Höherer Auswärtiger Dienst

Themen speziell für Bundesbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
de991
Beiträge: 1
Registriert: 24. Jan 2017, 09:18
Behörde: Bundeswehr

Höherer Auswärtiger Dienst

Beitrag von de991 »

Guten Tag, ich hoffe, das ist das richtige Forum für diese Frage, aber sie schien mir allgemein genug für den Topic "Bundesbeamte".

Ich studiere zur Zeit im Rahmen einer Laufbahnausbildung im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst bei der Bundeswehr, der angestrebte Abschluss ist Diplom-Verwaltungswirt. Danach habe ich vor, einen Master of Governance an der Fernuni Hagen zu absolvieren, da ist mir per Mail auch bestätigt worden, dass das mit dem Diplom-Verwaltungswirt möglich ist. Meine Frage ist jetzt, ob eine Bewerbung für den höheren auswärtigen Dienst mit diesen Abschlüssen möglich ist, oder ob dem entgegen steht, dass das Studium bei der Bundeswehr nicht an einer Universität bzw. Technischen Hochschule durchgeführt wird. Vielen Dank im Voraus für die Antworten und beste Grüße!
Casiopeia1981
Beiträge: 32
Registriert: 31. Okt 2013, 15:32
Behörde: Landesbehörde / früher Bund
Wohnort: Bochum

Re: Höherer Auswärtiger Dienst

Beitrag von Casiopeia1981 »

Gibt es Studiengänge, deren Absolventen bevorzugt eingestellt werden? Welchen Studiengang empfiehlt das Auswärtige Amt für eine erfolgreiche Bewerbung für den höheren Dienst?
Nein. Bewerben kann man sich mit einem entsprechenden Abschluss der unterschiedlichsten Fachrichtungen. Es besteht jedoch ein besonders großer Bedarf an Juristinnen und Juristen, besonders "Volljuristen" mit der Befähigung zum Richteramt, sowie an Wirtschaftswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern. Entscheidend für ein Einstellungsangebot ist jedoch allein das erfolgreiche Abschneiden im Auswahlverfahren.

Aus diesen Gründen empfiehlt das Auswärtige Amt den Interessenten am höheren Dienst keine spezifischen fachlichen Studiengänge, sondern rät, sich bei der Wahl des Studiengangs an den eigenen Interessen und Stärken sowie an möglichen beruflichen Alternativen zu orientieren.

Zum Seitenanfang
Welchen Studienabschluss benötige ich?
Das Bundesbeamtengesetz (BBG) fordert in § 17 Absatz 5 als Bildungsvoraussetzung für die Laufbahn des höheren Dienstes "ein mit einem Master abgeschlossenes Hochschulstudium" oder einen gleichwertigen Abschluss. Es muss sich somit um einen Abschluss einer in Deutschland anerkannten Hochschule handeln, die berechtigt ist, diese Abschlüsse bzw. akademischen Grade zu verleihen. Master werden in Deutschland nach einem Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) bei konsekutiven Studiengängen i.d.R. nach 5-jähriger Regelstudienzeit im Vollstudium verliehen. Dafür werden i.d.R. 300 ECTS-Punkte benötigt. Eine Masterarbeit ist obligatorisch (Beschluss vom 10.10.2003 i.d.F. vom 04.02.2010).
Mit gleichwertigen Universitätsabschlüssen nach älteren Studienordnungen (z.B. Staatsexamen, Diplom, Magister) werden diese Bildungsvoraussetzungen ebenfalls erfüllt.

Lehramtsstudiengänge, die mit einer Staatsprüfung abgeschlossen werden, eröffnen nur dann den Zugang zum höheren Auswärtigen Dienst, wenn sie zum Unterricht in der Sekundarstufe II berechtigen.

Ein Bachelor-Abschluss allein ist in keinem Fall ausreichend.

Ferner müssen nach § 17 Absatz 6 BBG Vor- und Ausbildung [...] geeignet sein, die Befähigung für die Laufbahn zu vermitteln. Bei Studiengängen im künstlerischen Bereich wird eine Einzelfallprüfung vorgenommen.
Antworten