Korrekt ist: Ohne deine Zustimmung ist eine separate Abrechnung der Chefarztbehandlung nicht möglich. Und nur um die geht es. Wird der Chefarzt von sich aus - ohne dass eine entsprechende Wahlarztvereinbarung getroffen wird - für das Krankenhaus tätig, sind die Leistungen vollständig mit dem Pflegesatz bzw. der Fallpauschale abgegolten, der Patient erhält dann KEINE separate Rechnung für die die beihlferechtlichen Regelungen relevant wären!wollewolle hat geschrieben:"Ohne deine Zustimmung zur Chefarztbehandlung ist keine Abrechnung der Chefarztbehandlung möglich."
Wenn man noch bewußt denken, sprechen und/oder einen Kugelschreiber führen kann.........
Änderung Beihilferecht Hessen ab 11/2015
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Re: Änderung Beihilferecht Hessen ab 11/2015
"Ungerechtigkeit ist relativ leicht zu ertragen, Gerechtigkeit tut weh." (Henry Louis Mencken)