Zuweisung zum Jobcenter ... Auswirkung des §79 SGB II

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Beamtinho
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Zuweisung zum Jobcenter ... Auswirkung des §79 SGB II

Beitrag von Beamtinho »

Hallo zusammen,
da ich jetzt schon viele wilde Deutungen über mich ergehen lassen habe, wollte ich hier evtl. mal auf eine hoffentliche Profi-Meinung treffen.

Ich bin Kommunalbeamter und wurd im laufe des Jahres 2010 (damals schon bei der ARGE tätig) i.V.m. §44g I SGB II zum Jobcenter ab dem 01.01.2011 zugewiesen.
Meine Zuweisung läuft also bis zum 31.12.2015.

Nun gibt es ja seit dem 04.08.2014 den §79 SGB II.

Der Volksmund meint hier, dass ich aufgrund dessen nun unbefristet ins Jobcenter zugewiesen bin.

Ich bin allerdings der Meinung, dass dies nur diejenigen betrifft, die nach dem 01.01.2011 zum Jobcenter zugewiesen wurden und ich weiterhin zum 01.01.2016 zu meinem ursprünglichen Dienstherrn in die Verwaltung zurückkehre.


In der Hoffnung auf eine fachliche Meinung

verbleibe ich mit

freundlichen Grüßen
Beamtinho
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Re: Zuweisung zum Jobcenter ... Auswirkung des §79 SGB II

Beitrag von Beamtinho »

Wie schon gesagt, ich lese es auch daraus, hoffe hier aber auf eine konkrete Antwort eines Personalers, etc. ("Profi-Meinung), der sich mit dieser Geschichte evtl. schon beruflich hat befassen müssen.
Beamtinho
Beiträge: 5
Registriert: 5. Jan 2010, 20:34
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Re: Zuweisung zum Jobcenter ... Auswirkung des §79 SGB II

Beitrag von Beamtinho »

Um das ganze zum Abschluss zu bringen ...


Die Neufassung des §44g SGB II ist der Schlüssel zur Lösung
Torquemada
Moderator
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Re: Zuweisung zum Jobcenter ... Auswirkung des §79 SGB II

Beitrag von Torquemada »

Zum 31.12.2015 steht ein Auslaufen der meisten Zuweisungen zu den Jobcentern an. Betroffen sind auch die Angestellten der BA. Natürlich wird versucht, die Betroffenen zukünftig dauerhaft zuzuweisen. Interessant ist die Frage, ob diese Zuweisungen überhaupt dauerhaft erfolgen dürfen.
Was ist mit den Beschäftigten, die keine Lust haben, einer dauerhaften Zuweisung zuzustimmen?
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