Beamter auf Lebenszeit / Besoldung neue Ausbildung

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snilo
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Beamter auf Lebenszeit / Besoldung neue Ausbildung

Beitrag von snilo »

Guten Tag,

ich hoffe hier kann mir jemand eine 100% sichere Antwort geben :-)

Ich bin zur Zeit Beamter auf Lebenszeit als Justizbeamter beim Amtsgericht (Wachtmeisterei) im ehemaligen einfachen Dienst. Nun habe ich mich um eine neue Ausbildung im 2. Einstiegsamt der 1. Laufbahngruppe als Justizfachwirt (ehemals mittleren Dienst) beworben. Nun meine Frage:

Wenn ich eine Stelle als Anwärter bekommen sollte, wie werde ich besoldet? Da ich ja BaL bin, kann mir doch die derzeitige Besoldung nicht genommen werden...
Ich werde dann doch anstatt meine Anwärterbezüge ganz normal meine A-Besoldung ohne die Stellenzulage bekommen oder nicht?
Leider habe ich derzeit ein "JA" und ein "Nein" zu hören bekommen.

In der aktuellen Stellenausschreibung stand, dass sich die Stelle "auch für geeignete Bewerber aus dem Wachtmeisterdienst im Rahmen des Laufbahnaufstieges eignet".


So, dann drücke ich mir die Daumen, dass sich schnell einer findet der sich hier bestens auskennt :D


Vielen Dank schon mal!!!


Gruß snilo
El Pocho
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Re: Beamter auf Lebenszeit / Besoldung neue Ausbildung

Beitrag von El Pocho »

Wenn es als Aufstieg klappt, dann bekommst du weiter deine Bezüge.
Solltest du als Anwärter anfangen, dann gibt's nur Anwärterbezüge.
Das Ganze funktioniert dann über die Umwandlung nach §8 Abs. 1 Nr. 2 Beamtenstatusgesetz mit allen Konsequenzen.
Monty
Beiträge: 69
Registriert: 25. Mai 2015, 08:38
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Re: Beamter auf Lebenszeit / Besoldung neue Ausbildung

Beitrag von Monty »

Es gibt nur die eine Antwort "es kommt darauf an" ;-)

Es handelt sich um Ermessen deiner Behörde und ist zusätzlich abhängig von der Laufbahnverordnung des Bundesland!

Wie El Pocho schon sagt:
Je nachdem ob du als Aufsteiger (bleibst BaL) oder Anwärter (auf Widderruf => "Achtung großes Risiko") quasi neu eingestellt wirst!

VG Monty
snilo
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Re: Beamter auf Lebenszeit / Besoldung neue Ausbildung

Beitrag von snilo »

Ok...
vielen Dank für die Antworten Ihr zwei :-)
Ich habe es nun auch so verstanden. Entweder wird sich im Auswahlgespräch über einen Laufbahnaufstieg geeinigt mit beibehalten der Bezüge oder Neuanfang als Anwärter mit Anwärterbezügen... Ich muss nun abwarten wie der Test und die Gespräche dann laufen.

herzlichen Dank nochmal, ich bin nun weitergekommen :-)
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