Die Frage ist " Wer zahlt die Reisekosten bei einer Reaktivierungsuntersuchung"?
Sinngem. hat der pensionierte Beamte freie Wohnortwahl. In meinem Fall hat
das personalführende Landesamt die Adresse mitgeteilt bekommen und schickt auch
erfolgreich die Post hierhin. Wer müsste also die Reisekosten übernehmen wenn der
Dienstherr zur amtsärztlichen Untersuchung läd?
Leben im Ausland.
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Re: Leben im Ausland.
Der Dienstherr, wobei die eigentliche Frage nicht die ist wer übernimmt, sondern in welchem Umfang.
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Re: Leben im Ausland.
Bei Bundesbeamten übernimmt der Dienstherr aus "Fürsorgegründen" die Reisekosten.
Siehe hier Seite 16:
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downl ... cationFile
Siehe hier Seite 16:
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downl ... cationFile
Re: Leben im Ausland.
Sicher hat der Dienstherr die Kosten zu übernehmen.
Allerdings denke ich nicht, dass die Kosten da nicht irgendwo begrenzt werden.
Natürlich hat der Beamte freie Wohnortwahl. Übt er diese aus kann das aber nicht zu Mehrkosten des Dienstherren führen.
Diese Mehrkosten hat der Beamte veranlasst, meiner Meinung nach muss er diese auch tragen.
Allerdings denke ich nicht, dass die Kosten da nicht irgendwo begrenzt werden.
Natürlich hat der Beamte freie Wohnortwahl. Übt er diese aus kann das aber nicht zu Mehrkosten des Dienstherren führen.
Diese Mehrkosten hat der Beamte veranlasst, meiner Meinung nach muss er diese auch tragen.
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Re: Leben im Ausland.
Im Zweifel eine Frage der rechtlichen Auseinandersetzung, die dann eben geklärt werden muss.sdh1807 hat geschrieben:Sicher hat der Dienstherr die Kosten zu übernehmen.
Allerdings denke ich nicht, dass die Kosten da nicht irgendwo begrenzt werden.
Natürlich hat der Beamte freie Wohnortwahl. Übt er diese aus kann das aber nicht zu Mehrkosten des Dienstherren führen.
Diese Mehrkosten hat der Beamte veranlasst, meiner Meinung nach muss er diese auch tragen.
Wenn ein dienstunfähiger Beamter mit Mindestversorgung zu Verwandten nach Kanada zieht und sich in Deutschland komplett abmeldet, dürfte das eventl. anders aussehen als wenn der dienstunfähige Beamte des höheren Dienstes mit Mitte 50 sein halbjähriges Domizil in Argentinen bezieht und in Deutschland weiterhin eine Wohnung unterhält.
Aber...wer weiss, wie das dann die Verwaltungsgerichte sehen.
Egyptwoman wurde von ihrem Landesdienstherren zur Untersuchung zitiert. Man müsste mal nachfragen, wie das abgewickelt wurde.
Re: Leben im Ausland.
Ja Egypthwoman währe ein guter Tip. Besser währe ein Gesetz oder eine Verwaltungsvorschrift.
Aber danke für die bisherigen Antworten. Noch ist ja der Fall nicht eingetreten.
Aber danke für die bisherigen Antworten. Noch ist ja der Fall nicht eingetreten.
Re: Leben im Ausland.
Freie Wohnortwahl. Das ist richtig. Wenn der Gesetzgeber so etwas ermöglicht, muss er meiner Meinung
nach auch die Konsequenzen übernehmen zumal eine Amtsärztliche Untersuchung von ihm veranlasst wird.
In meinem Fall hat er ja bereits die Information meiner Wohnungswahl. Da kann er ja dann abwegen ob er
es macht oder nicht. Andersrum würde es vielleicht aussehen wenn ich den Antrag auf Wiedereinstellung beantragen würde.
Im Umzugsrecht ist es aber auch geklärt. Der Beamte bekommt den Umzug auch bezahlt wenn er die
Versetzung selbst beantragt. Es gibt Urteile zur Alimentierung die sagen das bis zu 5% der Beamte selbst tragen muss(aussergewöhnliche Kleinaufwenungen). Eine solche Vorstellung würde aber eine Monatspension übersteigen und was währe wenn der Pensionär das Geld gar nicht hätte?
nach auch die Konsequenzen übernehmen zumal eine Amtsärztliche Untersuchung von ihm veranlasst wird.
In meinem Fall hat er ja bereits die Information meiner Wohnungswahl. Da kann er ja dann abwegen ob er
es macht oder nicht. Andersrum würde es vielleicht aussehen wenn ich den Antrag auf Wiedereinstellung beantragen würde.
Im Umzugsrecht ist es aber auch geklärt. Der Beamte bekommt den Umzug auch bezahlt wenn er die
Versetzung selbst beantragt. Es gibt Urteile zur Alimentierung die sagen das bis zu 5% der Beamte selbst tragen muss(aussergewöhnliche Kleinaufwenungen). Eine solche Vorstellung würde aber eine Monatspension übersteigen und was währe wenn der Pensionär das Geld gar nicht hätte?
Re: Leben im Ausland.
Danke Torquemada. Der Hinweis war sehr hilfreich und beantwortet glaube ich die Frage: "Dem Ruheständler ist es nicht zuzumuten für die Reisekosten zum Amtsarzt selbst aufzukommen" Da er freie Wohnortwahl hat ist ihm demzufolge auch nicht zuzumuten nur weil der Dienstherr evtl Untersuchungen in Auftrag gibt, sich an seinem alten Wohnort aufzuhalten.