Vollstreckungsersuchen der Rundfunkanstalten

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KollegeKarl
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Vollstreckungsersuchen der Rundfunkanstalten

Beitrag von KollegeKarl »

Hallo und Guten Abend,

nachdem im letzten Jahr ein stark erhöhtes Aufkommen o.g. Vollstreckungsersuchen von Seiten der Rundfunkanstalten
bei den Stadtkassen und Finanzämtern, wegen sog. Zahlungsverweigerern, zu verzeichnen ist möchte ich mal in die
Runde der Betroffenen fragen...

Ich selbst hab mich erst seit ca. einem Jahr in dieses Thema eingelesen (aber nicht ganz tief) aber mein Grundgefühl
lässt mich dann doch des öfteren an der Rechtmässigkeit zweifeln. Darum mal so zum Meinungsaustausch - weist ihr
so ein Vollstreckungsersuchen auch mal zurück? Oder meint ihr das ist unklug für die jeweiligen Sachbearbeiter?

In Gesprächen mit Beteiligten ist ja auch des öfteren die Rede davon dass die unterschreibenden Sachbearbeiter
später dafür in Haftung (privatrechtlich) genommen werden können, da von Seiten der Rundfunkanstalten keine
Unterschriften geleistet werden (also letztenendes nur die Sachbearbeiter der Stadtkassen und die Gerichtsvoll-
zieher eine Unterschrift leisten. Ich bin mir da etwas unsicher und würde gerne wissen wie das überregional ge-
handhabt wird (da ja auch Lndesrecht).

Freue mich auf Eure Meinungen.

Karl
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Bananen-Willi
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Re: Vollstreckungsersuchen der Rundfunkanstalten

Beitrag von Bananen-Willi »

KollegeKarl hat geschrieben: In Gesprächen mit Beteiligten ist ja auch des öfteren die Rede davon dass die unterschreibenden Sachbearbeiter
später dafür in Haftung (privatrechtlich) genommen werden können, da von Seiten der Rundfunkanstalten keine
Unterschriften geleistet werden (also letztenendes nur die Sachbearbeiter der Stadtkassen und die Gerichtsvoll-
zieher eine Unterschrift leisten. Karl
Was für ein Blödsinn. Im automatisierten Verwaltungsvollstreckungsverfahren ist gesetzlich festgelegt, dass keine Unterschrift notwendig ist. Privatrecht kommt darüberhinaus hier in keinster Weise zur Anwendung, der gesamte Vorgang ist öffentliches Recht. Sowohl der Rundfunkstaatsvertrag wie auch die handelnden Vollstreckungsorgane. Keiner von diesen kann "privatrechtlich" belangt werden, äußerstenfalls dienstrechtlich, wofür bei einem Fehlverhalten der Dienstherr die Haftung übernehmen muss, weswegen die Vollstreckungsbeamten solche "Ankündigungen" recht gelassen sehen.

Der BGH hat längst höchstinstanzlich entschieden, dass die Praxis des Rundfunkstaatsvertrages gesetzlich zulässig ist, das Verfassungsgericht hat eine dagegen gerichtetete Klage nicht angenommen.

Was man hierzu in einschlägigen Internetforen liest, wird meist von den sogenannten Reichsdeutschen oder Germaniten dort eingestellt, entbehrt jeder rechtlichen Grundlage und geht regelmäßig für diejenigen, die auf die Art versuchen, die ungeliebte Abgabe zu vermeiden, mächtig nach hinten los. Wer einem Vollstreckungsbeamten mit eingebildeten "privatrechtlichen" Konsequenzen droht, wird vom Dienstherren desjenigen wegen versuchter Nötigung beanzeigt und von den Amtsgerichten regelmäßig zu hohen Geldstrafen verurteilt. Für die in einem solchen Fall verhängten Geldstrafen können Sie die Fernsehgebühren 2 Leben lang bezahlen und noch einige Male schön essen gehen, also Finger weg von so obskuren Methoden.

