Unfallfolgen

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Huberto
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Unfallfolgen

Beitrag von Huberto »

Hallo, vor Jahren hatte ich einen anerkannten Arbeitsunfall und war deswegen längere Zeit krank. Alle ärztlichen Kosten wurden als Unfallfolge übernommen. Irgendwann habe ich Post von meinem Dienstherren bekommen, es besteht keine gesundheitliche Beeinträchtigung mehr und der Fall sei abgeschlossen. Ich habe das so hingenommen und auch keinen Einspruch gegen dieses Schreiben eingelegt. Die gesundheitlichen Probleme bestehen jedoch seit dem Unfall und sind mal mehr, mal weniger stark. Zurzeit sind diese sehr stark und ich bin wieder immer öfters deswegen krank. Sämtliche Arztkosten muss ich jedoch als Privatpatient selber vorstrecken. Ein Eigenanteil bleit jedoch bei mir da ich keine Restkostenversicherung habe und die Krankenkasse und Beihilfe nicht alles erstatten. Es handelt sich immer noch um Unfallfolgen. Gibt es überhaupt noch eine Möglichkeit das ganze als Unfallfolgekosten geltend zu machen?
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afo1
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Re: Unfallfolgen

Beitrag von afo1 »

Das würde ich zunächst mal mit deinem Dienstherrn besprechen. Hast du denn schon mal einen (neuen) Antrag auf Übernahme der Kosten gestellt?
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Huberto
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Re: Unfallfolgen

Beitrag von Huberto »

afo1 hat geschrieben:Das würde ich zunächst mal mit deinem Dienstherrn besprechen. Hast du denn schon mal einen (neuen) Antrag auf Übernahme der Kosten gestellt?
Nein aber telefonisch sagte man mir, dass es zwecklos sei weil die Entscheidung bereits vor Jahren gefallen sei. Es bestehen keine gesundheitliche Beeinträchtigung mehr. Da sitzt also jemand am Schreibtisch und kann aus der Ferne beurteilen wie es mir geht. Bzw. damals konnte das auch schon jemand entscheiden. Solche Fähigkeiten hätte ich auch gerne.
sdh1807
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Re: Unfallfolgen

Beitrag von sdh1807 »

In jedem Bescheid sollte eine Rechtsbehelfsbelehrung Bestandteil sein.
Dieser Rechtsbehelf weißt auf die Frist und die Stelle hin an die der Widerspruch zu richten ist.

Nach § 70 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung muss der Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe erhoben werden.

Ist die Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder falsch beträgt die Widerspruchsfrist gemäß § 58 Verwaltungsgerichtsordnung 1 Jahr nach Bekanntgabe.

Das man auf sein Recht verzichtet hat kann nicht im Nachhinein der Behörde angelastet werden, die die Bescheid erlassen hat.
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afo1
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Re: Unfallfolgen

Beitrag von afo1 »

Das stimmt wohl. Aber nichtabsehbare Spätfolgen des Dienstunfalls könnten auch möglich sein. Ich halte eine vernünftige Rechtsberatung (auch wenn sie etwas kostet) für den einzig gangbaren Weg. Hier kann nur spekuliert werden, weil keiner die Akten kennt.
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Mikesch
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Re: Unfallfolgen

Beitrag von Mikesch »

Ich sehe das wie @dibedupp i.V.m. @sdh1807

@afo1:
Sicherlich hast Du recht, aber das bedeutet bei Beherzigung Deines Tipps erst mal Kosten, Unannehmlichkeiten und ein zeitlich endloser Spießrutenlauf mit fragwürdigen Ausgang.
Ich denke, es ist eine Abwägung zwischen Unfallfolgen, daraus resultierenden Kosten und der Kosten für die Durchsetzung, dass die Beschwerden wieder dem Unfall zugeordnet werden.

