Hallo,
Ich benötige mal dringende Hilfe.
Ich bin seit September 2013 Dauerkrank.
Nach einem Termin bei Sozialmedizin er stellte dieser fest dass ich für die weitere Verwendung im Polizeidienst nicht mehr
Geeignet bin.
Im November teilte mir mein Dienstherr schriftlich mit dass beabsichtigt wird mich in den Vorruhestand zu versetzen.
Am 01.08.2015 bekam ich eine email von meinem Ermittlungsdienstleiter.
In dieser mail teilte er mir mit dass die Direktion meiner Inspektion am 30.07.2015 mitgeteilt hat dass ich zum 31.07.2015 in den Vorruhestand versetzt werden soll und ein entsprechendes Schreiben auf dem Postweg zu meiner Dienststelle ist.
Ich soll jetzt einen Termin für die Aushändigung vereinbaren.
Jetzt zu meiner Frage.
Ist es rechtens den Termin für den Vorruhestand durch einen Mitarbeiter der untergeordneten Dienststelle per mail mitteilen zu lassen und diesen Termin rückwirkend festzusetzen?
Vielen Dank für Antworten
Vorruhestand
Moderator: Moderatoren
Re: Vorruhestand
Das dürfte nicht gesetzkonform sein.
Wenn der DH die Zurruhesetzungs-Absicht mitteilt, sind dem Empfänger 4 Wochen einzuräumen, in dem er Einwände vorbringen kann. Die brauchen nicht ausführlich begründet sein, halt der Form entsprechen.
Wenn die Einwände abgelehnt sind (klar werden sie abgelehnt) kommt die Pensionierungs-Urkunde, die einen Rechtsbehelf enthält dass innerhalb 4 Wochen ein Widerspruch möglich ist.
Die Zurruhesetzung folgt also frühestens 2 Monate nach Mitteilung der Ruhesetzungs-Absicht.
Ist die Pensionierung trotz Einwände und Widerspruch eingetreten, kann man Klage am Verwaltungsgericht erheben. Auch dies kann relativ formlos geschehen, um sich auf die Verhandlung ausführlich vorzubereiten.
Nachtrag:
Achso, habe überlesen dass die Absicht bereits November 2014 erfolgte und warscheinlich keine Einwände von Dir. Vielleicht fällt Dir oder einem Anwalt trotzdem etwas ein um Rechtsmittel einzulegen.
Wenn der DH die Zurruhesetzungs-Absicht mitteilt, sind dem Empfänger 4 Wochen einzuräumen, in dem er Einwände vorbringen kann. Die brauchen nicht ausführlich begründet sein, halt der Form entsprechen.
Wenn die Einwände abgelehnt sind (klar werden sie abgelehnt) kommt die Pensionierungs-Urkunde, die einen Rechtsbehelf enthält dass innerhalb 4 Wochen ein Widerspruch möglich ist.
Die Zurruhesetzung folgt also frühestens 2 Monate nach Mitteilung der Ruhesetzungs-Absicht.
Ist die Pensionierung trotz Einwände und Widerspruch eingetreten, kann man Klage am Verwaltungsgericht erheben. Auch dies kann relativ formlos geschehen, um sich auf die Verhandlung ausführlich vorzubereiten.
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Achso, habe überlesen dass die Absicht bereits November 2014 erfolgte und warscheinlich keine Einwände von Dir. Vielleicht fällt Dir oder einem Anwalt trotzdem etwas ein um Rechtsmittel einzulegen.
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Re: Vorruhestand
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