Wiedereingliederung nach 7 Jahren Pensionierung

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Jutta56
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Wiedereingliederung nach 7 Jahren Pensionierung

Beitrag von Jutta56 »

Hallo zusammen,
ich bin 56 Jahre alt und wurde , nachdem ich ein Jahr krank geschrieben war, danach insgesamt 6 Jahre pensioniert. Dies aber nicht am Stück, die letzte Dienstunfähigkeit wurde für 3 Jahre bestätigt durch den Amtsarzt der Knappschaft Bahn See in München.
Ich bin Bundesbeamtin und nun hat mich mein Dienstherr erneut aufgefordert amtsärzttich untersuchen zu lassen.
Meine behandelnden Ärzte , Hausarzt, Neurologe, Psychotherapeutin sind einstimmig der Meinung, dass ich auf Dauer dienstunfähig bin.

Ich musste für diese Ärzte Schweigepflichtsentbindungen unterschreiben, von keinem wurde allerdings irgendeine Stellungnahme seitens der Knappschaft Bahn See angefordert. Das hat mich sehr stutzig gemacht.

Es gab mal die Klausel, dass wenn ein Beamter das 56 Lebensjahr überschritten hat, mindestens 6Jahre pensioniert war, er nur noch mit Zustimmung des Beamten reaktiviert werden kann. Gilt das nur bei Landesbeamte?

Gibt es für mich die Möglichkeit, sollte der Amtsazt entscheiden, ich wäre wiedereingliederungsfähig, dagegen etwas zu unternehmen?

Vielleicht weiß jemande Rat!

Danke
Jutta
jaschatz
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Re: Wiedereingliederung nach 7 Jahren Pensionierung

Beitrag von jaschatz »

ich denke mit den richtigen Arztberichten brauchst du dir keine Sogen machen.

Sammele alle Berichte und nimm sie zur Untersuchung mit.

Kein Fake ist : Es werde nur Beamte reaktiviert die wirklich wieder wollen !!!
Jutta56
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Re: Wiedereingliederung nach 7 Jahren Pensionierung

Beitrag von Jutta56 »

dein Wort in Gottes Ohr.

Habe alles gesammelt und habe wirklich gute Ärzte hinter mir!
Nur dass alleine das Gutachten des Arztes von der Knappschaft zählt.......ist leider Realität. Na ich werde jetzt mal guter Dinge dorthin gehen......melde mich wenn ich weiß wie es weitergeht,
Torquemada
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Re: Wiedereingliederung nach 7 Jahren Pensionierung

Beitrag von Torquemada »

Jutta56 hat geschrieben:dein Wort in Gottes Ohr.

Habe alles gesammelt und habe wirklich gute Ärzte hinter mir!
Nur dass alleine das Gutachten des Arztes von der Knappschaft zählt.......ist leider Realität. Na ich werde jetzt mal guter Dinge dorthin gehen......melde mich wenn ich weiß wie es weitergeht,
Die Thematik wurde schon oft hier besprochen. Interessant ist die Frage, was denn nach einer theoretischen Reaktivierung real passieren würde.
Du bekommst ab sofort wieder dein volles gehalt und musst nach den Regeln der Fürsorgepflicht wieder auf einem Dienstposten in die Beamtenwelt integriert werden.
In fast allen dieser Fälle käme es zu einer Krankschreibung durch die behandelnden Ärzte. Dem Dienstherren bliebe also nur ein neuerliches Zurruhesetzungsverfahren.
Jutta56
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Re: Wiedereingliederung nach 7 Jahren Pensionierung

Beitrag von Jutta56 »

das ganze stand bei mir schon mal zur Debatte und da wurde mir ernsthaft!!! erklärt, einen Beamten kann man nur stundenweise wiedereingliedern, wenn ich einen Angestelltenvertrag unterschreibe!!
Ich würde zwar meinen Beamtenstatus nicht verlieren, bekäme weiter meine Beihilfe und auch meine Pensionsbezüge. Würde ich im Angestellenverhältnis mehr verdienen, als ich Pension erhalte, würde das zusätzlich auf mein Konto fließen.
Nachdem das allerdings durch eine erneute Begutachtung dann hinfällig war, habe ich mich nicht bei einem Anwalt erkundigt , ob dieses verfahren rechtens ist!
Ich kann es mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ich sowas unterschreiben müsste.
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zeerookah
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Re: Wiedereingliederung nach 7 Jahren Pensionierung

Beitrag von zeerookah »

Jutta56 hat geschrieben: Ich kann es mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ich sowas unterschreiben müsste.
Nur zur Info. Unterschreiben muß man gar nichts. Und es steht auch keiner daneben und führt einen die Hand.
Man kann aber versuchen soviel psychischen Druck aufzubauen das du freiwillig unterschreibst. Aber das ist dann dein Problem. Also laß dich nicht ins Bockshorn jagen.
Jutta56
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Re: Wiedereingliederung nach 7 Jahren Pensionierung

Beitrag von Jutta56 »

sollte derartiges auf mich zukommen, nicht ohne Beratung durch einen Anwalt!.
Torquemada
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Re: Wiedereingliederung nach 7 Jahren Pensionierung

