Verbeamtung mit Schwerbehinderung
Moderator: Moderatoren
Verbeamtung mit Schwerbehinderung
Hallo liebe Community,
ich wurde von einer obersten Bundesbehörde für das angebotene duale Studium angenommen. Heute habe ich jetzt meinen Feststellungsbescheid über einen GdB von 50 erhalten. In wenigen Tagen erhalte ich meinen Schwerbehindertenausweis. Ich habe bereits mit den anderen Unterlagen die Aufforderung erhalten, zum Arzt zu gehen (zum BAD). Bei mir wird definitiv keine „lebenslange Dienstfähigkeit“ niedergeschrieben werden, aber auch deutlich mehr als die fünf Jahre, die meine Behörde als Mindeststandard für Schwerbehinderte vorschreibt. Den Ausweis und den Bescheid stelle ich der Einstellungsbehörde natürlich zu. Sie ist über die Schritte des Verfahrens natürlich dauerhaft informiert gewesen und kam mir auch entgegen, indem der Arzttermin nach hinten verschoben wurde.
Nun stelle ich mir die Frage, ob ich wegen der Behinderung, bzw. der Dienstfähigkeit, die nicht als „lebenslang“ beurteilt werden wird, weiterhin wegen der mangelnden gesundheitlichen Eignung abgelehnt werden kann oder ob meiner Verbeamtung auf Widerruf diesbezüglich Nichts mehr entgegensteht.
Ich wollte hier erst einmal eine Meinung einholen, bevor ich den Personalbereich mal wieder ausfrage .
ich wurde von einer obersten Bundesbehörde für das angebotene duale Studium angenommen. Heute habe ich jetzt meinen Feststellungsbescheid über einen GdB von 50 erhalten. In wenigen Tagen erhalte ich meinen Schwerbehindertenausweis. Ich habe bereits mit den anderen Unterlagen die Aufforderung erhalten, zum Arzt zu gehen (zum BAD). Bei mir wird definitiv keine „lebenslange Dienstfähigkeit“ niedergeschrieben werden, aber auch deutlich mehr als die fünf Jahre, die meine Behörde als Mindeststandard für Schwerbehinderte vorschreibt. Den Ausweis und den Bescheid stelle ich der Einstellungsbehörde natürlich zu. Sie ist über die Schritte des Verfahrens natürlich dauerhaft informiert gewesen und kam mir auch entgegen, indem der Arzttermin nach hinten verschoben wurde.
Nun stelle ich mir die Frage, ob ich wegen der Behinderung, bzw. der Dienstfähigkeit, die nicht als „lebenslang“ beurteilt werden wird, weiterhin wegen der mangelnden gesundheitlichen Eignung abgelehnt werden kann oder ob meiner Verbeamtung auf Widerruf diesbezüglich Nichts mehr entgegensteht.
Ich wollte hier erst einmal eine Meinung einholen, bevor ich den Personalbereich mal wieder ausfrage .
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Re: Verbeamtung mit Schwerbehinderung
Ich würde mal Kontakt mit der Vertrauensperson für Schwerbehinderte bei der Einstellungsbehörde aufnehmen. Idealerweise hätte das erfolgen sollen, bevor man die Einstellungsbehörde informiert hat. Dann hätte man erfahren, dass der Bescheid den künftigen Dienstherr nichts angeht, weil darin die festgestellten Erkrankungen, die zu dem GdB führen, benannt sind.
Du kannst nun davon ausgehen, dass dein Gesundheitszustand das nächste Mal bei der Ernennung zum Beamten auf Probe als auch danach zum Beamten auf Lebenszeit überprüft werden wird. Aber genaues kann dir dazu die Vertrauensperson für Schwerbehinderte sagen.
Du kannst nun davon ausgehen, dass dein Gesundheitszustand das nächste Mal bei der Ernennung zum Beamten auf Probe als auch danach zum Beamten auf Lebenszeit überprüft werden wird. Aber genaues kann dir dazu die Vertrauensperson für Schwerbehinderte sagen.
Re: Verbeamtung mit Schwerbehinderung
Danke für die Antwort. Die erneute Überprüfung des Gesundheitszustands vor der Ernennung zum Beamten auf Probe / Lebenszeit wäre ja erst einmal kein Problem.
Aber ich werde mir die Antwort mal in Erinnerung behalten und mich bei dem zuständigen Ansprechpartner der Schwerbehinderten wenden.
Das primäre Ziel ist ja erst einmal, überhaupt zum Beamten auf Widerruf ernannt zu werden.
Möglicherweise wäre es sogar vorteilhaft, wenn der Dienstherr den Bescheid mit dem Ausstellunggrund sieht, auch wenn kein rechtlicher Anspruch darauf besteht. Als Typ-1-Diabetiker bin ich im Verhältnis zu anderen Schwerbehinderten meiner Ansicht nach schließlich ein relativ guter Fang, was Krankheitszeiten und zusätzlichen Aufwand für den Behinderten anbelangt.
