Youtubeaccount als Beamter?

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Troy
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Youtubeaccount als Beamter?

Beitrag von Troy »

Hallo zusammen, demnächst werde ich auf Probe verbeamtet und da stellt sich mir die Frage: zählt ein Youtubeaccount mit monetarisierten Videos zu einer Nebenbeschäftigung bzw. eine die angezeigt/genehmigt werden muss?

Grüße :)
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Baumschubser
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Re: Youtubeaccount als Beamter?

Beitrag von Baumschubser »

Im Prinzip ja, für deinen Dienstherrn sind schon Sachen interessant, die dem Finanzamt noch völlig egal sind.
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Mikesch
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Re: Youtubeaccount als Beamter?

Beitrag von Mikesch »

Na ja...
Baumschubser hat geschrieben: 15. Apr 2017, 17:27die dem Finanzamt noch völlig egal sind.
das interessiert auch das Finanzamt ;-)

Das ist ne Grauzone und nicht ganz einfach zu beantworten...
Vom Grundsatz besteht hier eine Gewinnerzielungsabsicht, ergo ist das ein Gewerbe. Ein Gewerbe ist dem Dienstherrn anzuzeigen...
Also Theoretisch... ;-)

Auseinandergedröselt:

Du erstelltst Videos, Beiträge auf Deiner Homepage/Blog und schaltest Bannerwerbung oder sonst was. Das ist ein Hobby, das Erstellen deiner eigenen Beiträge steht im Vordergrund, die Erträge aus der Werbung sind nur ein Nebeneffekt.
Finanzamt:
Dem Finanzamt habe ich die Einnahmen immer artig angezeigt und das hat aus mir folgerichtig auch glatt einen Gewerbetreibenden gemacht. Selbst für die paar Kröten, die da im Jahr bei rum gekommen sind. Wir reden hier von 70 - max. 200,- Euro/Jahr. Das ist übrigens schon viel ;-)
Nebentätigkeit:
Das ist IMHO keine Nebentätigkeit, weil die Einnahmen nicht im Vordergrund stehen, sondern Dein Hobby ist. Ist so, als wenn Du ein Werbeplakat auf Dein privates Auto pappst und dafür Geld bekommst.
Mit Katze-Mimi Beiträgen wirst Du auch kein Geld verdienen ;-)

Anders ist es, wenn Du die Beiträge nur zur Generierung von Umsatz erstellst. Spezielle auf Produkte abgestimmte Videos, Gastbeiträge oder Produktorientierte Beiträge mit z.B. Amazon-Links auf der eigenen Homepage/Blog.
Hier steht die Gewinnerzielung und er damit verbundene Arbeitseinsatz im eindeutig Vordergrund. Auch das hatte ich gemacht...
Schon aus Gründen im Geschäftsverkehr mit Unternehmen hatte ich hierfür ein Gewerbe angemeldet und mir (wenn auch nicht nötig, klingt aber seriöser) eine USt-ID zugelegt. Wir reden hier dann aber auch von Summen von ca. 4 - 6.000,- Euro/Jahr.
Zuvor hatte ich mir die Nebentätigkeit genehmigen lassen, das ging auch problemlos durch, da der Zeitaufwand kaum höher als 30-40 Std./Jahr war.
Das Gewerbe hatte auch den Vorteil, dass man auf mannigfaltige Art beim Geldverdienen kreativ werden konnte ;-)

LG vom Mikesch

P.S. Keine Rechtsberatung, nur meine Meinung
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Troy
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Re: Youtubeaccount als Beamter?

Beitrag von Troy »

Ah, verstehe.

Im Grunde schlummern auf meinem Account nur ein paar Videos, die mir keine Arbeit machen und an die 70 Euro Auszahlungsbetrag bin ich auch noch nicht gelangt 🙂.Danke für die Antworten und die Mühe. 🤓👍🏼
Tyto
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Re: Youtubeaccount als Beamter?

Beitrag von Tyto »

Im Moment wird ja auch diskutiert, ob noch eine Rundfunklizenz notwendig ist für Youtube Channel :D
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Mikesch
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Re: Youtubeaccount als Beamter?

Beitrag von Mikesch »

Tyto hat geschrieben: 17. Apr 2017, 01:14 Im Moment wird ja auch diskutiert, ob noch eine Rundfunklizenz notwendig ist für Youtube Channel :D
Wo hast Du das den her...
Als Nutzer zahlen wir ja schon, allein das finde ich schon völlig verquer...
Wenn aber Betreiber von Homepages heran gezogen werden sollen, dann ist das Internet am Ende, zumindest für Deutsche. Mich wundert in dieser verkorksten Welt zwar nichts mehr, aber so bekloppt kann unsere Gesetzgebung doch nicht sein.
Was YouTube, angeht, das ginge ja gar nicht. Youtube ist der Betreiber der Plattform und die Server stehen in den USA.

Bei all den (teils durchgesetzten) konfusen Ideen in diesem Land und der EU würde ich mich als Zuckerberg mal mit Google zusammentun und Deutschland für einen Monat schlicht aussperren. Kein Google mit seinen Diensten wie Mail, Maps, Earth, kein YouTube, kein Fratzenbuch, kein Instagam, nix nadda...
Dann hätten wir hier endlich mal ne Revolution gegen all die Spinner hier...
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Re: Youtubeaccount als Beamter?

Beitrag von Tyto »

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/twit ... 40927.html

Es geht darum, dass Youtuber/Streamer sich live an ein Publikum über 500 Zuschauern wenden, mit einem organisierten und regelmäßigem Programm.
Habe den genauen Wortlaut gerade nicht vorliegen, aber so in der Art ist das der Kernpunkt, Herr Solmecke hat sich auch schon geäußert :roll:


Ist natürlich Quatsch, aber wenn das so im Rundfunkvertrag verankert ist, muss es umgesetzt werden :D
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Mikesch
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Re: Youtubeaccount als Beamter?

Beitrag von Mikesch »

Das würde ich dann von einem Anwalt klären lassen, die haben doch BSE. Das ist rechtlich gar nicht haltbar, hab extra noch mal auf das Datum geguckt, hätte auch der 1.4. sein können.
Du siehst im TV einen Film. Wer zahlt für die Lizenzen, der Filmemacher oder der Sender?
Es können nur Lizenzgebühren von einem deutschen Sender verlangt werden.
YouTube "sendet" und das ist ein US-Unternehmen!!
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