Beamte bekommen KEINE Gleichstellung
Moderator: Moderatoren
Beamte bekommen KEINE Gleichstellung
Folgende frage bitte.
Meine Gleichstellung wurde mit der Begründung das ich (Bundes)Beamter auf Lebenszeit bin, und daher nicht gekündigt werden könne, abgelehnt !
GdB 40
Gibt es hier Beamte die
a) eine Gleichstellung bei GdB 30-50 erhalten haben, und/oder
b) diese beim ersten Antrag abgelehnt und nach dem Widerspruch erteilt wurde und/oder
c) diese über den Rechtsweg erstritten wurde ?
Würde mich über Antworten, oder wenn evtl. sogar Urteile vorliegen über eine PN freuen.
Vielen Dank
der
DOVE
Meine Gleichstellung wurde mit der Begründung das ich (Bundes)Beamter auf Lebenszeit bin, und daher nicht gekündigt werden könne, abgelehnt !
GdB 40
Gibt es hier Beamte die
a) eine Gleichstellung bei GdB 30-50 erhalten haben, und/oder
b) diese beim ersten Antrag abgelehnt und nach dem Widerspruch erteilt wurde und/oder
c) diese über den Rechtsweg erstritten wurde ?
Würde mich über Antworten, oder wenn evtl. sogar Urteile vorliegen über eine PN freuen.
Vielen Dank
der
DOVE
JEFTA gefährlicher als TTIP
https://www.youtube.com/watch?v=1c9yFM-YnBo
11:15 min
Der EU Grenzen aufzeigen JEFTA STOPPEN
https://www.heise.de/tp/features/JEFTA-EU-Freihandelsabkommen-mit-Japan-als-Hydra-3755360.html
https://www.youtube.com/watch?v=1c9yFM-YnBo
11:15 min
Der EU Grenzen aufzeigen JEFTA STOPPEN
https://www.heise.de/tp/features/JEFTA-EU-Freihandelsabkommen-mit-Japan-als-Hydra-3755360.html
Re: Beamte bekommen KEINE Gleichstellung
http://www.vdk.de/deutschland/pages/the ... n_menschen
vdk.de:
Was ist mit Beamten, können die sich auch wie Angestellte gleichstellen lassen?
Dorothee Czennia: Häufig lehnen die Arbeitsagenturen Gleichstellungsanträge von Beamten ab, da diese als "unkündbar" gelten. Grundsätzlich muss aber auch in diesen Fällen eine sorgsame Prüfung erfolgen, denn auch bei Beamten können die notwendigen Voraussetzungen für eine Gleichstellung vorliegen, zum Beispiel wenn behinderungsbedingt eine Versetzung in den Ruhestand droht.
Re: Beamte bekommen KEINE Gleichstellung
Danke sdh1807,sdh1807 hat geschrieben: http://www.vdk.de/deutschland/pages/the ... n_menschen
vdk.de:
Was ist mit Beamten, können die sich auch wie Angestellte gleichstellen lassen?
Dorothee Czennia: Häufig lehnen die Arbeitsagenturen Gleichstellungsanträge von Beamten ab, da diese als "unkündbar" gelten. Grundsätzlich muss aber auch in diesen Fällen eine sorgsame Prüfung erfolgen, denn auch bei Beamten können die notwendigen Voraussetzungen für eine Gleichstellung vorliegen, zum Beispiel wenn behinderungsbedingt eine Versetzung in den Ruhestand droht.
die Argumentationen sind mir bekannt.
In diesem Fall droht keine Versetzung in den Ruhestand (keine Post).
Einen "Beratungstermin" beim Anwalt habe ich bereits.
Die Frage ist halt, ob jemand, nach Widerstand durch das Arbeitsamt, eine Gleichstellung erhalten hat.
Wenn es da bereits Präzedenzfälle gäbe wäre das halt sehr hilfreich
Dove
JEFTA gefährlicher als TTIP
https://www.youtube.com/watch?v=1c9yFM-YnBo
11:15 min
Der EU Grenzen aufzeigen JEFTA STOPPEN
https://www.heise.de/tp/features/JEFTA-EU-Freihandelsabkommen-mit-Japan-als-Hydra-3755360.html
https://www.youtube.com/watch?v=1c9yFM-YnBo
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Re: Beamte bekommen KEINE Gleichstellung
Wenn keine Versetzung in den Ruhestand droht wüsste ich nicht, wozu die Gleichstellung dann dienen könnte.
