Versetzung in niedrigeres Amt & Besoldungsgruppe

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NeuSH
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Versetzung in niedrigeres Amt & Besoldungsgruppe

Beitrag von NeuSH »

Hallo zusammen,

bin Kommunalbeamtin (seit 2001, seit 2007 auf Lebenszeit) und Mitte 2014 aus privaten Gründen von NRW nach Schleswig-Holstein gezogen. In NRW war ich gerade erst zur Stadtamtfrau befördert worden und erhielt die Besoldungsgruppe A11.

In SH gestaltete es sich schwierig, einen neuen Dienstherrn zu finden. Gern wollte man mich einstellen, aber dann doch bitte nicht als Beamtin (ja, klar...).
Schließlich klappte es doch.
Da natürlich keine A11-Stellen für Auswärtige zu vergeben waren und ich wirklich keine Zeit hatte, um auf eine solche Stelle zu warten, stimmte ich zu, eine A10-Planstelle zu besetzen und dementsprechend besoldet zu werden.
Man ernannte mich aber bei meinem neuen Dienstherren auch neu; ich erhielt also eine neue Ernennungsurkunde zur Stadtoberinspektorin.

Da ich aus anderen Gründen hier viel weniger Kosten zu tragen habe als in NRW, macht mir die niedrigere Besoldung nicht aus, mittlerweile überlege ich aber, ob das alles so rechtens war...kann man ein einmal erworbenes Amt, das der Stadtamtfrau, wieder "wegnehmen"? Und wo ist die Rechtsgrundlage? Ich kenne mich leider wirklich nicht aus.

Viele Grüße und vielen Dank im Voraus

NeuSH
herr b
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Re: Versetzung in niedrigeres Amt & Besoldungsgruppe

Beitrag von herr b »

Wie bist du denn aus NRW aus dem Beamtenverhältnis "ausgeschieden"?
Ich bin befördert worden...
Aus dem Dienst!
sdh1807
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Re: Versetzung in niedrigeres Amt & Besoldungsgruppe

Beitrag von sdh1807 »

Ich gehe mal davon aus, dass es sich hier nicht um einer Versetzung handelte, sondern um einer Entlassug in NRW und neue Ernennung in SH.

Dann gilt:
Neuer Dienstherr, neues Beamtenverhältnis, neue Ernennung.

Sie hätten genauso gut zum Stadtinspektor ernannt werden können (Einstiegsamt im geh. Dienst)
NeuSH
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Re: Versetzung in niedrigeres Amt & Besoldungsgruppe

Beitrag von NeuSH »

Doch, es war eine Versetzung! Diese musste ich beim alten Dienstherren beantragen und habe schriftlich Bescheid darüber bekommen.
Ich ging davon aus, dass alles seine Richtigkeit hatte...mein neuer Dienstherr konnte (oder wollte) mir keine A11-Stelle anbieten und man hat die Neuernennung so begründet, dass zum Schutz des Beamten ich als Stadtamtfrau nicht dauerhaft eine A10-Stelle besetzen darf und man mich neu ernennen MÜSSE. Bin nun komplett verwirrt.
herr b
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Re: Versetzung in niedrigeres Amt & Besoldungsgruppe

Beitrag von herr b »

Was steht denn in deiner Ernennungsurkunde?
Ich bin befördert worden...
Aus dem Dienst!
Mr. Pingel
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Re: Versetzung in niedrigeres Amt & Besoldungsgruppe

Beitrag von Mr. Pingel »

