Berechnung
Moderator: Moderatoren
Berechnung
Hallo, zusammen.
Ich hätte eine Frage und hoffe, dass man hier helfen kann.
Bin Bundesbeamter im mittleren Dienst und leider könnte bald
die Dienstunfähigkeit festgestellt werden.
Meine Frage ist: Wie werden die Zeiten anerkannt, bzw. bei welchen
Prozentpunkten lande ich?
Jahrgang 1970
Ausbildung 1990-1992
Job 1992-1994
Zivildienst 15 Monate (bis Herbst 95)
2. Ausbildung 1995-1997
Job 1997-2001
seit 2001 Beamter.
Gesetzlicher Rentenanspruch: ca. 150 Euro
Ich hätte eine Frage und hoffe, dass man hier helfen kann.
Bin Bundesbeamter im mittleren Dienst und leider könnte bald
die Dienstunfähigkeit festgestellt werden.
Meine Frage ist: Wie werden die Zeiten anerkannt, bzw. bei welchen
Prozentpunkten lande ich?
Jahrgang 1970
Ausbildung 1990-1992
Job 1992-1994
Zivildienst 15 Monate (bis Herbst 95)
2. Ausbildung 1995-1997
Job 1997-2001
seit 2001 Beamter.
Gesetzlicher Rentenanspruch: ca. 150 Euro
Re: Berechnung
Nachtrag:
Bleibt der Betrag dann immer gleich, oder gibt es ab dem "normalen" Pensionsalter dann den
vollen Betrag (als wenn man durchgearbeitet hätte)?
Bleibt der Betrag dann immer gleich, oder gibt es ab dem "normalen" Pensionsalter dann den
vollen Betrag (als wenn man durchgearbeitet hätte)?
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Re: Berechnung
bastibeck hat geschrieben:Nachtrag:
Bleibt der Betrag dann immer gleich, oder gibt es ab dem "normalen" Pensionsalter dann den
vollen Betrag (als wenn man durchgearbeitet hätte)?
Das wurde hier schin dutzendemale gefragt.
JA.....................Der Betrag bleibt bis zu deinem Ableben gleich. Natürlich erhöht er sich um die zukünftigen Besoldungs-/Pensionserhöhungen.
Re: Berechnung
Und wie hoch ist dann der Satz der Beihilfe oder muss man sich zu 100 % versichern?
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Re: Berechnung
Bei Bundesbeamten ist der Beihilfesatz im Ruhestand 70 Prozent.bastibeck hat geschrieben:Und wie hoch ist dann der Satz der Beihilfe oder muss man sich zu 100 % versichern?
Re: Berechnung
O.k., danke erstmal.
Kann denn jemand was zu den Prozentpunkten sagen?
Ich verstehe nicht, welche Zeiten vor der Verbeamtung wie angerechnet werden und
wie die Zeiten, die ich bis zur normalen Pensionierung noch gehabt hätte,
verrechnet werden,
Kann denn jemand was zu den Prozentpunkten sagen?
Ich verstehe nicht, welche Zeiten vor der Verbeamtung wie angerechnet werden und
wie die Zeiten, die ich bis zur normalen Pensionierung noch gehabt hätte,
verrechnet werden,
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Re: Berechnung
Wende dich bitte vertrauensvoll an deine Personalstelle. Die rechnen das als Versorgungsauskunft aus. Als Zurechenzeiten bis zum 60. Lebensjahr zählen 2 Drittel der restlichen 15 Jahre.bastibeck hat geschrieben:O.k., danke erstmal.
Kann denn jemand was zu den Prozentpunkten sagen?
Ich verstehe nicht, welche Zeiten vor der Verbeamtung wie angerechnet werden und
wie die Zeiten, die ich bis zur normalen Pensionierung noch gehabt hätte,
verrechnet werden,
14 Jahre aktiv plus 10 Jahre macht also mindestens 24 Jahre (Anrechnung Vordienstzeiten unklar).
71,75 Prozent : 40 X 24 = 43,05 Prozent. Von dem Betrag in Geld gingen noch mal 10,8 Prozent ab.
Ausrechnen muss man das nicht. Du bekommst ohnehin die Mindestpension. Bitte nutze die Suchfunktion, wenn die Fragen dazu hast.
§ 14a BeamtVG wegen der Rentenansprüche beachten.
Re: Berechnung
...hier kann man das ausrechnen. Ob es stimmt oder funktioniert weis ich auch nicht:
http://www.vdata.de/vdata-rechner/av_beamte.jsp?rnd=724
Hab mal eine beispielhafte Berechnung als Bild angehangen!
http://www.vdata.de/vdata-rechner/av_beamte.jsp?rnd=724
Hab mal eine beispielhafte Berechnung als Bild angehangen!
- Dateianhänge
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- http://www.vdata.de/vdata-rechner/av_beamte.jsp?rnd=724
- Unbenannt.png (17.69 KiB) 3086 mal betrachtet
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Re: Berechnung
Diesen Horrorlink hatten wir hier schon mal. Liefert Quatsch und soll nur Angst vor der Versorgungslücke machen. Stichwort: Versicherungen verticken.
Re: Berechnung
...ich sehe auch schon bei dem Foto ist das Monatsbrutto für eine A7 Erfahrungsstufe 6 ja auch ~600,-€ zu niedrig
Ich hatte irgendwie im Kopf man hat nach 5 Jahren 35 %
Dann bleiben (24 Jahre - 5 Jahre) 19 Jahre übrig.
Da hat man dann 71,75 % - 35 % = 36,75 %
Voller Versorgungsanspruch nach 40 Jahren ergibt:
36,75 % / (40-5) Jahre = 36,75 % / 35 Jahre = 1,05 % pro Jahr
1,05 % x 19 = 19,95 % für die Restjahre
19,95 % + 35 % = 54,95 %
also 54,95 % der letzten Besoldung, abzüglich der 10,8 %
--> das wäre meine Logik, allerdings bin ich da wirklich unerfahren
...sag mal stimmt die Formel so wirklich?71,75 Prozent : 40 X 24 = 43,05 Prozent. Von dem Betrag in Geld gingen noch mal 10,8 Prozent ab.
Ich hatte irgendwie im Kopf man hat nach 5 Jahren 35 %
Dann bleiben (24 Jahre - 5 Jahre) 19 Jahre übrig.
Da hat man dann 71,75 % - 35 % = 36,75 %
Voller Versorgungsanspruch nach 40 Jahren ergibt:
36,75 % / (40-5) Jahre = 36,75 % / 35 Jahre = 1,05 % pro Jahr
1,05 % x 19 = 19,95 % für die Restjahre
19,95 % + 35 % = 54,95 %
also 54,95 % der letzten Besoldung, abzüglich der 10,8 %
--> das wäre meine Logik, allerdings bin ich da wirklich unerfahren