Re: Beamte bekommen KEINE Gleichstellung
"Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, bei denen die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 73 nicht erlangen oder nicht behalten können (gleichgestellte behinderte Menschen)."
Bereits der Wortlaut des § 2 III SGB IX macht deutlich, dass Tatbestandsvoraussetzung für eine Gleichstellung von Beamten das Vorliegen einer konkreten Möglichkeit des Nicht-Erlangens oder Nicht-Behaltens eines geeigneten Arbeitsplatzes ist. Macht der Antragsteller eine konkrete Gefährung dessen nicht hinreichend substantiiert geltend, so ist die Gleichtellung zu versagen.
Merkwürdigerweise wird dies immer gerne übersehen. Ein pauschales "jetzt hab ich meine X-Prozent und will gleichgestellt werden" ist gerade weder Sinn noch Zweck der Norm.
Im übrigen vgl. die gefestigte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, z. B. BSG, Urteil vom 1. 3. 2011 - B 7 AL 6/10 R
Bereits der Wortlaut des § 2 III SGB IX macht deutlich, dass Tatbestandsvoraussetzung für eine Gleichstellung von Beamten das Vorliegen einer konkreten Möglichkeit des Nicht-Erlangens oder Nicht-Behaltens eines geeigneten Arbeitsplatzes ist. Macht der Antragsteller eine konkrete Gefährung dessen nicht hinreichend substantiiert geltend, so ist die Gleichtellung zu versagen.
Merkwürdigerweise wird dies immer gerne übersehen. Ein pauschales "jetzt hab ich meine X-Prozent und will gleichgestellt werden" ist gerade weder Sinn noch Zweck der Norm.
Im übrigen vgl. die gefestigte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, z. B. BSG, Urteil vom 1. 3. 2011 - B 7 AL 6/10 R
"Ungerechtigkeit ist relativ leicht zu ertragen, Gerechtigkeit tut weh." (Henry Louis Mencken)
Re: Beamte bekommen KEINE Gleichstellung
JEFTA gefährlicher als TTIP
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11:15 min
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Der EU Grenzen aufzeigen JEFTA STOPPEN
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Re: Beamte bekommen KEINE Gleichstellung
Ich habe vom Arbeitsamt eine Gleichstellung bekommen.
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Re: Beamte bekommen KEINE Gleichstellung
defraubeckham hat geschrieben:Ich habe vom Arbeitsamt eine Gleichstellung bekommen.
Ich habe keine Gleichstellung bekommen bei 30% und habe geklagt gegen die BA.
Die Klage hat die BA anerkannt.
Der Richter des SG fand deutliche Worte in Richtung BA.
Das Urteil habe ich mehreren Kollegen gegeben um sich darauf zu erfolgreich berufen.
Viel Erfolg.
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- Moderator
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Re: Beamte bekommen KEINE Gleichstellung
Es sind einige Fälle bekannt, wo inkompetente Bearbeiter der BA Beamten der Postnachfolgeunternehmen die Gleichstellung verweigerten. Schlussendlich wurde immer zugestimmt.burgwächter hat geschrieben:defraubeckham hat geschrieben:Ich habe vom Arbeitsamt eine Gleichstellung bekommen.
Ich habe keine Gleichstellung bekommen bei 30% und habe geklagt gegen die BA.
Die Klage hat die BA anerkannt.
Der Richter des SG fand deutliche Worte in Richtung BA.
Das Urteil habe ich mehreren Kollegen gegeben um sich darauf zu erfolgreich berufen.
Viel Erfolg.
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Re: Beamte bekommen KEINE Gleichstellung
Von inkompetenz kann nicht die Rede sein.
Ich hatte eine Anhörung im Landesarbeitsamt.
Der VmSchB war mit Anwesend.
Eine Kommission befagte mich und sagte mir ich sein unkündbar Blablub
Eine Gleichstellung gebe es nicht, warum wurde mir nicht gesagt.
Ich habe geklagt ( was sonst ) und Recht bekommen.
Was will ich mehr.
F
Ich hatte eine Anhörung im Landesarbeitsamt.
Der VmSchB war mit Anwesend.
Eine Kommission befagte mich und sagte mir ich sein unkündbar Blablub
Eine Gleichstellung gebe es nicht, warum wurde mir nicht gesagt.
Ich habe geklagt ( was sonst ) und Recht bekommen.
Was will ich mehr.
F