Mindestversorgung und vorübergehende Erhöhung
Moderator: Moderatoren
Mindestversorgung und vorübergehende Erhöhung
Hallo zusammen,
ich habe zwei Fragen zur Mindestversorgung und würde mich sehr freuen, wenn jemand von euch die antworten kennt.
a) wird die vorübergehende Erhöhung nach 14 a beamtVG bei der amtsabhängige Kindes für so thing gezahlt?
b)wird die vorübergehende Erhöhung nach 14 a beamtVG bei der amtsUNabhängigen Mindestversorgung gezahlt?
Viele Grüße,
Krokodil
ich habe zwei Fragen zur Mindestversorgung und würde mich sehr freuen, wenn jemand von euch die antworten kennt.
a) wird die vorübergehende Erhöhung nach 14 a beamtVG bei der amtsabhängige Kindes für so thing gezahlt?
b)wird die vorübergehende Erhöhung nach 14 a beamtVG bei der amtsUNabhängigen Mindestversorgung gezahlt?
Viele Grüße,
Krokodil
Re: Mindestversorgung und vorübergehende Erhöhung
UPS, da habe ich übersehen, was die autokorrektur gemacht hat.
Amtsabhängige Mindestversorgung soll es heißen.
Amtsabhängige Mindestversorgung soll es heißen.
Re: Mindestversorgung und vorübergehende Erhöhung
Von welchem Bundesland sprechen wir denn?
Ich bin befördert worden...
Aus dem Dienst!
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Re: Mindestversorgung und vorübergehende Erhöhung
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Re: Mindestversorgung und vorübergehende Erhöhung
Vielen Dank!
Re: Mindestversorgung und vorübergehende Erhöhung
Mal jetzt für mich zum Verständnis, die vorübergehende Erhöhung wird für
welche Dauer bezahlt?
Wie hoch ist die Erhöhung? Ich gehe mal davon aus das die meisten in der
Mindestversorgung landen, also 60% aus A4 Endstufe. Die Erhöhung wäre dann
ja laut dem Info Blatt 6,97% oder sehe ich das falsch?
Wäre ml informativ wenn sich hier jemand meldet der das ganze mal beantragt
und auch bewilligt bekommen hat.
welche Dauer bezahlt?
Wie hoch ist die Erhöhung? Ich gehe mal davon aus das die meisten in der
Mindestversorgung landen, also 60% aus A4 Endstufe. Die Erhöhung wäre dann
ja laut dem Info Blatt 6,97% oder sehe ich das falsch?
Wäre ml informativ wenn sich hier jemand meldet der das ganze mal beantragt
und auch bewilligt bekommen hat.
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Re: Mindestversorgung und vorübergehende Erhöhung
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Re: Mindestversorgung und vorübergehende Erhöhung
Die wenigsten landen in der Mindestversorgung. Das ist ein Irrglaube. Man dar bei der Pensionsberechnung die Zurechnungszeit bis zum 60.Lebensjahr nicht vergessen.
Re: Mindestversorgung und vorübergehende Erhöhung
Ändert trotzdem nichts daran das junge Kollegen und Kolleginen in die
Mindesversorgung fallen. Ich z.B. bin gerade im 15ten Dienstjahr, sieht
bei mir nicht gerade rosig aus, leider.
Werde auch in die Mindestversorgung fallen wenn man mich in die DDU
schickt.
Mindesversorgung fallen. Ich z.B. bin gerade im 15ten Dienstjahr, sieht
bei mir nicht gerade rosig aus, leider.
Werde auch in die Mindestversorgung fallen wenn man mich in die DDU
schickt.
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