Überprüfung d. Voraussetzungen für die Dienstunfähigkeit

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Frau Holle
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Überprüfung d. Voraussetzungen für die Dienstunfähigkeit

Beitrag von Frau Holle »

Hallo,

vor fast genau drei Jahren bin ich vom Dienstherren nach § 46 BBG in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden. Grund waren verschiedene psychische Leiden (Angst, Depressionen), die durch den Behördenalltag hervorgerufen wurden. Nach langer Krankheit atmete ich regelrecht auf als ich in den Ruhestand versetzt wurde.

Nun ist mir durch den DH angekündigt worden, dass ich in Kürze amtsärztlich dahingehend untersucht werden soll, ob die Voraussetzungen für die Dienstunfähigkeit weiterhin vorliegen. Da bei psychischen (im Gegensatz zu körperlichen) Erkrankungen Gutachten in alle erdenklichen Richtungen ausfallen können, bin ich aktuell etwas besorgt. Wenn ich reaktiviert werde, würde das ein Desaster für mich sein.

Frage: Ist es ratsam, sich schon zum jetzigen Zeitpunkt, also VOR der Untersuchung, um rechtlichen Beistand zu bemühen oder sollte das erst Thema werden, wenn das Gutachten ergibt, dass aus Sicht des Arztes/Psychologen keine Gründe mehr für eine Dienstunfähigkeit vorliegen?

Würde mich über die eine oder andere Meinung sehr freuen! :-)
Torquemada
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Re: Überprüfung d. Voraussetzungen für die Dienstunfähigkeit

Beitrag von Torquemada »

Frau Holle hat geschrieben: Wenn ich reaktiviert werde, würde das ein Desaster für mich sein.
Bei deinem Krankheitsbild würde eine Reaktivierung vermutlich wieder zu den geschilderten Krankheiten etc. führen.
Das "Desaster" würde für dich wahrscheinlich so aussehen, dass du bei einer Reaktivierung entweder schon den Dienst nicht antreten könntest bzw. nach kurzer Zeit wieder krank wärest (natürlich zu vollen Bezügen).
seppel
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Re: Überprüfung d. Voraussetzungen für die Dienstunfähigkeit

Beitrag von seppel »

Hallo Frau Holle,
keine Panik - geh zu deinem Psychiater, ggf. noch zu weiteren Fachärzten und lass dir von denen ein entsprechendes Attest ausstellen, was du dem AA vorlegst.
Ich selber brauchte zur "Reaktivierungsuntersuchung" nicht mal persönlich antreten, sondern die Reaktivierung wurde vom DH "am Schreibtisch" entschieden (DH hat entschieden, dass ich nicht reaktiviert werde).
Torquemada
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Re: Überprüfung d. Voraussetzungen für die Dienstunfähigkeit

Beitrag von Torquemada »

seppel hat geschrieben:Hallo Frau Holle,
keine Panik - geh zu deinem Psychiater, ggf. noch zu weiteren Fachärzten und lass dir von denen ein entsprechendes Attest ausstellen, was du dem AA vorlegst.
Ich selber brauchte zur "Reaktivierungsuntersuchung" nicht mal persönlich antreten, sondern die Reaktivierung wurde vom DH "am Schreibtisch" entschieden (DH hat entschieden, dass ich nicht reaktiviert werde).
So funktoniert das.
Frau Holle
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Re: Überprüfung d. Voraussetzungen für die Dienstunfähigkeit

Beitrag von Frau Holle »

Vielen Dank für eure Antworten. Das beruhigt mich zumindest ein wenig.

Das "Problem" ist, dass nach meiner Versetzung in den Ruhestand nach und nach (über einen langen Zeitraum) meine Beschwerden nachließen. Die krankmachenden Faktoren waren ja nicht mehr da. Ich will nicht sagen, dass ich wieder voll hergestellt bin, aber zumindest kommen die ganz schlechten Phasen nicht mehr vor. Meine Arztbesuche beschränken sich weitestgehend darauf, mir die Rezepte für die Medikation ausstellen zu lassen. Meine eigentliche Therapie lief vor rund 8 Monaten aus, weil die bewilligten Stunden "aufgebraucht" waren.

