Spielraum in der Ausschreibung

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Blini
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Spielraum in der Ausschreibung

Beitrag von Blini »

Hallo liebe Kollegen,

wie wohl fast jeder beginne ich meine Zeit in diesem Forum mit einer regulatorischen Frage.

Ich bin 27, Masterabsolvent und seit 4 Monaten in einer Bundesbehörde auf EG11.

Nun wurde mir eine sehr zeitnahe Verbeamtung in Aussicht gestellt und bevor ich mit dieser Frage an das Personalreferat trete, stelle ich sie lieber hier.

In der Stellenausschreibung vor einem halben Jahr hieß es, dass eine Einstellung bis EG11 oder für Beamte bis A13g möglich ist. Nun weiß ich nicht, welche der drei folgenden Möglichkeiten auf mich zutrifft:

- Ich muss ins Eingangsamt des gehobenen Dienstes (A9)
- Ich werde direkt in A11 übersetzt
- Ich bekomm die maximal vorgesehene Besoldung für meine Stelle (A13)

Mit der Hoffnung auf Antwortmöglichkeit 3 freue ich mich auf eure Posts :D

Liebe Grüße

Blini
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Baumschubser
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Re: Spielraum in der Ausschreibung

Beitrag von Baumschubser »

Mit Masterstudium in A9? Das geht nach meinem Kenntnisstand nicht wirklich.
Torquemada
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Re: Spielraum in der Ausschreibung

Beitrag von Torquemada »

Master an einer FH oder Master an einer Universität?
Blini
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Re: Spielraum in der Ausschreibung

Beitrag von Blini »

Master an einer Uni.

Danke schonmal fürs Interesse an die Antwortenden.
Leider blicke ich selbst nach Lektüre der BBesO und sonstiger Vorschriften nicht wirklich durch.
Casiopeia1981
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Re: Spielraum in der Ausschreibung

Beitrag von Casiopeia1981 »

Master und A 9g geht beim Bund - beim Land NRW übrigens auch.

Zu deiner Frage:

Die kann man pauschal ehrlich nicht beantworten. Es hängt davon ab:

a) Welche Vorerfahrungszeiten auf der Ebene des gD (Privatwirtschaft und/oder öffentlicher Dienst) du mitbringst.
b) Ob die Behörde überhaupt im Beförderungsamt verbeamtet.
c) Ob Planstellen in der entsprechenden Wertigkeit zur Verfügung stehen.

Meine Erfahrung ist, dass Behörden, die keine Einzeldienstpostenbewertung, sondern die sog. Topfwirtschaft anwenden, sehr sparsam mit Instrument umgehen. Da es sich um einen gebündelten Dienstposten handelt, denke ich dass es mehr höherwertige Dienstposten als entsprechend bewertete Planstellen zur Verfügung stehen.

Eine sofortige Verbeamtung nach A13g ist mehr als ungewöhnlich.

Schreib mal kurz etwas zu deinem beruflichen Werdegang, dann könnte man ausrechnen, was höchstens drin ist.
Blini
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Re: Spielraum in der Ausschreibung

Beitrag von Blini »

Hi Casiopeia1981, herzlichen Dank für die Antwort.

Ich hab mir schon gedacht, dass es da hausindividuelle Vorgehensweisen gibt und eine Verbeamtung in die 13 insgesamt wohl eher unrealistisch ist.

Da wird mir auch mein bisheriger Werdegang nicht helfen: Ich komm direkt von der Uni. War zwar zwei Jahre studentische Hilskraft in einem einschlägigen Fachbereich, doch dieser kleine Job wird mich nicht weiterführen (Hat auch keine höhere Stufenzuordnung erwirkt).

Mein Dilemma ist, dass ich mich sehr wohl fühle in meinem Job und im öffentlichen Dienst allgemein, doch natürlich auch möchte, dass sich meine investierten Mühen und Kosten (enorme BAFöG- Schulden) und meine wirklich guten Abschlüsse recht bald in Form des höheren Dienstes auszahlen.