Hallo,

also, ein kurioser Fall, wie ich finde.
Abgesehen davon, dass sie bereits der Rückernennung zugestimmt haben, in dem Sie die Urkunde berührt haben, wovon ich ausgehe, ist das ganze doch rechtlich sehr eigenartig.
So wie sdh1807 bereits schrieb, wäre die plausibelste Erklärung gewesen, dass es in NRW eine Entlassung gegeben hat und in SH eine neue Ernennung.
Da es sich jedoch um eine Versetzung handeln soll, habe ich mal im Beamtenstatusgesetz geschaut und dort steht:
Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG)
§ 15 Versetzung
(1) Beamtinnen und Beamte können auf Antrag oder aus dienstlichen Gründen in den Bereich eines Dienstherrn eines anderen Landes oder des Bundes in ein Amt einer Laufbahn versetzt werden, für die sie die Befähigung besitzen.
(2) Eine Versetzung bedarf der Zustimmung der Beamtin oder des Beamten. Abweichend von Satz 1 ist die Versetzung auch ohne Zustimmung zulässig, wenn das neue Amt mit mindestens demselben Grundgehalt verbunden ist wie das bisherige Amt. Stellenzulagen gelten hierbei nicht als Bestandteile des Grundgehalts.
(3) Die Versetzung wird von dem abgebenden im Einverständnis mit dem aufnehmenden Dienstherrn verfügt. Das Beamtenverhältnis wird mit dem neuen Dienstherrn fortgesetzt.
Nimmt man das zugrunde, so sollte es eigentlich keine Rückernennung gegeben haben, auch dazu sagt das Statusrecht etwas:
Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG)
§ 12 Rücknahme der Ernennung
(1) Die Ernennung ist mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen, wenn 1.
sie durch Zwang, arglistige Täuschung oder Bestechung herbeigeführt wurde,
2.
nicht bekannt war, dass die ernannte Person wegen eines Verbrechens oder Vergehens rechtskräftig zu einer Strafe verurteilt war oder wird, das sie für die Berufung in das Beamtenverhältnis nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 als unwürdig erscheinen lässt,
3.
die Ernennung nach § 7 Abs. 2 nicht erfolgen durfte und eine Ausnahme nach § 7 Abs. 3 nicht zugelassen war und die Ausnahme nicht nachträglich erteilt wird oder
4.
eine durch Landesrecht vorgeschriebene Mitwirkung einer unabhängigen Stelle oder einer Aufsichtsbehörde unterblieben ist und nicht nachgeholt wurde.
(2) Die Ernennung soll zurückgenommen werden, wenn nicht bekannt war, dass gegen die ernannte Person in einem Disziplinarverfahren auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder auf Aberkennung des Ruhegehalts erkannt worden war. Dies gilt auch, wenn die Entscheidung gegen eine Beamtin oder einen Beamten der Europäischen Gemeinschaften oder eines Staates nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ergangen ist.
Das trifft hier alles nicht zu, deswegen wundere ich mich schon sehr. Der neue Dienstherr hätte also eigentlich das Beamtenverhältnis weiterführen müssen mit Besoldungsgruppe A11 und dem bisher verliehenen Amt, aber eben mit der A10-Stelle.

ich würde ggf. Rücksprache mit der zuständigen Personalstelle halten und mir die rechtliche Grundlage der Rückernennung vorlegen lassen, wenn das nicht viel bringt, Rücksprache mit einem Fachanwalt für Beamtenrecht halten!

edit: Hat mir keine Ruhe gelassen, ich hab nochmal geschaut und einen Thread gefunden, aber so richtig einig ist man sich offensichtlich dort auch nicht geworden:
http://www.beamtentalk.de/nach-versetzu ... t6432.html
Wenn man jedoch das hier mal genau subsummiert...
§ 19a BBesG
Besoldung bei Verleihung eines anderen Amtes
Verringert sich während eines Dienstverhältnisses nach § 1 Absatz 1 das Grundgehalt durch Verleihung eines anderen Amtes aus Gründen, die nicht vom Beamten, Richter oder Soldaten zu vertreten sind, ist abweichend von § 19 das Grundgehalt zu zahlen, das dem Besoldungsempfänger bei einem Verbleiben in dem bisherigen Amt zugestanden hätte.
...dann ist es ja offensichtlich hier zu einer Verringerung des Grundgehaltes durch Verleihung eines anderen Amtes durch Gründe gekommen, die von NeuSH zu vertreten ist, denn sie hat das Amt mit Zustimmung angenommen.

Insgesamt ein sehr interessanter Sachverhalt.
Aufstiegsstudium 2019...von (ehemals) mD zum gD...wird hart, aber ich freu mich :D !
NeuSH
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Re: Versetzung in niedrigeres Amt & Besoldungsgruppe

Beitrag von NeuSH »

Hallo,

und danke für alle Antworten.