Im Endeffekt sieht es für mich deshalb so aus, dass der TO das Ding für mich nicht nachvollziehbar einfach in den Sand gesetzt hat und ob der Beweisführung denkbar schlechte Karten hat. Er hat schließlich nicht reagiert...
Keine Ahnung, wie groß der Zeitraum zwischen " Irgendwann habe ich Post von meinem Dienstherren bekommen..." und "Zurzeit ..." ist, je größer der Zeitraum, desto geringer IMHO überhaupt die Chance...
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afo1
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Re: Unfallfolgen

Beitrag von afo1 »

Bei einer Erstberatung bist du mit 100-200€ dabei. Ich würde die investieren. Kann sich rechnen. Einfach wird es sicher nicht. Aber von "in den Sand gesetzt" zu reden, finde ich nicht richtig. Kann ja sein, dass damals (anscheinend) alles i.O. war. Aber, wie gesagt, wir kennen die Aktenlage nicht und stochern im Sand.
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Anstaltszauber
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Re: Unfallfolgen

Beitrag von Anstaltszauber »

sdh1807 hat geschrieben:In jedem Bescheid sollte eine Rechtsbehelfsbelehrung Bestandteil sein.
Dieser Rechtsbehelf weißt auf die Frist und die Stelle hin an die der Widerspruch zu richten ist.

Nach § 70 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung muss der Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe erhoben werden.

Ist die Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder falsch beträgt die Widerspruchsfrist gemäß § 58 Verwaltungsgerichtsordnung 1 Jahr nach Bekanntgabe.

Das man auf sein Recht verzichtet hat kann nicht im Nachhinein der Behörde angelastet werden, die die Bescheid erlassen hat.
Ganz so einfach ist das nicht: Erstens ist fraglich, ob überhaupt ein Bescheid (Verwaltungsakt) vorliegt. Das Fehlen einer Rechtsbehelfserklärung spricht eher für das Nicht-Vorliegen. Zweitens sehe ich gerade keine Rechtsgrundlage für einen solchen Verwaltungsakt. Und drittens kommt immer noch eine Korrektur (als rechtswidrig belastender Verwaltungsakt) nach den Vorschriften des VwVfG in Betracht.

Gruß aus der Anstalt.
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tiefenseer
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Re: Unfallfolgen

Beitrag von tiefenseer »

Hallo Huberto,

aus Deiner Schilderung ergibt sich für mich eine grundsätzliche Frage.

Warum möchtest Du aktiv werden und die Klärung der Unfallfolgen nach einer längeren Zeit?
1. Liegt es an dem Eigenanteil, den Du zahlen mußt?
2. Begehrst Du Unfallruhegehalt?
3. Willst Du nur Dein Selbstwertgefühl stärken?

Bist tatsächlich daran interessiert die Spätfolgen geklärt zu wissen, setzt das voraus, dass nicht Du glaubst Deine jetzigen Beschwerden sind Folge Deines Arbeitsunfalles. Enrscheidend ist, wie Deine behandelnden Ärzte darüber denken und was seit Deinem Arbeitsunfall von den Ärzten dazu dokumentiert wurde.
Hypotetisch betrachtet -die Ärzte sehen es ebenso wie Du - dann würde ich diese Arztrechungen bei der für Arbeit-/Dienstunfälle zuständigen Stelle einreichen. Im Falle einer Ablehnung (die sehr wahrscheinlich ist), bleibt die lediglich der Weg des Widerspruches und der Klage vor Gericht mit dem Ziel über ein (oder mehrere) medizinisches Gutachten klären zu lassen, ob die behaupteten körperlichen Beeinträchtigungen Folge des Unfalles sind.
Alles andere ist m.E. nur ein gedanklicher Versuch hypotetisch erklären zu wollen, was weder begründet noch belegbar ist.

Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen - habe VIEL Geduld und einen langen Atem.
Solche Verfahren ziehen sich über Jahre hinweg und können im schlimmsten Fall mit einer Klageabweisung enden.
Höre auf Dein Inneres und lass Dich nicht von proletischen Äußerungen beieinflussen, was so negatives als "Rattenschwanz" hinter Dir hergezogen wird.
Nur Du selbst bist in der Lage einschätzen zu können, ob es den Weg, den Du gehen möchtet, Wert ist. Bedenke aber, dass das keine Autobahn sein wird.

Den besten und sachdienlichsten Rat holst Du Dir im Vorfeld am besten bei einem Fachsanwalt für Verwaltungsrecht.
Dafür wünsche ich Dir viel Glück und lass mal von Dir hören, wie sich die Sache entwickelt.
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
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