Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen des Landes (Hessen),
folgende Frage.
ich hatte einen Dienstunfall und bin nun teilweise auf den Rollstuhl angewiesen. Habe einen GdB von 90, das Merkzeichen B, G und aG vom Versorgungsamt zuerkannt bekommen.
Mein GdS bzw. MdE steht noch aus. Als Berufsschullehrer bin ich dennoch (Gott sei Dank!!!!!!!!!!!!!!) dienstfähig, mit der entsprechenden Entlastung gem. § 10 der Pflichtstundenverordnung von aktuell 5 Wochenstunden, wobei ich eine weitere Stunde, also das Maximum beantragt habe.
Nach welcher Liste bzw. Gesetztesgrundlage richtet sich die Entschädigungsleistung? Bitte, wenn möglich, entsprechende Rechtsgrundlage angeben.
Allen, ob Beamten oder nicht , wünsche ich einen guten Start in die neue Woche.
Gruß D-T
GdS / MdE - Entschädigung nach Dienstunfall
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