Beamte auf Widerruf- Aussetzen

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lkohl
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Behörde:

Beamte auf Widerruf- Aussetzen

Beitrag von lkohl »

Hallo,

ich hoffe hier können mir meine Fragen beantwortet werden.

Zur Zeit mache ich den Vorbereitungsdienst für das 2. Einstiegsamt. Ich wurde mit einem GdB von 50 eingestellt.
Durch lange Krankheit habe ich die Ausbildung schon um 1 Jahr verlängert.

Jedoch habe ich diesmal wieder sehr viele Fehlzeiten und weiß derzeit nicht, ob es mir möglich ist die Laufbahnprüfung abzulegen.

Mein Ausbilder hat mir jetzt gesagt, dass ich entweder das Jahr wiederholen kann oder auch die Ausbildung aussetzen könnte und dann wieder weiter machen kann.

Meine Fragen beziehen sich jetzt auf das Aussetzen.

Wie läuft das ab? Werde ich dienstunfähig geschrieben?
Wie sieht es finanziell aus. Falle ich dann in die Sozialhilfe oder wie läuft das ab?

Vielen Dank schon mal für die Antworten
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3952
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
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Re: Beamte auf Widerruf- Aussetzen

Beitrag von Torquemada »

lkohl hat geschrieben: Wie sieht es finanziell aus. Falle ich dann in die Sozialhilfe oder wie läuft das ab?
Erkundige dich doch bitte direkt bei deiner Behörde über die finanzielle Gestaltung.

Zum Dozialrecht kann ich dir sagen, dass du, solltest du keine Bezüge mehr erhalten, prinzipiell einen Anspruch auf Leistungen nach SGB II oder SGB XII hast. Welches Gesetz einschlägig ist, hängt davon ab, ob du erwerbsfähig im Sinne des SGB bist.
Leistungen wirst du erhalten, wenn du vermögensseitig den Freibetrag nicht überschreitest und keine Bedarfsgemeinschaft mit Partner oder Eltern bildest, die nicht hilfebedürftig sind.
DerHagn
Beiträge: 379
Registriert: 10. Apr 2010, 21:11
Behörde:

Re: Beamte auf Widerruf- Aussetzen

Beitrag von DerHagn »

Ich nehme an mit dem "2. Einstiegsamt" meinst du den mD?
Wie alt bist du, wenn ich fragen darf? Welche Krankheit liegt denn vor?
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