Überprüfung d. Voraussetzungen für die Dienstunfähigkeit
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Re: Überprüfung d. Voraussetzungen für die Dienstunfähigkeit
Aus dem Bauch heraus gesagt würde ich als Beamter bei einem Problem keinen
Anwalt für Arbeitsrecht nehmen. Da wäre mir ein Anwalt mit Schwerpunkt
Verwaltungsrecht doch lieber!!!
Arbeitsrecht und Dienstrecht sind 2 verschiedene paar Schuhe.
Anwalt für Arbeitsrecht nehmen. Da wäre mir ein Anwalt mit Schwerpunkt
Verwaltungsrecht doch lieber!!!
Arbeitsrecht und Dienstrecht sind 2 verschiedene paar Schuhe.
Ich bin befördert worden...
Aus dem Dienst!
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Re: Überprüfung d. Voraussetzungen für die Dienstunfähigkeit
ich werd jetzt erstmal das mit amtsarzt durchstehen. gestern arzt und psycholge meinten dass sie es nicht für vertretbar halten mich zu reaktivieren. ich soll amtsarzt unterlagen senden und entbindung von schweigepflicht und um schnellen termin bitten, damit ich nicht noch weiter abstürze.
angst bleibt.
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Re: Überprüfung d. Voraussetzungen für die Dienstunfähigkeit
wie ist es bei frau holle ausgegangen?
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Re: Überprüfung d. Voraussetzungen für die Dienstunfähigkeit
Ach....ich glaube, wir stecken zur Zeit im gleichen Dilemma. Ich habe Atteste von drei unterschiedlichen Ärzten/Psychologen eingereicht, die alle aussagen, dass ich bei einer Reaktivierung mit sehr großer Wahrscheinlichkeit in mein altes Krankheitsbild zurückfallen werde. Trotzdem möchte mich der Amtsarzt demnächst persönlich sehen. Sollte der der Meinung sein, ich könne den Dienst wieder antreten, werde ich mich um rechtlichen Beistand bemühen. Ruhig schlafen lässt mich das zur Zeit nicht unbedingt...
Re: Überprüfung d. Voraussetzungen für die Dienstunfähigkeit
sorge ist nicht abzustellen
entwickel seit der wartezeit auf termin wieder eine angsproblematik
dass kann schlimm enden termin in 2 wochen aber bis dienstherr entscheidet vergehen noch sicher 6-8 wochen
bis dahin dreh ich durch
entwickel seit der wartezeit auf termin wieder eine angsproblematik
dass kann schlimm enden termin in 2 wochen aber bis dienstherr entscheidet vergehen noch sicher 6-8 wochen
bis dahin dreh ich durch
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Re: Überprüfung d. Voraussetzungen für die Dienstunfähigkeit
@dibedupp
Ich hoffe, du behältst recht!
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Re: Überprüfung d. Voraussetzungen für die Dienstunfähigkeit
Hallo,
wenn du fundierte Gutachten zum Amtsarzt mitbringst - die sollten auch schon was ausführlicher als 2-3 Sätze sein, sehe ich keinen Grund, warum eine
eine Reaktivierung wieder durchgeführt werden soll.
Dabei muss du natürlich auch in dem persönlichen Gespräch beim AA mitteilen, dass du aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage bist, wieder zu
arbeiten.
Letztendlich entscheidet der Dienstherr sowieso - und wenn du nach der Reaktivierung wieder krank werden solltest, wird er sowieso keine Reaktivierung
durchführen...
Aber auch wenn diese theoretisch möglich ist, freu dich auf das Gehaltsplus und dann bist du eben wieder bei Dienstbeginn arbeitsunfähig...
wenn du fundierte Gutachten zum Amtsarzt mitbringst - die sollten auch schon was ausführlicher als 2-3 Sätze sein, sehe ich keinen Grund, warum eine
eine Reaktivierung wieder durchgeführt werden soll.
Dabei muss du natürlich auch in dem persönlichen Gespräch beim AA mitteilen, dass du aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage bist, wieder zu
arbeiten.
Letztendlich entscheidet der Dienstherr sowieso - und wenn du nach der Reaktivierung wieder krank werden solltest, wird er sowieso keine Reaktivierung
durchführen...
Aber auch wenn diese theoretisch möglich ist, freu dich auf das Gehaltsplus und dann bist du eben wieder bei Dienstbeginn arbeitsunfähig...
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Re: Überprüfung d. Voraussetzungen für die Dienstunfähigkeit
Das bringt eben nichts, wenn erhebliche psychische Probleme vorliegen. Die Qual bis zur Entscheidung kann dann lebensbedrohend sein.Kater-Mikesch hat geschrieben:Hallo,
wenn du fundierte Gutachten zum Amtsarzt mitbringst - die sollten auch schon was ausführlicher als 2-3 Sätze sein, sehe ich keinen Grund, warum eine
eine Reaktivierung wieder durchgeführt werden soll.
Dabei muss du natürlich auch in dem persönlichen Gespräch beim AA mitteilen, dass du aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage bist, wieder zu
arbeiten.
Letztendlich entscheidet der Dienstherr sowieso - und wenn du nach der Reaktivierung wieder krank werden solltest, wird er sowieso keine Reaktivierung
durchführen...
Aber auch wenn diese theoretisch möglich ist, freu dich auf das Gehaltsplus und dann bist du eben wieder bei Dienstbeginn arbeitsunfähig...
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Re: Überprüfung d. Voraussetzungen für die Dienstunfähigkeit
das stimmt...
Aber ich denke (aus der Ferne betrachtet) dass es sich um eine automatische Überprüfung handelt...der Fragesteller hat meiner Meinung nach nichts zu befürchten...
Hilft ihm aber auch nicht viel weiter...
Aber ich denke (aus der Ferne betrachtet) dass es sich um eine automatische Überprüfung handelt...der Fragesteller hat meiner Meinung nach nichts zu befürchten...
Hilft ihm aber auch nicht viel weiter...
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Re: Überprüfung d. Voraussetzungen für die Dienstunfähigkeit
Natürlich hat er nichts zu befürchten. Aber bei Angstpatienten nützt das eben nichts. Der Arzt wird schon helfen.Kater-Mikesch hat geschrieben:das stimmt...
Aber ich denke (aus der Ferne betrachtet) dass es sich um eine automatische Überprüfung handelt...der Fragesteller hat meiner Meinung nach nichts zu befürchten...
Hilft ihm aber auch nicht viel weiter...
Re: Überprüfung d. Voraussetzungen für die Dienstunfähigkeit
ich danke euch sehr fuer eure duskussion
angst und depri seit 3 wochen wegen dem termin der ende oktober erfolgt
dann wohl weiter 2 monate panik
letzte mal hat es von amtsarzttermin bis pensionierung 3!!! monate gedauert
angst und depri seit 3 wochen wegen dem termin der ende oktober erfolgt
dann wohl weiter 2 monate panik
letzte mal hat es von amtsarzttermin bis pensionierung 3!!! monate gedauert