Beitrag von Torquemada »

Jutta56 hat geschrieben:das ganze stand bei mir schon mal zur Debatte und da wurde mir ernsthaft!!! erklärt, einen Beamten kann man nur stundenweise wiedereingliedern, wenn ich einen Angestelltenvertrag unterschreibe!!
Ich würde zwar meinen Beamtenstatus nicht verlieren, bekäme weiter meine Beihilfe und auch meine Pensionsbezüge. Würde ich im Angestellenverhältnis mehr verdienen, als ich Pension erhalte, würde das zusätzlich auf mein Konto fließen.
Nachdem das allerdings durch eine erneute Begutachtung dann hinfällig war, habe ich mich nicht bei einem Anwalt erkundigt , ob dieses verfahren rechtens ist!
Ich kann es mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ich sowas unterschreiben müsste.
Bitte nicht auf rechtswidrige Tricks hereinfallen. In so einem Fall bitte kurz und freundlich (sachlich bleiben) eine Beschwerde über diese Vorgehensweise an das zuständige Ministerium senden.

Du musst als Beamter/Beamtin ausschließlich Dinge quitieren, die du in die Hand gedrückt bekommst.
Niemand auf diesem Planeten kann dich legal dazu zwingen, irgendeinen Arbeitsvertrag zu unterschreiben.
Gloster
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Re: Wiedereingliederung nach 7 Jahren Pensionierung

Beitrag von Gloster »

Laß Dich nicht ins Bockshorn jagen, die BEV-Dienststelle muß in diesen Angelegenheit Aktivitäten nach oben melden. Eine Bedeutung hat das nicht. Die Bahn dürfte sowieso kein Interesse haben. Laß Dir vom Hausarzt was aufschreiben und nimm es mit zur Untersuchung. Das erleichtert dem Amtsarzt die Arbeit.
Pudelmuetze
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Re: Wiedereingliederung nach 7 Jahren Pensionierung

Beitrag von Pudelmuetze »

jaschatz hat geschrieben:ich denke mit den richtigen Arztberichten brauchst du dir keine Sogen machen.

Sammele alle Berichte und nimm sie zur Untersuchung mit.

Kein Fake ist : Es werde nur Beamte reaktiviert die wirklich wieder wollen !!!
IST DEM TATSÄCHLICH SO???
scarface
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Re: Wiedereingliederung nach 7 Jahren Pensionierung

Beitrag von scarface »

Nachfrage: Ich stehe vor der freiwilligen Reaktivierung, soll eine mehrmonatige Wiedereingliederung durchlaufen. Ab wann bekomme ich Gehalt bzw. ab wann melde ich an PKV und Versorgungsamt ?
Torquemada
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Re: Wiedereingliederung nach 7 Jahren Pensionierung

Beitrag von Torquemada »

Du bekommst doch von denen eine Urkunde und einen schriftlichen Bescheid.
Wenn du den Dienst dort antrittst.
Hat dir das bisher niemand mitgeteilt?
scarface
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Re: Wiedereingliederung nach 7 Jahren Pensionierung

Beitrag von scarface »

Bisher heißt es, bis zum Ablauf der Wiedereingliederung sei ich "dienstunfähig"...
Jutta56
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Re: Wiedereingliederung nach 7 Jahren Pensionierung

Beitrag von Jutta56 »

hallo zusammen!

jetzt kommt der hammer!, meine begutachtung durch die knappschaft bahn see war für mich positiv. Es wurde absolute dienstunfähigkeit festgestellt, auf dauer, keine gesundheitlichen oder beruflichen rehamaßnahmen möglich, und eine erneute untersuchung auf grund des krankheitsbildes entbehrlich!

heute bekomme ich das schreiben meines dienstherren, dass ich nun 3 weitere jahre pensioniert bleibe und eine erneute untersuchung in 3 jahren erfolgt!

unglaublich......kann ich nicht nachvollziehen!

jutta
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tiefenseer
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Re: Wiedereingliederung nach 7 Jahren Pensionierung

Beitrag von tiefenseer »

Hallo Jutta,

das ist der deutsche (Beamten-) Bürokratismus...kopf...kratz

Die Untersuchung des AA ist lediglich ein Baustein in der Prüfung der Wiedereingliederung bzw. Reaktivierung.
Der DH muss sich nicht an die Empfehlung des AA halten.

Um jedoch Klarheit zu schaffen würde ich zuerst die schriftliche Empfehlung des AA, wenn sie denn nicht mit übersandt wurde, ein zu fordern. Sollte sich darin das wieder finden, was der AA Dir ggü. geäußert hatte (...absolute dienstunfähigkeit festgestellt, auf dauer, keine gesundheitlichen oder beruflichen rehamaßnahmen möglich...) dann würde ich diser Entscheidung wiedersprechen und vom DH einen schriftliche Stellungnahme einfordern, warum die Entscheidung erheblich von der ärztlichen Entscheidung abweicht.

Nur auf diese Art wirst Du für die Zukunft für Dich und Deinen inneren Frieden eine Antwort finden.
Zuletzt geändert von tiefenseer am 5. Feb 2016, 13:51, insgesamt 1-mal geändert.
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
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