Stufenzuordnung NEU und nach BesÜG

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Peter001
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Stufenzuordnung NEU und nach BesÜG

Beitrag von Peter001 »

Hallo,

folgender Sachverhalt: Einstellung zum 03.01.93 mit Regel-BDA zum 01.09.93. Bezüge im Juli 2009 nach Stufe 7 (alt), im August 2009 nach ÜL-Stufe 5+ und im September 2010 nach 6. Dann Beförderung zum 01.01.2011 und endgültige Zuordnung zur 5+ gem. § 2 (5) S. 2 BesÜG zum Juli 2009 - somit zum Juli 2013 in Stufe 6 aufgestiegen. Nächster Aufstieg in Stufe 7 im Juli 2017.
Meine Frage: Kann dies nach damaliger bzw. aktuell gültiger Gesetzeslage so richtig sein, da a) mit der erfolgten Beförderung somit ein effektives Minus in der Besoldung stattgefunden hat, da zuvor ja noch in Stufe 6 eingeordnet war und b) somit eine Benachteiligung für den Betroffenen im Vergleich zu einer Neueinstellung erfolgt (diese wäre bei aktueller Gesetzeslage und gleichem Werdegang bereits seit September 2014 in Stufe 7 zugeordnet worden) - wie ist die Rechtslage und welche Möglichkeiten hat der Betroffene?

Vielen Danke im Voraus für Eure Meinungen.
HerrG
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Re: Stufenzuordnung NEU und nach BesÜG

Beitrag von HerrG »

So ähnlich war es bei mir auch:

Regel-BDA 1.4.96, Überleitung ab 1.7.09 in Stufe 5Ü, neue Erfahrungsstufe 5 ab 1.4.10, Beförderung 1.11.10 (in Stufe 4-also zurück), Stufe 5 ab 1.4.13

Leider ist aus meiner Sicht die Rechtslage eindeutig. Das BesÜG stellt auf den Zeitpunkt 1.7.09 ab.

Bei mir war aber kein effektives Minus zu verzeichnen, abgesehen von der Stufenzuordnung.

Tja, das mit der aktuellen Gesetzlage und gleichem Werdegang ist wohl eine Tatsache, die sicherlich ärgerlich, aber durch das BesÜG abgedeckt ist. Ich hatte meinen konkreten Fall anhand der Durchführungshinweise zu § 82 BBesG (Stichwort: Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften) mal durchexerziert (weil Vordienstzeiten bei Bw), auch da wäre ich deutlich besser gestellt gewesen.

Manchmal verliert man und manchmal gewinnen die Anderen!
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