Trennungsgeldanspruch ?

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Kracker
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Trennungsgeldanspruch ?

Beitrag von Kracker »

Hallo Kollegen ,

Ich bin Bundesbeamter und zur Zeit im Rahmen des 26 monatigen Aufstiegs in den gD an einem anderen Dienstort abgeordnet.
Ich beabsichtige nächsten Monat für die Zeit des Aufstieges zum Dienstort zu ziehen und dort meinen Erstwohnsitz anzumelden. Mein jetziger Wohnort soll Zweitwohnsitz werden.
Jetzt sei dazu gesagt , dass ich meine jetzige Wohnung für die Zeit des Aufstieges untervermieten werde , sodass ich zwar Hauptmieter bleibe , jedoch für die Zeit der Abordnung die Wohnung nicht aufsuchen werde. Steht mir trotz dieser Konstellation Trennungsgeld zu, da ich ja mein Zweitwohnsitz behalte ? Oder entfällt mein Trennungsgeldanspruch mit Unzug zum Dienstort ?
Falls , der Anspruch auf Trennungsgeld entfällt , besteht dann die Möglichkeit einer Zusage der Unzugskostenvergütung?

Danke im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen !
Kracker
Beiträge: 2
Registriert: 8. Apr 2017, 11:18
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Re: Trennungsgeldanspruch ?

Beitrag von Kracker »

Dazu sei ergänzend noch zu sagen, dass mir am Dienstort eine unentgeltliche Unterkunft zur Verfügung gestellt wird.
Nadine100
Beiträge: 8
Registriert: 18. Jan 2016, 22:20
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Re: Trennungsgeldanspruch ?

Beitrag von Nadine100 »

Da der Erstwohnsitz an den aktuellen Dienstort verlegt wird, besteht ab Beendigung des Umzuges kein Anspruch auf Trennungsgeld mehr. Der Lebensmittelpunkt wird an den neuen Dienstort verlegt, was die weitere Gewährung von Trennungsgeld ausschließt. Sie sind in diesem Fall ja von nichts mehr getrennt. Die Gewährung von Umzugskostenvergütung halte ich in diesem Fall für unwahrscheinlich, da es sich lediglich um eine Zwischenmaßnahme im Rahmen der Ausbildung handelt. Die Entscheidung hierüber trifft aber die personalbearbeitende Dienststelle. Einfach mal eine Anfrage stellen.
Basilia
Beiträge: 1
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Re: Trennungsgeldanspruch ?

Beitrag von Basilia »

Hallo Leute,
ich habe ein ähnliches "Problem". Ich mache eine duale Ausbildung und werde im Rahmen dieser zweimal für ein halbes Jahr an die Hochschule abgeordnet. Am Ort der Hochschule erhalte ich wie Kracker eine Unterkunft bereitgestellt.

Nun habe ich eine verhältnismäßig teure Wohnung und denke darüber nach, diese von Zeit zu Zeit bei AirBNB unterzuvermieten. Denn meine Anwärterbezüge scheinen auf den ersten Blick unter diesen Umständen nicht für meine Alimentierung zu reichen. Nun ist meine Frage, ob es Fälle gibt, in denen eine Untervermietung nicht in Konflikt mit dem Trennungsgeld kommt. Meinen Erstwohnsitz möchte ich am Ort meiner Wohnung belassen, jenes wäre der Unterschied zu dem Eingangsposting von Kracker.

Beste Grüße
Basilia
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