Hallo zusammen,
meine Frage ist, ob es möglich ist, während der Elternzeit befördert zu werden, wenn man zur Beförderung anstehen würde. Und wie sieht es aus, wenn man zum Stichtag der Beurteilungsrunde auch bereits in Elternzeit ist? Eigentlich darf einem ja kein Nachteil entstehen und die letzte Beurteilung müsste entsprechend "fortgeschrieben" werden. Da man aber ja ab 6 Monaten Elternzeit auf einer Leerstelle geführt wird frage ich mich, ob man trotzdem befördert werden kann.
Danke und viele Grüße
Hamschda
Beförderung während Elternzeit
Moderator: Moderatoren
Re: Beförderung während Elternzeit
Ich sage mal in meinem jugendlichen Leichtsinn:
Keine Planstelle-->keine Beförderung
Keine Planstelle-->keine Beförderung
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Re: Beförderung während Elternzeit
Beförderungen werden der Elternzeit sind möglich.
Sage ich mal mit meiner "Altersweisheit" und Jahrzehnten Beamtenrecht auf dem Buckel.
Bitte im Beamtentalk keine Schenllschüsse ohne Kenntnisse aus der Hüfte....
Sage ich mal mit meiner "Altersweisheit" und Jahrzehnten Beamtenrecht auf dem Buckel.
Bitte im Beamtentalk keine Schenllschüsse ohne Kenntnisse aus der Hüfte....
Re: Beförderung während Elternzeit
Deswegen ja mein Eingangssatz, damit sollte ausgedrückt werden das es keine fundierte Aussage ist.
Allerdings halte ich es für schwierig einen Beamten zu befördern, der auf einer Leerstelle sitzt.
Aber da ich nicht genau weiß wie das funktioniert halte ich mich lieber raus.
Ich gönne ohnehin jedem seine Beförderung
Allerdings halte ich es für schwierig einen Beamten zu befördern, der auf einer Leerstelle sitzt.
Aber da ich nicht genau weiß wie das funktioniert halte ich mich lieber raus.
Ich gönne ohnehin jedem seine Beförderung
Re: Beförderung während Elternzeit
sdh, die Gedanken hatte ich auch, dass man auf einer Leerstelle nicht befördern kann. Aber irgendwo in der BHO steht auch, dass man die aufgeführten Leerstellen nach Beförderung ändern kann. Und grundsätzlich darf ja nicht benachteiligt werden, wenn man wegen Elternzeit ausfällt.. also muss das ja in der Praxis auch irgendwie funktionieren.
Torquemada, danke für die Antwort! Weißt Du näheres zu dem Hintergrund Leerstelle/Beförderung?
Torquemada, danke für die Antwort! Weißt Du näheres zu dem Hintergrund Leerstelle/Beförderung?
Re: Beförderung während Elternzeit
So wurde es mir zumindest vom Personalreferat mitgeteilt. Deshalb sollte ich auch schon jetzt mitteilen, wie lange ich nach derzeitiger Planung in Elternzeit gehe (Geburt ist erst im März). Ab 6 Monaten Abwesenheit wird das Personal dann bei uns auf einer Leerstelle geführt, die dann aber entsprechend mit einem Nachfolger besetzt wird.. so hatte ich das zumindest verstanden. Aber ob die Leerstelle nun mit A11 oder A13 geführt wird ist wohl der Behörde überlassen.
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Re: Beförderung während Elternzeit
Es ist völlig egal, was die Behörde im Hintergrund macht. Dem/Der Betreffenden darf dadurch kein Nachteil entstehen. Bei Unstimmigkeiten bitte sich das aus Sicht der Behörde klar erläutern lassen und ggf. sich bei einem spezialisierten Anwalt beraten lassen.
Re: Beförderung während Elternzeit
Ich selbst wurde während meiner Elternzeit 2011 sowohl befördert als auch zeitgleich zum BaL ernannt - alles möglich seit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz von 2009.
Bei mir handelte es sich um eine Regelbeförderung auf einer A9/10er Stelle, für eine Beförderung auf einer nicht gebündelten Stelle sollte man diese natürlich auch schon vor Beginn der Elternzeit innehaben
Ich frage mich allerdings, wie man während der Elternzeit die erfolgreiche Bewährung auf einem Dienstposten feststellen will. Wenn jemand erst nach 4 oder 5 Monaten in die Elternzeit geht, ok, aber was ist, wenn dies bereits nach einem oder zwei Monaten auf dem DP oder gar noch früher geschieht...?
Bei mir handelte es sich um eine Regelbeförderung auf einer A9/10er Stelle, für eine Beförderung auf einer nicht gebündelten Stelle sollte man diese natürlich auch schon vor Beginn der Elternzeit innehaben
Ich frage mich allerdings, wie man während der Elternzeit die erfolgreiche Bewährung auf einem Dienstposten feststellen will. Wenn jemand erst nach 4 oder 5 Monaten in die Elternzeit geht, ok, aber was ist, wenn dies bereits nach einem oder zwei Monaten auf dem DP oder gar noch früher geschieht...?