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Aufstieg gntD -> hntD ... Probleme der Bewährung wegen Formfehler?

Verfasst: 17. Feb 2017, 14:46
von BuBa1980
Hallo,
eine Frage an die Beamtenrechtler unter euch: Ich habe aufgrund eines Hochschulstudiums und eines AC den Aufstieg in den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst bei einer Bundesbehörde geschafft ( --> § 39 BLV). Meine Versetzung erfolgte zum 01.08.2016 auf eine Stelle A13/A14, ebenso meine schriftliche Entbindung von den bisherigen Amtsgeschäften. Haushaltsmittel etc. sind für den A13/A14 Dienstposten vorhanden.
Derzeit bin ich noch im gehobenen Dienst (A12) und muss mich ein Jahr lang auf der neuen Stelle bewähren.
Zeitgleich zum 01.08.2016 sollte ich aber andere Aufgaben im gleichen Fachbereich wahrnehmen. Hierzu sollte eine sogenannte "Schwerpunktverfügung" erstellt werden. Diese habe ich bis heute (17.02.2017) noch nicht zu Gesicht bekommen.
Heute ereilte mich ein Anruf einer Personalsachbearbeiterin, die sich von mir den Fall erklären lassen wollte. Sie hat durchblicken lassen, dass diese ominöse "Schwerpunktverfügung" fehlerhaft gewesen sei und mehrfach hätte korrigiert werden müssen. Sie äußerte dazu ihre Bedenken, ob meine Bewährungszeit überhaupt angelaufen sei, obwohl ich zum 01.08.2016 auf den DP versetzt wurde (nur halt ohne diese ergänzende Verfügung).

Wie beurteilt ihr die Rechtslage? Noch ist natürlich alles in Schwebe und der Fall wird geprüft - aber da es hier ggf. um einige Monate Gehalts-/Karriere-Einbußen geht, wüßte ich gern, ob ich ggf. Maßnahmen ergreifen sollte.

Vielen Dank!

Re: Aufstieg gntD -> hntD ... Probleme der Bewährung wegen Formfehler?

Verfasst: 17. Feb 2017, 20:19
von Silencium
Eine Rechtsberatung findet hier im Forum nicht statt.

Ganz allgemein betrachtet ist eine "Schwerpunktverfügung" letztlich nichts anderes als eine schriftlich konkretisierte dienstliche Weisung. Ob diese - nach internen Vorgaben "fehlerhaft" - war oder nicht, kann bei Übetragung des Dienstpostens zu einem gewissen Stichtag dahinstehen. Scheinbar wurde der Dienstposten wohl zum 01.08.2016 übertragen, weshalb die Bewährungszeit seit diesem Zeitpunkt läuft. Ich persönlich würde das jedenfalls einigermaßen gelassen sehen. Das sind typische Verwaltungsquerelen.

Re: Aufstieg gntD -> hntD ... Probleme der Bewährung wegen Formfehler?

Verfasst: 18. Feb 2017, 08:40
von BuBa1980
@Silencium : Vielen Dank für Deine Meinung. Das beruhigt mich sehr...