Arbeitszeit Verkürzung

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Beamte77
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Arbeitszeit Verkürzung

Beitrag von Beamte77 »

Hallo!
Ich überlege, meine Arbeitszeit aufgrund familiärer Grunde (2 kleine Kinder) von 40 auf 38 Stunden die Woche zu verkürzen.
Kann mir jemand einen link oder infos geben, wie sich meine Besoldung ändern würde?
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afo1
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Re: Arbeitszeit Verkürzung

Beitrag von afo1 »

Du verdienst 5% weniger, weil du nur noch 95% arbeitete.
Ein guter Tropfen maßvoll genossen, schadet auch in großen Mengen nicht!
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afo1
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Re: Arbeitszeit Verkürzung

Beitrag von afo1 »

Wie kommst du darauf, dass jemand der zwei Kinder hat, 40 Stunden arbeitet und im Forum für BUNDESBeamte postet Landesbeamter ist?
Hier kann man seine Besoldung als Bundesbeamter berechnen:
http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/
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afo1
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Re: Arbeitszeit Verkürzung

Beitrag von afo1 »

Paragraf 3 welcher Arbeitszeitverordnung welchen Bundeslandes meinst du?
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Beamte77
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Re: Arbeitszeit Verkürzung

Beitrag von Beamte77 »

Melusine hat geschrieben:Ganz einfach, die Arbeitszeit für den Bund ist 41 Stunden. Es könnte natürlich sein, dass Beamte77 die Waz-Absenkung als Bundesbeamtin bereits in Anspruch nimmt und deshalb von einer 40 Stundenwoche ausgeht und weiter reduzieren möchte.
Das ist bei mir der Fall. Die Waz- Absenkung ist bereits in Anspruch genommen worden (beide Kinder sind auf meinen Namen gemeldet). Um auf eine 38 Stunden Woche zu kommen müsste ich also Teilzeit beantragen? Ist das ohne weiteres möglich?
Don
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Re: Arbeitszeit Verkürzung

Beitrag von Don »

Das dürfte in der Regel kein Problem sein und relativ schnell gehen. Sicher gibt es Unterschiede bei den einzelnen Dienstherren.
Wobei ich nicht weis, ob Reduzierungen um lediglich 2 Stunden möglich sind? Frag doch einfach mal bei der Personalabteilung an.
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afo1
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Re: Arbeitszeit Verkürzung

Beitrag von afo1 »

Eine Kollegin von mir hat genau das getan. Beim Bund ist das also möglich.
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afo1
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Re: Arbeitszeit Verkürzung

Beitrag von afo1 »

Liest du eigentlich, was vor dir geschrieben wurde? Ich glaube, du hast hier einen Denkfehler. Beamte77 hat aufgrund der zwei Kinder eine Soll Arbeitszeit von 40 und nicht 41 Stunden. Für diese 40 Stunden bekommt sie 100% Besoldung. Nun will sie die Arbeitszeit auf 38 Stunden verringern. Das sind 2 Stunden weniger als 40 Stunden. Oder anders ausgedrückt, 5% weniger. In dieser Höhe ist auch die Besoldung zu kürzen. Sie bekommt also 95% ihrer bisherigen Besoldung. Um in deinem Bild zu bleiben, kann sie ihre bisherige Besoldung mit 0,95 multiplizieren. Die 41 Stunden spielen in diesem Zusammenhang keine Rolle.
Gruß afo
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Hilde88
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Re: Arbeitszeit Verkürzung

Beitrag von Hilde88 »

Die Verkùrzung gilt nicht fùr NRW
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afo1
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Re: Arbeitszeit Verkürzung

Beitrag von afo1 »

Hilde88 hat geschrieben:Die Verkùrzung gilt nicht fùr NRW
Beamte77 ist BUNDESbeamtin. Für diese Spezies gelten BUNDESgesetze auch in NRW. 8-)
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