Dienstunfähigkeit

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Struktur-Opfer
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Dienstunfähigkeit

Beitrag von Struktur-Opfer »

Hallo zusammen,

bin Bundesbeamter im höheren Dienst u. leide nun schon seit einigen Jahren an einer Burnout-Symptomatik, welche sich mehr u. mehr verstärkt. Die Ursache liegt in der immer unerträglicher werdenden Arbeitssituation in meiner Dienststelle. Mehrere Versetzungsanträge sind gescheitert u. haben auch in absehbarer Zeit keine Aussicht auf Erfolg. An der Situation in der Dienststelle selbst wird sich voraussichtlich ebenfalls nichts ändern, so daß ich als einzige Möglichkeit nur noch den Weg über die Dienstunfähigkeit sehe. Hat jemand vielleicht Erfahrungswerte mit Dienstunfähigkeitsverfahren ? Was muß man besonders
beachten ?
Bin für jeden Hinweis dankbar.
Torquemada
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Re: Dienstunfähigkeit

Beitrag von Torquemada »

Der erste Schritt ist natürlich die Krankschreibung durch einen Arzt.
Bis du einen Termin bei einem Facharzt bekommst, wird dich dein Hausarzt bei deiner gesundheitlichen Situation problemlos krankschreiben.

Ich gebrauche hier bewußt das Wort "krankschreiben", um Verwechslungen mit "dienstunfähig" zu vermeiden.
Struktur-Opfer
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Re: Dienstunfähigkeit

Beitrag von Struktur-Opfer »

Danke für Deine Antwort. Habe mich vielleicht mißverständlich ausgedrückt. Ich meinte konkret die Zurruhesetzung aufgrund von Dienstunfähigkeit.
Torquemada
Moderator
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Re: Dienstunfähigkeit

Beitrag von Torquemada »

Struktur-Opfer hat geschrieben: Ich meinte konkret die Zurruhesetzung aufgrund von Dienstunfähigkeit.
Und was willst du da besonderes beachten? Du bist krank und irgendwann leitet dein Dienstherr ein Zurruhesetzungsverfahren ein, dass du je nach Willen und Schlauheit hinausschieben kannst oder nicht.
Ich verstehe nicht, was du meinst. Ist doch alles gesetzlich geregelt.
NRW'lerin
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Re: Dienstunfähigkeit

Beitrag von NRW'lerin »

Hallo, wie Torquemada bereits schrieb: Du lässt dich krank schreiben. Nach einiger Zeit (offenbar von Bundesland zu Bundesland verschieden und daher auch vom Bund), wirst du zum pol. ärztlichen Dienst vorgeladen.
Dort wird deine Gesundheit erörtert.
Weiterhin wird von deinen behandelnden Ärzten eine Einschätzung eingeholt, was deine künftige dienstliche Verwendung/Fähigkeit anbelangt.
Dazu musst du diese von der gesetzl. Schweigepflicht entbinden.
Der pol.-ärztliche Dienst erstellt dann ein sogen. Gutachten.
Aus diesem fliesst dann halt, ob du zur Ruhe gesetzt wirst oder nicht oder später. Willst du das selber auch, würde ich es auf jeden Fall betonen.
Frank Reich
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Re: Dienstunfähigkeit

Beitrag von Frank Reich »

Struktur-Opfer,

du schreibst ausschliesslich zu dienstlichen Belangen, jedoch nichts zu deinen Symptomen und Behandlungen.

Der erste Weg erscheint mir, die Situation (ist die Diagnose überhaupt ärztlich gesichert?) mit deinem Arzt zu besprechen und den weiteren Weg ggf. vorzubereiten. Dazu wird auch gehören, welche Behandlungsmöglichkeit noch besteht, wie die weiteren Aussichten in der beruflichen Verwendung etc. sind.

Die Dienstunfähigkeit muss erst mal ärztlich festgestellt sein, was du damit zumindest in die Wege leiten kannst. Dann wird allerdings die dienstliche Sicht, auch durch eigene ärztliche Untersuchung und Stellungnahme folgen.

Es grüsst Frank Reich
es grüsst Frank Reich
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Schuld ist ein moralischer Aspekt; Recht ein finanzieller (HKH)
Bockel
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Re: Dienstunfähigkeit

Beitrag von Bockel »

Moin,
ich kann Dir aus Erfahrung einiges berichten zur Dienstunfähigkeit.
2009 hatte ich einen schweren Dienstunfall. Dieser wurde nach zwei Instanzen als qualifizierter DU anerkannt. Ich war 6,5 Jahre krankgeschrieben. im jahr 2016 wurde ich dann zur Ruhe gesetzt.
Ich hatte in der Zeit 3 sozialmedizinische Untersuchungen. Immer wurde Dienstunfähigkeit festgestellt, mit der Empfehlung auf "Entlassung". Was ich dir damit sagen möchte. Es kann verdammt lange dauern mit der zur Ruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit (bei mir extrem lange). Ich bin aber auch teuer mit qualifiziertem DU und MdE 70%. Im Regelfall sollten es 2-3 Jahre daueren das man wegen Dienstunfähigkeit zur Ruhe gesetzt wird.

für weitere Fragen ruhig fragen.
Gruß
Bockel
NRW'lerin
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Re: Dienstunfähigkeit

Beitrag von NRW'lerin »

