Frage zur Versicherung in Übergangszeit Schüler-Beamter

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Baumschubser
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Frage zur Versicherung in Übergangszeit Schüler-Beamter

Beitrag von Baumschubser »

Mein Junior hat sich für eine Laufbahn im öD entschieden, wo genau es am Ende wird, steht noch nicht fest, hängt davon ab, wo überall die Einstellungstests positiv verlaufen. Aktuell ist von Polizei über Zoll bis zur Verwaltung alles am laufen.

Da die Ausbildung im mD meist zum 01.09., die im gD meist zum 01.10. beginnt, er aus der Schule aber normalerweise per 30.06. entlassen wird, stellt sich mir die Frage, was wir in der Zwischenzeit beachten müssen.
Konkret:
- Meldung beim Arbeitsamt?
- gesetzliche Krankenkasse? (derzeit familienversichert in der GKV)

Für den Fall, dass es die Polizei wird, hab ich dort noch Fragen zur Anwartschaft.
- Was kostet sowas ca. im Monat?
- Gleich von Anfang an abschließen?
- Irgendwas spezielles dabei zu beachten?
Torquemada
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Re: Frage zur Versicherung in Übergangszeit Schüler-Beamter

Beitrag von Torquemada »

Baumschubser hat geschrieben: Da die Ausbildung im mD meist zum 01.09., die im gD meist zum 01.10. beginnt, er aus der Schule aber normalerweise per 30.06. entlassen wird, stellt sich mir die Frage, was wir in der Zwischenzeit beachten müssen.
Konkret:
- Meldung beim Arbeitsamt?
- gesetzliche Krankenkasse? (derzeit familienversichert in der GKV)
Wie lat ist dein Junior denn?

Zur Krankenkasse:

Kinder können bis zum 23. Lebensjahr über die Familienversicherung kostenfrei versichert sein, wenn sie noch nicht selbst arbeiten. Bei einer Schulausbildung liegt die Altersgrenze bei 25.

Von wo beziehst ihr denn das Kindergeld? Das gibt es bis 18 immer voraussetzungslos.

Wozu Meldung beim Arbeitsamt?
Meinst du die Meldung als Ausbildungssuchender?
Das kann eventl. später bei der Rente etwas bringen.

https://sozialversicherung-kompetent.de ... elden.html
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Baumschubser
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Re: Frage zur Versicherung in Übergangszeit Schüler-Beamter

Beitrag von Baumschubser »

Mein Junior wird im Juli 19, ist derzeit familienversichert bei meiner Frau, Kindergeld beziehe ich als Beamter.

Mir gings nur darum, dass er lückenlos versichert ist. Wenn er Beamter wird, ist das mit der Rente eh hinfällig.
Torquemada
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Re: Frage zur Versicherung in Übergangszeit Schüler-Beamter

Beitrag von Torquemada »

Baumschubser hat geschrieben:Mein Junior wird im Juli 19, ist derzeit familienversichert bei meiner Frau, Kindergeld beziehe ich als Beamter.

Mir gings nur darum, dass er lückenlos versichert ist. Wenn er Beamter wird, ist das mit der Rente eh hinfällig.
Familienversichert ist er auch im Übergangszeitraum bis zur Verbeamtung. Auskünfte hierzu erteilt die GKV deiner Gattin. Er ist lückenlos versichert.
Kindergeld gibt es auch während seiner Ausbildung.
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Baumschubser
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Re: Frage zur Versicherung in Übergangszeit Schüler-Beamter

Beitrag von Baumschubser »

OK, also brauch ich im Grunde nichts zu unternehmen. Danke für die Antworten.
arme Sau
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Re: Frage zur Versicherung in Übergangszeit Schüler-Beamter

Beitrag von arme Sau »

Hmm,

ich persönlich, würde vorsichtshalber doch noch bei der GKV anrufen. Ja sogar das Arbeitsamt würde ich anfragen.
Wenn es nicht klappt mit der Verbeamtung nicht klappt, kann es zu einer Fehlzeit im Rentenverlauf kommen. das evtl. später geklärt werden muß.
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Baumschubser
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Re: Frage zur Versicherung in Übergangszeit Schüler-Beamter

Beitrag von Baumschubser »

Beim Arbeitsamt ist er ja quasi schon gemeldet. Er hatte sich dort mal beraten lassen wegen Studienplätzen im öD. Hat dann auc etliche Adressen bekommen, wo er sich bewerben kann. Es kann aber nicht schaden, das mit AA und GKV nochmal abzuklären.

