Eigenen Antrag wegen DU auf Ruhestand stellen

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Meli80
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Eigenen Antrag wegen DU auf Ruhestand stellen

Beitrag von Meli80 »

Hallo Leute,

Ich bräuchte mal eure Hilfe.
Ich bin 38, und seit 15 Jahren im Justizvollzug im AvD tätig.
Aufgrund einer psychischen Erkrankung bin ich seit 8 Monaten krank geschrieben. Da für mich klar ist, dass ich erst wieder gesund werden kann, wenn ich nicht mehr in die JVA muss ( kurze Erklärung für euch, die Meine Nichte,7, wurde sexuell missbraucht und ich kann jetzt nicht mehr vorurteilsfrei meinen Dienst verrichten) suche ich schon was in der freien Wirtschaft. Ich weiß, ich kann um Entlassung bitten nur wäre ich dann mittellos.
Nun zu meiner Frage. Da für mich klar ist, dass ich nie wieder eine Jva betreten werde hoffe ich die ganze Zeit, das ein Zuruhesetzungsverfahren eingeleitet wird und ich dem entsprechend entlassen werde. Das hat für mich den Vorteil, dass ich bis zum Antritt meiner neuen Arbeit finanziell durch die Mindestversorgung abgesichert bin.
Das Problem ist aber, dass meine Dienstvorgesetzten sich nicht rühren.
Jetzt kommt meine Frage. Kann ich das Verfahren selbst beantragen und wenn ja was hätte das für Folgen bzw. welche Unterschiede ergeben sich im Gegensatz wenn es von der Anstalt eingeleitet wird?

Danke für eure Antworten
Torquemada
Moderator
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Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
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Re: Eigenen Antrag wegen DU auf Ruhestand stellen

Beitrag von Torquemada »

Gar nichts machen. Das volle Gehalt bekommen und abwarten. Du wirfst in deinem Beitrag einige beamtenrechtliche und arbeitsrechtliche Begriffe durcheinander.
Wenn du irgendwann wegen deiner Erkrankung in den Ruhestand versetzt werden solltest, kannst du dir immer noch eine Arbeit auf dem freien Arbeitsmarkt suchen, oder?
Irle5
Beiträge: 5
Registriert: 7. Feb 2016, 10:27
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Re: Eigenen Antrag wegen DU auf Ruhestand stellen

Beitrag von Irle5 »

Hallo Torquemada.
Danke für deine Antwort.
Weisst du zufällig, oder jemand anderes, wie das laufen würde bzw. Wie lange es dauert, also vom ersten Brief das man zum AA soll bis man wirklich raus ist?
sdh1807
Beiträge: 410
Registriert: 24. Apr 2014, 12:11
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Re: Eigenen Antrag wegen DU auf Ruhestand stellen

Beitrag von sdh1807 »

Keine schöne Sache. Deine Probleme mit der JVA kann man dann gut nachvollziehen.
Wäre da nicht die Idee einen Antrag auf Versetzung zu stellen (falls es was gibt, was du dir vorstellen kannst zu machen).
Ich denke doch das mit der Geschichte und entsprechender Hilfe vom Sozialdienst/Personalrat möglich ist eine Versetzung in die Wege zu leiten wenn dadurch die DU vermieden werden kann
Irle5
Beiträge: 5
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Re: Eigenen Antrag wegen DU auf Ruhestand stellen

Beitrag von Irle5 »

Hallo sdh1807,
Versetzung kommt nicht in Frage, da ich nur in eine andere JVA wechseln könnte.
Berlin21
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Re: Eigenen Antrag wegen DU auf Ruhestand stellen

Beitrag von Berlin21 »

Hallo Meli80,
ich würde auch sagen: mach nichts, keine Versetzung in den Ruhestand oder so.
Ich kenn eine Beamtin auch aus der JVA, sie ist schon mind. 2 Jahre krankgeschrieben, hat sich bemüht in die allgem. Verwaltung (außerhalb der Justiz) versetzt zu werden. Nichts passiert. Bekommt ihr Geld.
Viel Glück
BeamterA6FA
Beiträge: 24
Registriert: 11. Mär 2013, 17:11
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Re: Eigenen Antrag wegen DU auf Ruhestand stellen

Beitrag von BeamterA6FA »

Hallo,
als justizler hast du doch die voraussetzungen um als gerichtsvollzieher geschult zu werden, dauert 20 monate, beamtenähnliches verhältnis, volle weiterzahlung deiner bezüge während der ausbildung und sehr gutebezahlung bei einstellung. Vielleicht wäre das eine alternative für dich?? Frag bei deinem zust. Landgericht nach :-)
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Bananen-Willi
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Re: Eigenen Antrag wegen DU auf Ruhestand stellen

Beitrag von Bananen-Willi »

Mit einer bekannten psychischen Vorerkrankung? Die Bewerbung wäre sowas von aussichtslos...

Zudem ist es kein beamtenähnliches Verhältnis, sondern ein reguläres, zuständig für Personalfragen ist in der Justiz auch das OLG, nicht das LG. Zulassungsvoraussetzung für die Ausbildung ist im Regelfall der Justizfachwirt, Eingangsgehaltsstufe danach ist A8...ich weiß nicht, ob das so fürstlich ist, dazu kommt auftragsbedingt noch eine steuerpflichtige Zulage.
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