Ich fände es ersteinmal gut, wenn sich der Fragende zwischendurch kurz zurück melden würde, sonst ensteht ganz schnell der Eindruck, die Bemühungen anderer, die helfen wollen, verlaufen ggf. in's Leere. Nur am Rande anbemerkt.
Bei mir ging es mit der Zur-Ruhe-Setzung- im Gegensatz zu Bockel- recht schnell.
Ein gutes Jahr.
Ich denke, es hängt sehr davon ab, ob man selber dem zustimmt/die Zur-Ruhe-Setzung möchte oder nicht bzw. diese forciert.
Struktur-Opfer
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Re: Dienstunfähigkeit

Beitrag von Struktur-Opfer »

Hallo NRW´lerin,
hatte in der vergangenen Zeit leider sehr viel um die Ohren. Habe nun aber glücklicherweise einen verständnisvollen Hausarzt finden können, der wohl auch über gewisse Erfahrungswerte - dieses Thema betreffend - verfügt. Ich vermute, daß Polizeidiensttauglichkeit nochmal besonderen Kriterien unterliegt. Wurde denn bei der Gutachtenerstellung ausschließlich nach Aktenlage / Erörterung entschieden oder erfolgte auch eine richtige Untersuchung ?
NRW'lerin
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Re: Dienstunfähigkeit

Beitrag von NRW'lerin »

Ich wurde innerhalb eines Jahres zweimal polizeiärztlich untersucht.
Es wurden aber, wie gesagt, auch die Einschätzungen/die ärztlichen Befunde meiner behandelnden Ärzte heran gezogen.
Ich kann nur vermuten, dass aus der Summe heraus dann entschieden wurde, mich zur Ruhe zu setzen.
Es wurden mir dann, mit dem Schreiben, dass beabsichtigt ist, mich zur Ruhe zu setzen, die Gründe benannt.
Slider26
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Re: Dienstunfähigkeit

Beitrag von Slider26 »

Struktur-Opfer hat geschrieben: 11. Dez 2016, 23:34 Hallo NRW´lerin,
hatte in der vergangenen Zeit leider sehr viel um die Ohren. Habe nun aber glücklicherweise einen verständnisvollen Hausarzt finden können, der wohl auch über gewisse Erfahrungswerte - dieses Thema betreffend - verfügt. Ich vermute, daß Polizeidiensttauglichkeit nochmal besonderen Kriterien unterliegt. Wurde denn bei der Gutachtenerstellung ausschließlich nach Aktenlage / Erörterung entschieden oder erfolgte auch eine richtige Untersuchung ?

Kurze Info:

Wenn es um das Thema "Wann" der zur Ruhe-Setzung geht, kann ich nur sagen, dass dieses Prozedere Jahre dauert. In der Regel mehr als 3 (bei uns). Es ist einfach so, dass der Dienstherr (zu Recht, ohne jetzt deinen Fall negativ belegen zu wollen) daran interessiert ist, einen Mitarbeiter (egal in welcher Funktion) so lange zu halten, wie möglich.

Von einem vorzeitigen Ruhestand hat der Dienstherr nichts.

Ich kenne Fälle, wie du bereits auch erlebt hast, einer Krankschreibung über fast 10 Jahre. Es kommt auch immer auf das Alter und vor allem auf die Gesamtsituation, an. In diesem Fall (10 J.) war die Person etwas über 50 Jahre.
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Re: Dienstunfähigkeit

Beitrag von Slider26 »

dibedupp hat geschrieben: 16. Feb 2017, 11:31
Slider26 hat geschrieben: 16. Feb 2017, 10:31 .....Es ist einfach so, dass der Dienstherr (zu Recht, ohne jetzt deinen Fall negativ belegen zu wollen) daran interessiert ist, einen Mitarbeiter (egal in welcher Funktion) so lange zu halten, wie möglich.

Von einem vorzeitigen Ruhestand hat der Dienstherr nichts.
.....
Wie kommst du denn bitte darauf? Willst du wirklich behaupten, dass ein Dienstherr lieber volle Bezüge für einen Beamten zahlt, der keine Arbeitsleistung weil krank erbringt, als diesen mit wesentlichen geringeren Versorgungsbezügen in den Ruhestand zu schicken?

So sieht es (bei uns) aus. So unverständlich wie es auch für dich klingen mag.

Wir haben Kolleginnen/Kollegen die über ein halbes Jahrzehnt krankgeschrieben sind. Einen vorzeitigen Ruhestand gibt es hier, mit dieser Dauer, eher selten.
Torquemada
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Re: Dienstunfähigkeit

Beitrag von Torquemada »

Was ist denn das für eine Behörde? Das Rathaus von Trollhättan in Schweden?
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Re: Dienstunfähigkeit

Beitrag von a.no-nym »

Struktur-Opfer hat geschrieben: 11. Dez 2016, 23:34 Habe nun aber glücklicherweise einen verständnisvollen Hausarzt finden können, der wohl auch über gewisse Erfahrungswerte - dieses Thema betreffend - verfügt.
Hat jemand Tipps, wie man es anstellt, so jemanden zu finden? (Ggf. auch gern per PN...)
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Re: Dienstunfähigkeit

Beitrag von Slider26 »

Ich habe hier nichts verallgemeinert.

Deshalb auch in meinem (uneditierten) ersten Post "(...)bei uns(...)".

Was man aber allgemein sagen kann ist, dass jeder Amtsarzt/jedes Personalamt der einzelnen Körperschaften anders entscheidet.

Bei uns ist dies so, wie geschildert. Man "hofft", anscheinend im Vergleich, eben halt noch etwas länger, dass der MA dienstlich wieder auf die Beine kommt.
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