Fahrtzeiten zur Arbeit

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Abgenervt
Beiträge: 11
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Fahrtzeiten zur Arbeit

Beitrag von Abgenervt »

Hallo zusammen,

zum 01.09. wurde ich befristet bis März 15 zur KVB nach Wuppertal abgeordnet. Mein dienstlicher Wohnort wurde auch gleich mit dahin verlegt.
Krankheitsbeding habe ich meinen Dienst erst am 23.09. angetreten und habe eine Anreisezeit von 1 3/4 Stunden jeweils hin und zurück. Habe eine wöchentl. Arbeitszeit von 30,75 Std..
Meine Frage....
Welche Anreisezeit gilt als zumutbar? Oder spielt das keine Rolle, weil ich meinen dienstl. Wohnort auch in Wuppertal habe?

Bei der KVB ist Gleitzeit. Die Kernarbeitszeit ist von 9.00 - 15.00 Uhr. Ab 6.00 Uhr kann man aber schon beginnen. Schluss ist um 18.00 Uhr.
Meine Kollegen sind alle aus Wuppertal selbst oder aus der nähreren Umgebung und können so kräftig Stunden ansparen, ohne großen Zeitaufwand, sprich Anreise.
Sieht so aus, dass ich sogar bei Zugverspätungen das Nachsehen hätte. Bei Arztbesuchen wohl auch. Finde ich sehr ungerecht, dass ich mehr bluten soll, als die Ortsansässigen.
Kennt sich da jemand genauer aus, z.B. bei Zugverspätungen oder Arztbesuchen?

Vielen Dank schon einmal im voraus......
Wub
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Registriert: 30. Nov 2013, 08:30
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Re: Fahrtzeiten zur Arbeit

Beitrag von Wub »

...und wie wärs mit einem Umzug?
Gerda
Beiträge: 254
Registriert: 8. Jan 2012, 19:14
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Re: Fahrtzeiten zur Arbeit

Beitrag von Gerda »

Hi Abgenervt,

die Antworten zu deinen Fragen dürftest du in der Dienstvereinbarung über gleitende Arbeitszeit finden. Sollte die Antwort dort unzufriedenstellend sein, dann wende dich doch mal an den Personalrat, ebenso wegen der langen Fahrzeit....

Die Verlegung des "dienstl. Wohnortes" versteh ich nicht so recht, da es ja, wie du schriebst, nur befristet sein soll.... Oder steckt mehr dahinter? Mach dich schlau.

Gruss Gerda
jaschatz
Beiträge: 106
Registriert: 18. Mai 2013, 10:49
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Re: Fahrtzeiten zur Arbeit

Beitrag von jaschatz »

.....soll das vielleicht "der dienstliche Wohnsitz " heißen?

Wenn ja, hast du vielleicht Anspruch auf Reisekosten, da du ja nur abgeordnet bist.

Suche auch im Internet danach. Dort stehen einige interessante Urteile.
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