Als Möglichkeit erkenne ich dann wohl nur die Bewerbung auf eine andere Stelle des höheren Dienstes. Natürlich nicht sofort. Vielleicht schiebe ich dann gleich mal eine Frage hinterher: Ist in diesem Fall jetzt eine Verbeamtung in den gehobenen Dienst zu empfehlen? Oder sollte ich lieber abwarten bis ich einen Job des höheren Dienstes ergattere und mich dann verbeamten lassen, weil ich sonst irgendwelche Laufbahnwechselwartezeiten o.ä. erfüllen muss?

Entschuldigt meine unbeholfenen Fragen. Diese Welt ist mir (noch) etwas fremd.

Gruß
Blini
sdh1807
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Re: Spielraum in der Ausschreibung

Beitrag von sdh1807 »

Bundesbesoldungsgesetz
§ 23 Eingangsämter für Beamte

(1) Die Eingangsämter für Beamte sind folgenden Besoldungsgruppen zuzuweisen:
1. in Laufbahnen des einfachen Dienstes der Besoldungsgruppe A 2, A 3 oder A 4,
2. in Laufbahnen des mittleren nichttechnischen Dienstes der Besoldungsgruppe A 6, in Laufbahnen des mittleren technischen Dienstes der Besoldungsgruppe A 6 oder A 7,
3. in Laufbahnen des gehobenen Dienstes der Besoldungsgruppe A 9,
4. in Laufbahnen des höheren Dienstes der Besoldungsgruppe A 13.

(2) Soweit für die Zulassung zur Laufbahn des gehobenen technischen Verwaltungsdienstes ein mit einem Bachelor abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein gleichwertiger Abschluss gefordert wird, ist das Eingangsamt für Beamte mit einem solchen Abschluss der Besoldungsgruppe A 10 oder A 11 zuzuweisen. Für Beamte des gehobenen naturwissenschaftlichen Dienstes mit einem Abschluss nach Satz 1 in einem Studiengang, bei dem Inhalte aus den Bereichen der Informatik oder der Informationstechnik überwiegen, ist das Eingangsamt der Besoldungsgruppe A 9 oder A 10 zuzuweisen. Satz 2 gilt auch für Beamte in technischen Fachverwendungen in Sonderlaufbahnen des gehobenen Dienstes mit einem Abschluss in einem ingenieurwissenschaftlichen Studiengang oder in einem Studiengang, bei dem Inhalte aus den Bereichen der Informatik oder der Informationstechnik überwiegen; bei einem Abschluss in einem ingenieurwissenschaftlichen Studiengang kann auch das Eingangsamt der Besoldungsgruppe A 11 zugewiesen werden.
Casiopeia1981
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Re: Spielraum in der Ausschreibung

Beitrag von Casiopeia1981 »

Hi,

das hatte ich mit dem Werdegang befürchtet. In dem Fall ist allein aus beamtenrechtlichen Gründen eine Einstellung nur im Eingamgsamt möglich. Das ist aber auch erst nach Anerkennung einer hauptberuflichen Tätigkeit im gD nach 18 Monaten möglich. So die reine Lehre.

Wenn du in den höheren Dienst willst, rate ich dringend von einer Verbeamtung im gD ab. In dem Fall würde ich mich auch schnell um eine Stelle im hD bewerben. Ich würde das auch mit der Personlstelle besprechen.

Ein Laufbahnwechsel ist zwar möglich, aber nach der Verbeamtung schwierig, auch wenn es die entsprechende Stelle gibt.
Blini
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Re: Spielraum in der Ausschreibung

Beitrag von Blini »

Vielen Dank für die Ratschläge! Das gibt mir eine bessere Basis für ein aufklärendes Gespräch mit dem Personalreferat.
Damit sind meine Fragen zumindest grob geklärt und das Thema beendet :)
retrogamer
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Re: Spielraum in der Ausschreibung

Beitrag von retrogamer »

Torquemada hat geschrieben: 3. Mai 2017, 14:49 Master an einer FH oder Master an einer Universität?
Was spielt das für eine Rolle? Ein (akkreditierter) Master (ob FH oder Uni) ist und bleibt ein Master, da gibt es keine Unterscheidung mehr. Außer im Bezug auf die Promotion vielleicht.
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