Muss mir das Sorgen machen? Es wirkt ja erstmal gesund, ich werde aber nicht mehr einen Tag in der Behörde verbringen können, das ist (mir) klar.
Torquemada
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Re: Überprüfung d. Voraussetzungen für die Dienstunfähigkeit

Beitrag von Torquemada »

Dein Psychiater wird dir genau DAS bescheinigen !! Es ist ja auch logisch, dass das der normale Zustand der durch psychische Sachen krank geworden im Arbeitsleben ist.
Bei der Telekom gibt es sehr viele Betroffene, die genau in der Situation sind wie du. Hier kommt es zu keinen Reaktivierungen.
Frau Holle
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Re: Überprüfung d. Voraussetzungen für die Dienstunfähigkeit

Beitrag von Frau Holle »

Jetzt bin ich gleich noch deutlich mehr beruhigt. Danke, Torquemeda! :)
looser66
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Re: Überprüfung d. Voraussetzungen für die Dienstunfähigkeit

Beitrag von looser66 »

ich hab ähnlliches Problem. Soll zum Amtsart wegen Reaktivierung.
2 Jahre habe ich von Dienststelle nichts gehört. Es wurde weder der nicht genommenee Urlaub abgegelten noch eine Erhöhung der Pension nach 14 a bearbeitet. Jetzt habe ich per Brief nachgefragt und als Antwort kam Schreiben wegen Amtsarzt.
Es ging mir besser aber jetzt schon nach einer Nacht DepriSymptome Ängste zurück. Bin auch immer noch in Behandlung.
FRAGE: Wie soll ich mich verhalten? Jemand mitnehmen zur Untersuchung. Amtsarzt vorab Berichte senden oder Tel Nr von Ärzten?
Torquemada
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Re: Überprüfung d. Voraussetzungen für die Dienstunfähigkeit

Beitrag von Torquemada »

looser66 hat geschrieben:ich hab ähnlliches Problem. Soll zum Amtsart wegen Reaktivierung.
2 Jahre habe ich von Dienststelle nichts gehört. Es wurde weder der nicht genommenee Urlaub abgegelten noch eine Erhöhung der Pension nach 14 a bearbeitet. Jetzt habe ich per Brief nachgefragt und als Antwort kam Schreiben wegen Amtsarzt.
Das sind doch jetzt zwei ganz verschiedene Dinge !

Deinen Anspruch auf Abgeltung des nicht genommen Urlaubs und die Sache mit § 14a BVG (siehe auch § 51e BVG) setzt du dann eben mit anwaltlicher Hilfe durch, wenn dein Dienstherr auf deinen korrekten Antrag nicht oder ablehnend reagiert.

Wegen der Reaktivierungsungtersuchung siehe die Vorgehensweise oben.
looser66
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Re: Überprüfung d. Voraussetzungen für die Dienstunfähigkeit

Beitrag von looser66 »

danke torquemada
was besagt 51e
das mit pensionserhohung 14a spaeter mit anwalt
AKUT ist jetzt panik angst dass ich zuruck in behorde muss halbtags oder andere tatigkeit. es geht mir durch die 2 jahre pension etwas besser aber durch brief amtsarzt jetzt abwaerts. naechste woche arzt und psychologe.
was kann ich mit dem vorher machen? bericht?
moecht es auch beschleunigen. jeder tag des wartens vergroessert panik. ist leider teil der erkrankung.
alle sagen es kann nix passieren. ich denk die setzen mich irgrndwo in behoerde und hoere jetzt schon das lachen und dann endet es wieder in angst depri dekompensation sucht und wieder klinik
da nuetzt mir dann auch doppelte geld nix
sorry fuer das gejamner. bin grad hilflos
schäferhund
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Re: Überprüfung d. Voraussetzungen für die Dienstunfähigkeit

Beitrag von schäferhund »

looser66 hat geschrieben:alle sagen es kann nix passieren.
Reaktivierungen sind doch in der heutigen Zeit total "out" :D . Dies gilt um so mehr, wenn man im mD und so um die 50 +/- ist. Bestreiten will ich aber nicht, dass es hier und da auch Ausnahmen geben kann.
looser66
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Re: Überprüfung d. Voraussetzungen für die Dienstunfähigkeit

Beitrag von looser66 »

kumpel meint oft reaktiviren sie in teilzeit
Torquemada
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Re: Überprüfung d. Voraussetzungen für die Dienstunfähigkeit

Beitrag von Torquemada »

looser66 hat geschrieben:kumpel meint oft reaktiviren sie in teilzeit
Das ist doch Blödsinn. Keine Behörde hat Interesse an einem Kranken, der dann Teilzeit krank ist.

Sollte es theoretisch zu einer Reaktivierung kommen, schreibt der Arzt vom ersten Tag an arbeitsunfähig.
looser66
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Re: Überprüfung d. Voraussetzungen für die Dienstunfähigkeit

Beitrag von looser66 »

wie finde ich anwalt fuer dienstrecht raum pfalz baden wuertemberg
Gerda
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Re: Überprüfung d. Voraussetzungen für die Dienstunfähigkeit

Beitrag von Gerda »

looser66 hat geschrieben:wie finde ich anwalt fuer dienstrecht raum pfalz baden wuertemberg
via google.... oder einfach die einzelnen Anwälte abtelefonieren.... Vielleicht fragst auch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, ob er ggf. auch Dienstrecht macht.

Sowas z. B. gibt google her: http://www.experten-branchenbuch.de/rec ... stuttgart/


Gruss Gerda
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