Kann mir eventuell noch jemand was zur Anwartschaft sagen? Das ist für mich als Beamter mit Beihilfe völliges Neuland.
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Bananen-Willi
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Re: Frage zur Versicherung in Übergangszeit Schüler-Beamter

Beitrag von Bananen-Willi »

Baumschubser hat geschrieben:Kann mir eventuell noch jemand was zur Anwartschaft sagen?
Ich hoffe, ich verstehe dich jetzt nicht falsch. Meiner Meinung nach braucht dein Junior doch gar keine Anwartschaft. So wie ich den Sinn der Anwartschaft verstehe, dient die nur dazu, bei einem geringen Monatsbeitrag die aktuellen KV-Beiträge vom Zeitpunkt des Abschlusses der Anwartschaft für ein späteres Auflebenlassen der KV zu sichern. Beispiel: Ich bin 20 Jahre alt, topfit und verpflichte mich 12 Jahre bei der Bundeswehr, dort freie Heilfürsorge, so dass derzeit keine KV benötigt wird. Mit 32 werde ich aus der BW entlassen, bin also 12 Jahre älter und (machen wirs ruhig mal extrem) zu 100% schwerbehindert. Würde ich jetzt in eine PKV wollen, müsste ich horrende Beiträge zahlen. Dank der Anwartschaft habe ich mir aber die Konditionen eines 20jährigen bumperlgsunden Athleten gesichert, so dass ich günstig in die PKV einsteigen kann.

Wo ich jetzt etwas verwirrt bin, ist, wofür dein Filius das brauchen könnte. Wählt er eine Beamtenlaufbahn, kann er ohnehin nicht familienversichert bleiben, im Regelfall auch nicht während der Ausbildung, sondern muss sich selbst restkostenversichern, damit entfällt die Notwendigkeit der Anwartschaft. Sinnvoll könnte das nur sein, wenn er eine Laufbahn mit freier Heilfürsorge wählt, um dann mit Pensionsbeginn oder bei Wegfall der freien Heilfürsorge (also beispielsweise beim Wechseln vom kasernierten zum Schichtdienst bei der Polizei) günstig in die PKV einzusteigen.

Faustregel ist dabei grundsätzlich: ist der zu überbrückende Zeitraum kurz und das Abschlussalter niedrig, reicht eine kleine Anwartschaft. (>4Jahre) Darüber oder bei Abschluss über 31 Jahren sollte es eine große Anwartschaft sein. Darüber berät dich sicherlich der Versicherungsagent deines Vertrauens.
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Baumschubser
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Re: Frage zur Versicherung in Übergangszeit Schüler-Beamter

Beitrag von Baumschubser »

Soweit mir bekannt, hat er nur für seine aktive Dienstzeit bei der Polizei freie Heilfürsorge. Als Pensionär muss er mindestens einen Teil privat absichern. Zumindest ist das mein Kenntnisstand und diesen Teil sollte man beizeiten mit einer Anwartschaft absichern um sich die günstigen Beiträge zu sichern. Aber wie gesagt, ich hab hier keinen blassen Schimmer, wie das überhaupt geregelt ist, kenne es nur von meinem Vater so, der war Polizeibeamter und hatte sowas damals, ist aber lange vor Eintritt der Pension verstorben.
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Re: Frage zur Versicherung in Übergangszeit Schüler-Beamter

Beitrag von sdh1807 »

Eine kleine Anwartschaft kostete bei mir ca 10 Euro.
Damit wir der Gesundheitszustand festgeschrieben, wenn er später krank wird zählt er bei Aufleben der Versicherung als gesund.

Ich denke hier wäre eine große Anwartschaft ratsam, damit wird nicht nur der Gesundheitszustand festgeschrieben sondern auch das Alter.
Wenn man in Pension geht mach das schon einen Unterschied ob man für die Versicherung 65 ist oder 20
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Baumschubser
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Re: Frage zur Versicherung in Übergangszeit Schüler-Beamter

Beitrag von Baumschubser »

Was kostet die große Anwartschaft etwa?
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Bananen-Willi
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Re: Frage zur Versicherung in Übergangszeit Schüler-Beamter

Beitrag von Bananen-Willi »

Baumschubser hat geschrieben:Was kostet die große Anwartschaft etwa?
Je nach Einzelfall. Im Regelfall muss der Antragsteller einen Fragebogen zu Vorerkrankungen, Unfällen, Allergieen, Rauch- und/oder Trinkverhalten, Medikamentenkonsum etc. ausfüllen, danach wird errechnet, wie hoch der PKV-Satz bei sofortigem Vertragsabschluss sein würde. Hierraus errechnet sich dann der Betrag für die Anwartschaft auf diese Versicherung.

