Abordnung mit dem Ziel der Versetzung

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mop
Beiträge: 1
Registriert: 12. Nov 2014, 13:46
Behörde:

Abordnung mit dem Ziel der Versetzung

Beitrag von mop »

Guten Tag,hab da mal eine Frage.Ich bin von der DB zu einer Behörde mit dem Ziel der Versetzung abgeordnet.Geht die Abordnung automatisch in eine Versetzung über oder wird man vorher angehört ob man überhaupt will?Ich sehe keinen Vorteil dabei für mich,eher ein paar Nachteile.Der einzige der davon profitiert wäre die DB weil sie endlich wieder einen Beamten losgeworden ist.
jaschatz
Beiträge: 106
Registriert: 18. Mai 2013, 10:49
Behörde: ghost railway

Re: Abordnung mit dem Ziel der Versetzung

Beitrag von jaschatz »

Hallo mop,
keine Sorge du wirst zu allem angehört.
Frag doch mal bei deiner neuen Behörde, ob überhaupt ein Posten für
dich frei ist. (Oder hängst du da nur als Lückenbüßer rum)

Aber das Thema wurde hier schon oft behandelt.
Viel Glück :P
Rhein-Bahner
Beiträge: 196
Registriert: 2. Nov 2013, 22:23
Behörde:

Re: Abordnung mit dem Ziel der Versetzung

Beitrag von Rhein-Bahner »

Was könnten die Nachteile bei der anderen Behörde sein? z. B. kein Jobticket, Wegfall Private Fahrvergünstigungen, Beförderungsstau, weniger soziale Leistungen, langjähriger DB-Mitarbeiter-Statusschutz geht verloren, etc.?
Da du ja schon bei einer fremden Behörde bist, kannst du die Nachteile für uns mal näher benennen, die gegenüber der DB gegeben sind? Die DB versucht ja weiterhin die Beamten an externe Behörden zu vermitteln.
Vielleicht auch mal ein kleiner Hinweis zu welcher Behörde (Tätigkeit) du abgeordnet worden bist. Würde mich als DB Beamter ohne Job auch mal intressieren.....
Ansonsten hat "jaschatz" Recht. Du solltest vor einer Versetzung gehört werden.
Richard
Beiträge: 9
Registriert: 16. Sep 2014, 22:08
Behörde:

Re: Abordnung mit dem Ziel der Versetzung

Beitrag von Richard »

Hallo Mop

ich bin in einer ähnlichen Situation, zu den bereits genannten Nachteilen kommt noch die 41 Stunden Woche, und bei mir noch ein 20 Km weiter entfernter Arbeitsweg während des nervigen Berufsverkehrschaoses.
Der entgültigen Versetzung musst du schriftlich zustimmen.
Wohin wechselst du?
Erfahrungsaustausch auch gerne per PN.

viele Grüße Richard
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