Umsetzung
Moderator: Moderatoren
- Bananen-Willi
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Re: Umsetzung
Leider kannste gar nichts dagegen machen. Eine behördeninterne Umsetzung stellt keinen Verwaltungsakt dar, gegen den selbst oder deren Unterbleiben ein Rechtsweg besteht, sondern lediglich eine organisatorische Strukturanpassung im Ermessen der Behördenleitung ohne Begründungspflicht. Wenn der Chef also nicht will, wirste unglücklich da sitzen bleiben wo du jetzt bist, bis du schwarz wirst oder das Handtuch wirfst. Das Ziel muss also sein, den Chef dazu zu bringen, dass er will, dazu gibts verschiedene Unterstützung, bei "persönlichen Problemen mit dem Vorgesetzten" wäre das zuerst mal der Personalrat, wenn der örtliche nicht will oder kann, dann eben überregional, desweiteren gibts noch Gleichstellungsbeauftragte, die bei diversen Fallkonstellationen auch zuständig sein können, Vertrauenspersonen, der nächsthöhere Dienstvorgesetzte etc.
Re: Umsetzung
Wann wäre denn ein Gleichstellungsbeauftragter zuständig?
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Re: Umsetzung
Wenn Du aufgrund Deines Alters, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, sexueller Präferenz und ähnlichen Dingen benachteiligt wirst. Also so quasi "Frauen kriegen grundsätzlich nicht die Stelle XY bei uns". Denke mal kein Chef ist heutzutage mehr so dämlich zu Dir zu sagen "Als Frau ist die Stelle nichts für Dich". Der wird andere Gründe vorschieben wenn er Dich wo nicht haben will, zudem ist das wie Bananen-Willi schreibt nur eine organisatorische Geschichte ist und Wünsche da nicht dabei "durchsetzungsfähig" sind weil das kein Verwaltungsakt ist wenn einer innerhalb der Behörde umgesetzt wird.
Re: Umsetzung
Hallo,
danke für die Antwort.
Zusätzlich zu den Differenzen mit dem Vorgesetzten habe ich folgendes Problem.
Mein Ehegatte arbeitet im selben Dezernat. Er hat einen anderen Vorgesetzten als ich, aber unsere Vorgesetzten vertreten sich gegenseitig. Wir haben also oft genug denselben Chef und unsere Belange werden dauernd vermischt. Mir wird aufs Butterbrot geschmiert "Ihr Ehegatte hat aber ...".
Gibt es aufgrund dessen eine rechtliche Möglichkeit, dass wir nicht mehr so eng zusammenarbeiten brauchen?
Viele Grüße
danke für die Antwort.
Zusätzlich zu den Differenzen mit dem Vorgesetzten habe ich folgendes Problem.
Mein Ehegatte arbeitet im selben Dezernat. Er hat einen anderen Vorgesetzten als ich, aber unsere Vorgesetzten vertreten sich gegenseitig. Wir haben also oft genug denselben Chef und unsere Belange werden dauernd vermischt. Mir wird aufs Butterbrot geschmiert "Ihr Ehegatte hat aber ...".
Gibt es aufgrund dessen eine rechtliche Möglichkeit, dass wir nicht mehr so eng zusammenarbeiten brauchen?
Viele Grüße
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Re: Umsetzung
Ein vernünftiger Chef sollte eigentlich auf sowas achten, das ist auch bei uns nicht üblich. Ich möchte auch nicht mit meiner Frau zusammenarbeiten müssen. Das ist einfach nix, egal wie gut man sich versteht oder wie verliebt man ist.
Wobei mir in einer anderen Stadt ein Ehepaar bekannt ist, die haben ein gemeinsames Büro...
Wobei mir in einer anderen Stadt ein Ehepaar bekannt ist, die haben ein gemeinsames Büro...
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Re: Umsetzung
Bei uns liegt sogar die Situation vor, dass die RL die Ehefrau des SGL ist. Ob ich das so wollen würde
Meine Empfehlung wäre mich einfach in einem externen Bewerbungsverfahren weg zu bewerben.
Ansonsten ggfs. noch der Weg über die Personalvertretung und versuchen, hier eine gütliche Einigung zu erwirken.
Meine Empfehlung wäre mich einfach in einem externen Bewerbungsverfahren weg zu bewerben.
Ansonsten ggfs. noch der Weg über die Personalvertretung und versuchen, hier eine gütliche Einigung zu erwirken.
Re: Umsetzung
Was ist RL und SGL?
Wegbewegten ist kaum möglich, hier gibt es nicht soviel vergleichbare Stellen
Wegbewegten ist kaum möglich, hier gibt es nicht soviel vergleichbare Stellen
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Re: Umsetzung
Referatsleiter und Sachgebietsleiter? Uh... das ist hart und eigentlich schwer bedenklich. Wer macht sowas?
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Re: Umsetzung
Naja die kommen tatsächlich gut klar wegen klar abgegrenzter Bereiche. Ich persönlich würde es aber auch nicht wollen.