Laufbahnwechsel gD

Themen speziell für Bundesbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
Schnacko
Beiträge: 6
Registriert: 11. Sep 2013, 18:47
Behörde:

Laufbahnwechsel gD

Beitrag von Schnacko »

Grüße!

Ich hätte mal eine Frage zum Laufbahnwechsel gD, sprich das zweijährige Studium an der FH Bund, Brühl für PDU´ler.
Man macht ja ein verkürztes Studium und muss, so hörte ich, nicht bestehen, wohl aber alle Klausuren mitschreiben und erhält auch ein entsprechendes Votum der FH (geeignet / nicht geeignet).

Nun ist es ja so, dass man nach jedem Hauptsemester Klausuren hat und diese auch allesamt bestanden werden müssen, kein Ausgleich durch gute Noten in anderen Klausuren möglich.
Was für die "normalen" Studierenden dann auch das sofortige Aus bedeutet, also keine Zulassung zum nächsten Praktikum / Hauptstudium.

Wie verhält es sich nun hier bei den Laufbahnwechslern, wenn diese eine Klausur versemmeln (auch bei der Wiederholungsprüfung)?
Erfolgt das abschließende Votum "nicht geeignet" dann schon jetzt sofort ans BPOLP, oder absolviert der Laufbahnwechsler zunächst erst einmal die kompletten zwei Jahre und wird erst nach dem Feststellungsgespräch abschließend beurteilt?

Ergänzungsfrage:
sofern die FH Bund dem BPOLP mitteilt "ungeeignet", entscheidet dies dann grds. zur Frühpensionierung, oder kann man dann noch als letzten Strohhalm einen Antrag auf freiwilligen Wechsel in den mD (AIV) stellen und auf diese Weise fortan weiterarbeiten?

Vielen Dank für Infos!
Gruß
Der Schnacko
Casiopeia1981
Beiträge: 32
Registriert: 31. Okt 2013, 15:32
Behörde: Landesbehörde / früher Bund
Wohnort: Bochum

Re: Laufbahnwechsel gD

Beitrag von Casiopeia1981 »

Hallo Schnacko,

wenn ich mich nicht irre, dann dann schreiben PDUs auf. Grundlage eines BMI-Runderlasses aus den 80ern alle Klausuren ab Hauptstudium mit. Nach der Konzeption der HS Bund (heißt seit Kurzem nicht mehr FH Bund, sondern Hochschule Bund) ist das Grundstudium gleich oder ähnlich in allen Fachbereichen, um eine einheitliche Grundlage zu haben.

Es ist Folgendes zu beachten:

Du wärest kein normaler Studierender, sondern bist ein sog. (horizontaler) Laufbahnwechseler. Die Laufbahnbefähigung wird daher im Rahmen eines Fachgespräches (mündliche Laufbahnprüfung der AIVler) festgestellt. Die ganzen Klausuren, die du schreibst, haben keine Auswirkungen auf die mündlich Prüfung - in Deinem Fall! Du bleibst ja während der Einweisung in die neue Laufbahn in deinem alten Status und bist ja auch kein Anwärter.

Es gibt nur Daumen hoch oder runter nach der Prüfung - soweit ich weiß.

Wenn du diese Prüfung nicht bestehen solltest, was sehr, sehr schwer ist und sehr selten vorkommt bei PDUlern, dann kannst du in den Ruhestand versetzt werden.
Antworten