Ich persönlich bezahle diese Abgabe höchst widerwillig, auf ARD und Co. läuft meiner Meinung nach nur wenig unterhaltsamer Rentnermist, aber das muss jeder für sich selbst entscheiden. Allerdings habe ich schon lange aktzeptiert, dass gegen diesen Knebelvertrag keine legale Möglichkeit der Vermeidung existiert, zahl die paar Kröten und versuch mich nicht drüber zu ärgern :roll:
KollegeKarl
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Re: Vollstreckungsersuchen der Rundfunkanstalten

Beitrag von KollegeKarl »

Hallo Bananen-Willi,

danke für Deine persönliche Einschätzung besonders in Bezug auf die "Privathaftung". Allerdings kann ich mir nicht
vorstellen dass ein Zahlungsverweigerer wegen Ankündigung von Privatrechtlichen Mitteln von irgendeinem Gericht
belangt werden kann. Das ist und sollte jedermanns Recht sein dies zu versuchen - ob es Erfolg hat ist eine andere
Frage...

Zu Deinem Einwand das es sich hier meist um die sog. "Reichsbürger" handelt habe ich jedoch ein vollkommen
anderes Bild. In kleinen Städten und Gemeinden kennt man sich ja. Und Die welche ich meine sind definitiv nicht
so gestrickt sondern eher jene Bürger welche sich sehr schnell zur Wehr setzten wenn sie sich ungerecht behandelt
fühlen (Stichwort: Querulanten). Wenn man Schätzungen glauben soll könnten das ca. 3-4 Millionen bundesweit
sein...so viele "reichsbürger haben wir nicht.

Leider hab ich heute nicht die Möglichkeit heute hier ausführlicher zu schreiben (die Familie ruft) und muss das
für heute erstmal beenden.

Ich würde mich über weitere Einschätzungen von Betroffenen sehr freuen,

bis die Tage

euer Karl
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Bananen-Willi
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Re: Vollstreckungsersuchen der Rundfunkanstalten

Beitrag von Bananen-Willi »

KollegeKarl hat geschrieben:Allerdings kann ich mir nicht
vorstellen dass ein Zahlungsverweigerer wegen Ankündigung von Privatrechtlichen Mitteln von irgendeinem Gericht
belangt werden kann.
Tatsächlich ist es aber so, dass er belangt werden kann...und auch wird. Leider denken immer mehr Menschen, dass sie mit den reißerischen Methoden, die sich in den einschlägigen Foren ja immer schön verbreiten lassen, erfolgreich sein werden. Die bayerischen Amtsgerichte werten das, was Sie als "Ankündigung von privatrechtlichen Mitteln" verharmlosen, als das, was es tatsächlich ist: als eine versuchte Nötigung, um ein Vollstreckungsorgan so unter Druck zu setzen, dass es seinen Dienstpflichten nicht mehr nachkommt. Für Ersttäter liegt der Rahmen häufig zwischen 120 und 150 Tagessätzen. Rechnen Sie sich die Geldstrafe doch mal bei Ihrem Verdienst aus, die Sie da zu blechen hätten. Auch ist mir derzeit kein Fall bekannt, in dem eine Berufung aus inhaltlichen Gründen Erfolg gehabt hätte...

Ich finde, diese Zwangsabgabe kann nur abgeschafft bzw. gerecht ausgelegt werden, wenn der Druck aus der Bevölkerung auf die Politik so hoch wird, dass der Rundfunkstaatsvertrag vollkommen überarbeitet, alte Pfründe abgeschafft und die Sendeanstalten dazu gezwungen werden, sich am ganz normalen Wettbewerb des Marktes zu beteiligen. Wenn ein Kunde die Wahl hätte, ob er für den derzeitigen Mist auch nur einen Cent bezahlen sollte, würden das wohl nicht viele machen - ich jedenfalls nicht!
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