In meiner Urkunde steht "Frau Stadtamtfrau *** wird zur Stadtoberinspektorin ernannt.
Ich kann den genauen Wortlaut und auch den des Versetzungsschreibens später nachliefern.

Ich werde mich nun aber auf jeden Fall in der Personalabteilung nach der Rechtsgrundlage und auch beim Personalrat erkundigen, ob dies so rechtens war. Vielleicht habe ich übereilt entschieden, weil ich so schnell umziehen wollte.

Viele Grüße
NeuSH
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Re: Versetzung in niedrigeres Amt & Besoldungsgruppe

Beitrag von NeuSH »

@Mr Pingel:

Oh weh. Dann hätte ich mich vorher also besser informieren müssen? Man hat mir gesagt, dass es eine andere Möglichkeit für mich gar nicht geben würde, da keine A11-Stelle frei ist, man mich aber gerne einstellen würde.
Dann bin ich ja quasi aufgrund meiner Unwissenheit etwas übers Ohr gehauen worden?!
sdh1807
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Re: Versetzung in niedrigeres Amt & Besoldungsgruppe

Beitrag von sdh1807 »

Von "übers Ohr gehauen" kann keine Rede sein.
Der neue Dienstherr hat immer mit offenen Karten gespielt.
Die Versetzung kam unter der Voraussetzung zu Stande, dass man dann als StadtOI eingesetzt wird, dazu gehört auch die Ernennung.
Zumindest lese ich das so jetzt aus dem Sachverhalt heraus.

Ich kann mich als Beamter jederzeit auf niedriger bewertete Dienstposten bewerben, mit der Maßgabe der Verleihung eines niedrigeren Amtes.
Ich kenne auch Leute die das auf sich genommen haben, weil die heimatnahe Stelle eben nicht höher bewertet war.
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NeuSH
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Re: Versetzung in niedrigeres Amt & Besoldungsgruppe

Beitrag von NeuSH »

Danke für eure Antworten!

Ich fragte in erster Linie nicht wegen des Geldes, da ich in NRW wesentlich höhere Kosten hatte als hier.
War nur in den letzten Tagen sehr verunsichert, ob es nicht doch eine Möglichkeit gegeben hätte, mich zu versetzen und meinen Status zu behalten.
Ich bin ziemlich jung befördert worden (mit 30) und war schon ziemlich stolz darauf.

Ich habe aber heute auch beim Personalrat nachgefragt. Da man mir da aufgrund der speziellen Frage auch nicht helfen konnte, wurde ich zu einem Rechtsanwalt der Gewerkschaft weitergeleitet.
Dieser erklärte mir eben telefonisch, dass alles seine Richtigkeit hat, da ich zugestimmt habe.
Natürlich hätte ich die Zustimmung verweigern können, mit der Folge, dann eben nicht angenommen zu werden.
Mein früheres Amt sollte aber fairerweise, so sagte der RA, bei künftigen Bewerbungen einen Bonuspunkt ausmachen.

Somit ist alles gut.

Danke für eure Hilfe!
Vortest
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Re: Versetzung in niedrigeres Amt & Besoldungsgruppe

Beitrag von Vortest »

Das was der Rechtsanwalt sagt ergibt sich so aber auch schon eindeutig aus dem oben zitierten.

Auf Antrag kann man versetzt werden in ein Amt wofür man die Befähigung hat. Vorher gehobener Dienst jetzt neu auch gehobener Dienst. Ein Anrecht auf die Beibehaltung der alten Bezüge hat man nur, wenn man der Versetzung nicht zugestimmt hat.
Mr. Pingel
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Re: Versetzung in niedrigeres Amt & Besoldungsgruppe

Beitrag von Mr. Pingel »

Kleine, wichtige Ergänzung:
Vortest hat geschrieben:
Auf Antrag kann man versetzt werden in ein Amt wofür man die Befähigung hat. Vorher gehobener Dienst jetzt neu auch gehobener Dienst. Ein Anrecht auf die Beibehaltung der alten Bezüge hat man nur, wenn man der Versetzung nicht zugestimmt hat.
...und dann eben nicht die neue Stelle bekommt!!!


:mrgreen:
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