Aber ich werde mir die Antwort mal in Erinnerung behalten und mich bei dem zuständigen Ansprechpartner der Schwerbehinderten wenden.
Das primäre Ziel ist ja erst einmal, überhaupt zum Beamten auf Widerruf ernannt zu werden.
Möglicherweise wäre es sogar vorteilhaft, wenn der Dienstherr den Bescheid mit dem Ausstellunggrund sieht, auch wenn kein rechtlicher Anspruch darauf besteht. Als Typ-1-Diabetiker bin ich im Verhältnis zu anderen Schwerbehinderten meiner Ansicht nach schließlich ein relativ guter Fang, was Krankheitszeiten und zusätzlichen Aufwand für den Behinderten anbelangt.
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Re: Verbeamtung mit Schwerbehinderung
Es ist nie Vorteilhaft, wenn in der Personalakte steht, welche Krankheit man hat, egal, welche es ist. Die Personalstelle geht das nichts an.
Die Krankheit sollte meiner Meinung nach das geringere Problem sein. Ich sehe da eher eine mangelnde charakterliche Eignung.Als Typ-1-Diabetiker bin ich im Verhältnis zu anderen Schwerbehinderten meiner Ansicht nach schließlich ein relativ guter Fang, was Krankheitszeiten und zusätzlichen Aufwand für den Behinderten anbelangt.
Re: Verbeamtung mit Schwerbehinderung
Die Aussage finde ich als Schwerbehinderter doch schon recht frechAls Typ-1-Diabetiker bin ich im Verhältnis zu anderen Schwerbehinderten meiner Ansicht nach schließlich ein relativ guter Fang,
Re: Verbeamtung mit Schwerbehinderung
Als Typ-1-Diabetiker hat man, wenn man sich nicht um eine gute Einstellung bemüht, tatsächlich eine relativ hohe Wahrscheinlichkeit, den Fuß abgenommen zu bekommen oder in die Dialyse zu müssen.dibedupp hat geschrieben:Und wieso sollte man als Diabetiker nicht lebenslang dienstfähig sein? Verstehe ich nicht. In meiner Familie sind einige Diabetiker und die haben alle bsi zur Rente gearbeitet.
Kein Amtsarzt bescheinigt Typ-1ern lebenslange Dienstfähigkeit. Mein Arzt bezeichnet Diabetiker als Beamte (aufgrund der Beihilfe) für den Staat (liebevoll) als „volkswirtschaftlichen Totalschaden“ .
- Ruheständler
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Re: Verbeamtung mit Schwerbehinderung
ich bin mit Diabetes Typ II auch schon mit 63 Jahren mit GDB 50 ohne Abzüge in den vorgezogenen Ruhestand gegangen,wichtig ist die Beeinträchtigung muss dauerhaft sein ,und die Wahrnehmung der dienstlichen Belange muss nachhaltig unzumutbar sein ,das hat der Amtsarzt der Sozialbehörde mir jedenfalls bestätigt.
Gruß vom Ruheständler
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ...
Re: Verbeamtung mit Schwerbehinderung
Eine Sachbearbeiterin meiner Personalstelle bezeichnete mich mal als ´Schmarotzer des Staates´....96TimNdrs hat geschrieben:dibedupp hat geschrieben:
Mein Arzt bezeichnet Diabetiker als Beamte (aufgrund der Beihilfe) für den Staat (liebevoll) als „volkswirtschaftlichen Totalschaden“ .
hatte damals eine Schwerbehinderung von 50GdB und war unverschämterweise auch noch schwanger
Re: Verbeamtung mit Schwerbehinderung
Also vom Grad der Behinderung auf irgendwelche Fehlzeiten zu schließen ist schlichtweg eine Frechheit.
Ich bin schwerbehindert und habe seit 2009 nicht einen Tag krankheitsbedingt gefehlt.
Ich bin schwerbehindert und habe seit 2009 nicht einen Tag krankheitsbedingt gefehlt.
Re: Verbeamtung mit Schwerbehinderung
Posttussi, ich kenne das. Ich war an die zwanzig Jahre Schwerbehindertenvertretung/Vertrauensperson meiner Dienststelle. Da lernt man solche Ausdrücke kennen.
Der Fragesteller sollte als Erstes lernen, dass es eine Schwerbehinderten-Vertretung gibt. Wie soll der Kollege dort tätig werden, wenn man ihn nicht kontaktiert?
Der Fragesteller sollte als Erstes lernen, dass es eine Schwerbehinderten-Vertretung gibt. Wie soll der Kollege dort tätig werden, wenn man ihn nicht kontaktiert?