Der wesentliche Unterschied zwischen der kleinen und großen Anwartschaft ist, dass man mit der kleinen lediglich eine Gesundheitsprüfung vermeidet, wenn man in die PKV möchte. Beispiel: ich bin 20 Jahre alt und gesund, 10 Jahre später muss ich mich privat versichern, also muss mich die PKV ohne erneute Gesundheitsprüfung nehmen. Also wenn ich nun mittlerweile zuckerkrank bin, führt das nicht zu höheren PKV-Beiträge, ich zahle den Beitrag, den ein gesunder 30-jähriger bezahlen muss. Deswegen ist die kleine Anwartschaft nur geeignet, um kurze Zeiträume zu überbrücken.

Im Gegensatz dazu erspart einem die große Anwartschaft nicht nur die Gesundheitsprüfung, sondern schreibt darüberhinaus noch das Einstiegsalter fest. Beispiel: ich bin 20 Jahre alt und gesund, gehe zur Polizei und habe dort freie Heilfürsorge. Nach 45 Jahren gehe ich in Pension und muss mich dann privat restkostenversichern. Habe ich nun eine große Anwartschaft gehabt, bezahle ich nun einen Beitrag, den ein gesunder 20jähriger bezahlen müsste, unabhängig davon, was in 45 Dienstjahren mittlerweile alles bei mir kaputtgegangen ist. Für lange Zeiträume ist die große Anwartschaft also dringend anzuraten, um einen späteren Herzinfarkt zu vermeiden, und zwar dann, wenn einem die PKV mitteilt, dass man nun als Pensionär monatlich 800,- Euro für die 30%-Restkostenversicherung latzen müsse.

Als ganz groben Anhalt kannste nehmen, dass die große Anwartschaft ca. 10% vom späteren Beitrag beträgt. Also wenn für deinen Sohn ein Beitrag bei sofortigem Abschluss von 160,- Euro für eine PKV errechnet wird, kannste mit ca. 16,- Euro monatlich dafür rechnen, dass er später auch nur diese 160,- Euro bezahlen muss, statt einer Horrorsumme. Die Schwierigkeit ist, den richtigen Versicherungspartner zu finden, die Anwartschaft gilt nämlich nur für eine ganz bestimmte, bei Vertragsabschluss vereinbarte Leistungen. Beispiel: du schließt bei der Debeka eine große Anwartschaft für den Tarif XYZ ab, dann musst du später auch genau in diesen Tarif bei der Debeka gehen. Deswegen vorher das Bett gut auswählen, in das du bzw. dein Sohn sich später legen muss.

Versicherungen zu erklären is immer ziemlich schwer, ich hoffe ich habe es einigermaßen verständlich hinbekommen :) , aber es bleibt bei meinem Tip aus dem ersten Post: such dir einen Versicherungsagenten, der verschiedene Tarife und Versicherungsgesellschaften vergleicht, wenn man nur "seine" Hausversicherung fragt, bekommt man logischerweise nur deren Versicherung angedreht.
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Baumschubser
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Re: Frage zur Versicherung in Übergangszeit Schüler-Beamter

Beitrag von Baumschubser »

Vielen Dank für die Antwort. Da das Grundprinzip der Anwartschaft mir bekannt war, konnte ich dem ganz gut folgen. :lol:

Nehmen wir mal den Fall, er wird Polizeibeamter, hat also freie Heilfürsorge zunächst. Muss er sich als Pensionär später dann zu 100% privat absichern? Oder bekommt er ähnlich wie ich als Justizbeamter auch Beihilfe entsprechend den Familienverhältnissen?
Torquemada
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Re: Frage zur Versicherung in Übergangszeit Schüler-Beamter

Beitrag von Torquemada »

Baumschubser hat geschrieben: Muss er sich als Pensionär später dann zu 100% privat absichern? Oder bekommt er ähnlich wie ich als Justizbeamter auch Beihilfe entsprechend den Familienverhältnissen?
Er bekommt Beihilfe.
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Re: Frage zur Versicherung in Übergangszeit Schüler-Beamter

Beitrag von Baumschubser »

Perfekt, dann lohnt es in jedem Falle, sich die günstigen Beiträge zu sichern, zumal er ja noch viel jünger ist beim Einstieg als ich es seinerzeit war. Ich bin übrigens auch bei der weiter oben genannten Versicherung und habe dort "all inclusive", was man sicher auch nicht anders anraten kann. Soweit mir bekannt, kann man den Tarif aber durfchaus wechseln, allerdings ohne Gesundheitsprüfung nur in die Richtung hin zu weniger Leistungen und niedrigerem Beitrag. Leistungen aufstocken geht immer nur mit Gesundheitsprüfung und wahrscheinlich auch nur mit dann aktuellem Eintrittsalter. Deshalb riet mir mein Vertreter damals richtigerweise zum Komplettpaket, was sich bis heute nicht als falsch herausgestellt hat und der Preis ist mehr als annehmbar noch.

Danke an alle für die Beiträge. :D
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