das immer so einfach wäre. Hätte gerne auch aus Erfahrungswerte und gerne auch aus Gesetze Informationen gehabt ;-)
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Bananen-Willi
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Re: Erfahrungsstufen Bundeswehr - Finanzverwaltung Berlin

Beitrag von Bananen-Willi »

Diese Auskünfte kann man dir aber seriös nicht geben, dafür spielen zu viele Faktoren eine Rolle. (Zulassungs- oder Eingliederungsschein? Freie Bewerbung? Einstellung bei einer Bundesfinanzverwaltung oder einem Land? (Schon klar, Berlin, aber da gibts alles mögliche :D ) Wenn zweiteres, welches Land? usw. usf.)

Das einfachste ist wirklich, wenn die Einstellung bei einer Bundesbehörde erfolgen soll, kannst du bei deiner jetzigen Bezügestelle anfragen, die Regelungen für den Bund sollten dort bekannt sein, ist dagegen eine Einstellung bei einem Land beabsichtigt, wendest du dich am besten direkt an das Landesamt für Finanzen, Fachbereich Gebührniswesen, da dort die Eingruppierung vorgenommen werden wird. Niemand anderes als diese beiden Stellen werden dir eine verlässliche Auskunft geben können. Möglicherweise kennt sich auch dein zuständiger BFD-Berater mit der Thematik aus, zumindest auf Bundesebene, bei Bundesländern erreichen deren Kenntnisse meist doch recht schnell ihre Grenzen.
Leotau
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Re: Erfahrungsstufen Bundeswehr - Finanzverwaltung Berlin

Beitrag von Leotau »

Huhu, also ich fange vorraussichtlich bei der Finanzverwaltung des Landes Berlin an, also Landesebene.

Es handelt sich bei mir um eine freie Bewerbung, ein Zulassungsschein bzw. Eingliederungsschein besitze ich nicht und steht mir wohl auch nicht zu, da ich einige Monate verkürzen muss um pünktlich die Ausbildung anfangen zu können :) Entsprechend besteht kein ANspruch auf Ausgleichbezüge für 10 Jahre :)

Im Bundesbeamtenbesoldungsgesetz steht folgendes:

§ 28 Berücksichtigungsfähige Zeiten
(1) Beamten und Soldaten werden bei der ersten Stufenfestsetzung als Erfahrungszeiten im Sinne des § 27 Absatz 3 anerkannt:
....
2.
Zeiten als Berufssoldat oder Soldat auf Zeit,
...

Im Landesbesoldungsgesetz allerdings nichts, allerdings steht dadrin, dass sonst Bundesbesoldungrecht gilt.

Auch die Telefonat, die ich bis jetzt führte mit diversen Personalabteilung usw. konnten mir nicht wirklich weiterhelfen und haben mich immer weiter verbunden, bis irgendwann keiner mehr ranging. Dieses Spiel ging 3x so :)
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