Hallo!
Bei mir steht in naher Zukunft meine fünfte Knieoperation an, mittlerweile macht sich dort die Arthrose breit
und bemerkbar...
Ich bin seit 23 Jahren Bundesbeamter und, wie so viele, fern der Heimat eingesetzt. Es besteht die Möglichkeit,
dass ich durch die erneute OP PDU werde, auch habe ich in letzter Zeit extreme Probleme mit dem Schichtdienst. Ein-und durchschlafen
sind Fremdworte für mich. Wenn ich ehrlich bin, über einen Laufbahnwechsel (Verwaltung) wäre ich nicht böse...
Jetzt meine Frage, kann mein Dienstherr mich belangen, wenn ich während der (wohl) längeren Krankschreibung
meinen Wohnsitz in meine Heimat verlege (700 Km vom Dienstort), oder spielt das keine Rolle?
Eine Residenzpflicht in dem Sinne gibt es ja nicht mehr und wenn ich Dienstunfähig bin,
dürfte der 72 BBG (Wahl der Wohnung) auch nicht greifen?
Das ich eventuell mal zum Amtsarzt etc. muss ist mir bewusst.
Hat jemand Erfahrungen mit so einer Situation gemacht?
Danke im Voraus!
Wohnortwahl während Langzeiterkrankung
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Re: Wohnortwahl während Langzeiterkrankung
Dann kann er sich doch wieder eine (temporäre) Unterkunft suchen.dibedupp hat geschrieben:Was machst du, wenn dich dein Dienstherr an deknem Dienstort in die Verwaltung steckt. Täglich 700 km fahren?
Re: Wohnortwahl während Langzeiterkrankung
Also, solange ich krank bin, werde ich auch keinen Dienst in einer Verwaltung versehen, egal wo...
Mir geht es nur darum, ist es ein "Vergehen", wenn ich meinen Wohnsitz innerhalb der Krankschreibung, von meinem Dienstort verlege.
Ich gehe nicht davon aus, dass ich wieder genese, es läuft auf PDU hinaus.
Mir geht es nur darum, ist es ein "Vergehen", wenn ich meinen Wohnsitz innerhalb der Krankschreibung, von meinem Dienstort verlege.
Ich gehe nicht davon aus, dass ich wieder genese, es läuft auf PDU hinaus.