Pension - Anrechung Kinder

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Patrizia
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Pension - Anrechung Kinder

Beitrag von Patrizia »

Hallo! Seit wenigen Wochen gehe ich wieder als Bundesbeamtin arbeiten - nach meinen vier Jahren Freistellung in Elternzeit für meine zwei kleinen Jungs. Bis Mai noch mit Teilzeit in Elternzeit. Vor der Geburt der Kinder war ich Vollzeitbeamtin.
Um in vielen vielen Jahren mal den vollen Pensionsanspruch zu erhalten, ist zur Zeit eine Mindestarbeitszeit von 40 Dienstjahren nötig. Das ist doch so, oder?

Wie genau werden die Kinder angerechnet? Bekomme ich pro Kind 3 Jahre als Art "Gutschrift" auf die Dienstzeit angerechnet. Sprich bei zwei Kinder kann ich unschädlich 6 Jahre gar nicht oder Teilzeit arbeiten gehen? Und dies würde dann also für den Pensionsanspruch so zählen, als sei ich in diesen 6 Jahren Vollzeit arbeiten gegangen?

Wenn ich dann später - nach diesen 6 Jahren - noch weiter 50 % arbeiten gehe, zählen dann zwei Jahre arbeiten für mich wie 1 Jahr Dienstzeit für den Pensionsanspruch (2 Jahre x 50 % Teilzeit = 1 "Dienstzeitjahr") ?

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen kann.
Gruß
Patrizia
Hanswurst I.
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Re: Pension - Anrechung Kinder

Beitrag von Hanswurst I. »

Kinderzeiten werden natürlich nur im tatsächlich angefallenen Zeitraum angerechnet und nicht in der maximal nehmbaren (bzw, genauer gesagt der anrechenbaren!) Zeit, die meines Wissens nach 3 Jahre sein kann je Kind. Wenn Du vorher Vollzeit warst, dann zählt natürlich auch diese Zeit als Vollzeit. Die Teilzeit begann ja erst nach der Elternzeit.

Die Teilzeit wird anteilig ihrer Höhe angerechnet. Also bei 50% zählen dann zwei Jahre wie ein Jahr Vollzeit.

Für die volle Pensionshöhe sind 40 Jahre vonnöten wobei diverse Dinge angerechnet werden wie z.B. die Elternzeit.

Deine Anrechnung wird allerdings so wie überlegt nicht klappen. Die vier Jahre werden wohl (2 einzelne Kinder oder Zwillinge?) voll angerechnet, die Teilzeit danach halt nur entsprechend ihrem Anteil. "Vorarbeiten" kann man da also nicht und wenn man Teilzeit geht, dann muss für die volle Pensionshöhe die Dienstzeit entsprechend länger sein was.

Bei meiner Frau sind das bis 67 dann z.B. 51 Dienstjahre. Die 2 Elternzeiten (je 2 Jahre der Einfachheit halber genommen)werden voll angerechnet, wenn sie 10 Jahre jetzt in dann in Teilzeit zu 50% ginge/geht, dann kommt sie rechnerisch immer noch auf 46 Jahre (51 minus 10 halbe Jahre). Sie könnte also sogar 22 Jahre in Teilzeit gehen ohne Schädlichkeit für die Pension.
Gertrud1927
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Re: Pension - Anrechung Kinder

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo. Die Kindererziehungszeit kommt nicht zu der Ruhegehaltsfähigen Dienstzeit hinzu. Das war einmal. Du bekommst für die Kindererziehung einen Kindererziehungszuschlag und vielleicht einen Kindererziehungsergänzungszuschlag in der gleichen Höhe und Bedingungen wie es im Sozialgesetzbuch für Rentenbezieher vorgesehen ist. Schau mal ins BeamtVG §50a und 50b. Wenn Du während der Elternzeit Teilzeit gemacht hast gibt es weniger Kindererziehungszuschlag.
Er wird begrenzt durch den Betrag für einen Rentenpunkt in der Rentenversicherung. Jetzt etwa 30€ im Monat. Wenn Du mit der Teilzeit während der Kindererziehung mehr Pensionsgewinn im Monat hast gibt es keinen Zuschlag. Wir haben das in der Familie einmal durch. Bei Halbtags gibt es nur noch Centbeträge.
Patrizia
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Re: Pension - Anrechung Kinder

Beitrag von Patrizia »

Also wird die Freistellung in der Elternzeit jetzt gar nicht mehr als fiktive Dienstjahre für die Pension erachtet? Und es gibt nur einen Pensionszuschlag für die Erziehungszeiten, wie Gertrud "1927" schrieb? Meine Kinder haben übrigens zwei Jahre Altersunterschied. Und sind beide in diesem Jahrtausend geboren ;-) So wie ich das im Gesetz lese, stehen mir hier für jedes Kind 36 Monate zu. Auch wenn die Erziehungszeiten teilweise überlappen.
Man ist das kompliziert. Und - zumindest für mich - nicht wirklich in Zahlen auszudrücken. Jedenfalls schafft eine Mutter so wohl nur schwer 40 Jahre Dienstzeit. Dazu kommt noch, dass sich in den nächsten 30 Jahren vermutlich noch mehrmals die Gesetzeslage ändert.
Gertrud1927
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Re: Pension - Anrechung Kinder

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo. Wenn Du auf Feinheiten keinen Wert legst kann man es einfach so in etwa überschlagen. Angenommen letztes Gehalt 3500€. Pension pro Jahr 1.79%. Ergibt 62,65 € Pension pro Jahr. Bei Halbtags 31,32€. So würde es bei Halbtag keinen Kinderzuschlag mehr geben. Bei Gehalt 3000 € , 1,79% wären es 53,70€. Halbtags 26,85. Dann würde es Kinderzuschlag etwa 3,15€ geben. Alles mit den heutigen Werten der Rentenversicherung.
Torquemada
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Re: Pension - Anrechung Kinder

Beitrag von Torquemada »

Ich hatte noch nie mit jemand zu tun, der so seltsam und falsch rechnet.
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