Abend zusammen,
ich weiß das man den Dienstherrn mitteilen muss/fragen muss wenn man eine Nebentätigkeit ausübt. Gilt das gleiche auch wenn ich ein "Nebengewerbe" anmelde?
Außerdem wie verhält sich das dann mit den Einnahmen wenn es zu einer Dienstunfähigkeit kommt? Wird das 1:1 so angerechnet wie bei einem "normalen" Nebenjob?
Gruß
Anmeldung Gewerbe
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Re: Anmeldung Gewerbe
Hallo. Bei DU gibt es Versorgung und dann gilt das BeamtVG. Ich denke im BeamtVG § 53 steht das. Unter Abs 7 steht etwas von Gewerbebetrieb.
Re: Anmeldung Gewerbe
Guten Morgen,
danke für die Antwort. Den § kenn ich aber muss gestehen auch nur die Hälfte davon wirklich zu verstehen.
Aber dem Dienstherrn muss ich mitteilen das ich ein Gewerbe angemeldet habe? Also direkt? Oder erst wenn Umsätze generiert wurden?
Gruß
danke für die Antwort. Den § kenn ich aber muss gestehen auch nur die Hälfte davon wirklich zu verstehen.
Aber dem Dienstherrn muss ich mitteilen das ich ein Gewerbe angemeldet habe? Also direkt? Oder erst wenn Umsätze generiert wurden?
Gruß
- Mikesch
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Re: Anmeldung Gewerbe
Die Nebentätigkeit oder Gewerbe muss noch vor Ausübung angemeldet werden und genehmigt sein.
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