Abordnung im Widerspruch zur Befristung von Stellen

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gersti
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Abordnung im Widerspruch zur Befristung von Stellen

Beitrag von gersti »

Guten Tag an alle,

immer häufiger (gefühlt fast alle ausgeschriebenen Stellen) werden Stellen im öffentlichen Dienst zeitlich befristet (meistens 2 Jahre) bzw. zeitlich befristet mit dem Zusatz eine Dauerbeschäftigung wird angestrebt.
Wenn man sich nunmehr erfolgreich auf eine solche Stelle bewirbt, heißt es oft (dies sind zumindest meine Erfahrungen) von der abordnenden Behörde das sie einer Abordnung nicht zustimmen kann, da keine Versetzung nach der "Probezeit" (für gewöhnlich 3 Monate) erfolgt.

Sicher sehe nicht nur ich darin einen Widerspruch bzw. eine gewisse Ungerechtigkeit. Sicher ist nachvollziehbar das die abordnende Behörde Planungssicherheit braucht, aber dadurch das eine zeitliche Befristung für Stellen ohne Sicherheit auf Weiterbeschäftigung schon fast die Regel als die Ausnahme ist, sehe ich dies als "unfaire" Einschränkung des Bediensteten.

Kann mir jemand sagen ob eine solche Praxis einer abordnenden Behörde überhaupt zulässig ist bzw. welchen Weg man beschreiten sollte um hier ggf. doch eine Abordnung zu erreichen?

Vielen Dank für die freundliche Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
gersti
Silencium
Beiträge: 232
Registriert: 29. Mär 2010, 19:30
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Re: Abordnung im Widerspruch zur Befristung von Stellen

Beitrag von Silencium »

Diese Praxis ist für "interne Bewerber" zugegebenermaßen wirklich unbefriedigend. In der Praxis läuft es meist darauf hinaus, dass - zumindest in der Bundesverwaltung - solche Abordnungen ohne das Ziel der Versetzung nur aus gewichtigen sozialen Gründen erfolgen. Grund ist ganz einfach der, dass das Interesse des Dienstherren bei solchen Konstellationen organisatorisch schon gar nicht überwiegen kann. Denn die Konsequenz wäre ja, dass der DH während der Abordnungszeit von 2 Jahren die Stelle a) vakant lassen müsste oder b) sich seinerseits um befristeten Ersatz kümmern muss. Beides liegt nicht im Interesse der wirtschaftlichen Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, sodass im Ergebnis von solchen Praktiken nur bei sozialen Härten Gebrauch gemacht wird.

Ob das fair oder ungerechet ist, lass ich mal dahingestellt, aber es ist seit Jahren tatsächlich erkennbar, dass Dauerbeschäftigungen im öffentlichen Dienst mehr denn je zur Ausnahme als zur Regel geworden sind. Und auch wenn es jetzt vlt. etwas von der Fragestellung des TE wegführt - die schlimmste Ausuferung erfährt diese Problematik bei der Bundesagentur für Arbeit. Diese dürfen keine unbefristeten Einstellungen vornehmn, es werden also befristet beschäftigte Arbeitnehmer für 2 Jahre eingestellt (ohne Sachgrund), die dann mühevoll ein Jahr lang in die hochkomplizierte Materie eingearbeitet werden, noch ein knappes Jahr Arbeiten, bevor sie sich auf der Gegenseite des Schreibtisches wiederfinden, und ihr Job von einem anderen Neuling - der ebenfalls nach 2 Jahren die Koffer packen MUSS - erledigt wird.

Mit Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und vor allem einer qualitativ hochwertigen Aufgabenerledigung kann das wirklich nichts mehr zu tun haben.
Aber dieser Trend verbreitet sich wirklich erschreckend schnell. Und gerade auch im Hinblick auf die Abordnungsproblematik hat man hier einen schönen Zirkelschluss, von dem weder Dienstherr noch Beschäftigte intern profitieren.
"Ungerechtigkeit ist relativ leicht zu ertragen, Gerechtigkeit tut weh." (Henry Louis Mencken)
gersti
Beiträge: 2
Registriert: 29. Aug 2014, 06:12
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Re: Abordnung im Widerspruch zur Befristung von Stellen

Beitrag von gersti »

Hi Silencium,

vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort.
Tja, so wird man wohl damit leben müssen und hoffen, mal eine Stelle ohne Befristung zu finden.

Vielen Dank.
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