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Versteuerung ausgezahlter Rentenversicherung

Verfasst: 8. Sep 2017, 13:02
von A611
Hallo zusammen,

ich habe mir meine Rentenbeiträge nach meiner Ernennung auf Lebenszeit auszahlen lassen.
Ich war zuvor 1 Jahr + Ausbildungszeit Angestellte.

Leider konnte ich im Internet bisher nur widersprüchliche Antworten zur Besteuerung dieser Rentenbeiträge finden.

Hat jemand Erfahrungen wie dies bei der Steuererklärung berücksichtigt werden muss?

Danke schon mal!

Re: Versteuerung ausgezahlter Rentenversicherung

Verfasst: 11. Sep 2017, 15:56
von DerHagn
Steuerfrei!

Re: Versteuerung ausgezahlter Rentenversicherung

Verfasst: 11. Sep 2017, 21:22
von Bananen-Willi
DerHagn hat geschrieben: 11. Sep 2017, 15:56Steuerfrei!
Das halte ich für eine Desinformation. Meiner Einschätzung nach sind Rentenversicherungsbeiträge steuerfrei, solange sie der Altersversorgung dienen, in dem Moment, in dem sie zurückerstattet sind, werden sie zu normalem Einkommen und sind nachzuversteuern. Das ist seit 2005 so und nennt sich "nachgelagerte Besteuerung".
Frag doch mal bei deiner Rentenversicherung nach, dort bekommst du sicher ne brauchbare Antwort, ebenso beim Finanzamt. Was viele Bürger nicht wissen: das Finanzamt muss auf konkrete Steuerfragen auch eine Antwort geben, das Verweisen auf einen Steuerberater ist nicht zulässig.

Re: Versteuerung ausgezahlter Rentenversicherung

Verfasst: 12. Sep 2017, 06:57
von DerHagn
§ 3 Nr. 3 b EStG

Re: Versteuerung ausgezahlter Rentenversicherung

Verfasst: 12. Sep 2017, 12:16
von sdh1807
DerHagn hat geschrieben: 12. Sep 2017, 06:57 § 3 Nr. 3 b EStG
Die Nennung der korrekten Rechtsgrundlage erspart die Diskussion.
Genauer kann so jeder nachlesen.
Die Beitragserstattung ist steuerfrei

Re: Versteuerung ausgezahlter Rentenversicherung

Verfasst: 12. Sep 2017, 13:11
von DerHagn
Völlig richtig. Infos hierüber sind jedoch auch im Netz zu finden oder man kann auch bei den zuständigen Stellen Auskünfte erhalten.

Grüße

DH

Re: Versteuerung ausgezahlter Rentenversicherung

Verfasst: 12. Sep 2017, 14:59
von Torquemada
DerHagn hat geschrieben: 12. Sep 2017, 13:11 Völlig richtig. Infos hierüber sind jedoch auch im Netz zu finden oder man kann auch bei den zuständigen Stellen Auskünfte erhalten.

Grüße

DH
Absolut richtig. Eine normale Kontaktaufnahme mit dem eigenen Finanzamt sollte jedem Steuerbürger möglich sein.

Re: Versteuerung ausgezahlter Rentenversicherung

Verfasst: 13. Sep 2017, 17:02
von A611
Vielen lieben Dank für die Rückmeldung!