Beförderung - Ehegattenunterhalt

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Ralf Lustig
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Beförderung - Ehegattenunterhalt

Beitrag von Ralf Lustig »

Ist eine Beförderung vom Ober- zum Hauptmeister, welche ca. 9 Jahre nach der Scheidung erfolgte, bei einer Ehegatten-Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen oder nicht?
Mit besten Grüßen, bis bald
Ralf
Conny
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Re: Beförderung - Ehegattenunterhalt

Beitrag von Conny »

In wie weit das in Deinem Fall gilt, wäre zu prüfen.

http://www.focus.de/finanzen/recht/sche ... 21925.html
Ralf Lustig
Beiträge: 22
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Re: Beförderung - Ehegattenunterhalt

Beitrag von Ralf Lustig »

Hallo Conny. Vielen Dank für deinen Link. Ja du hast recht, es ist immer eine Einzelfallprüfung /- entscheidung. Aber auch Meinungen und Entscheidungen von Gerichten gehen mitunter sehr auseinander. Ich könnte es jedenfalls nicht verstehen, wenn die Beförderung (nach der Ehe) doch mit einberechnet wird. Warum? Es kann doch nicht davon ausgegangen werden, das Beförderungen "obligatorisch" sind. Es sich um "Sowieso" - Beförderungen handelt. Wie viel Beamte geben ihr Bestes und kommen nicht viel weiter. Andere wiederum haben keine Probleme damit. Sie fallen förmlich von der einen in die nächste Stufe. Was ich damit sagen will, dass doch nicht davon ausgegangen werden kann, dass eine Beförderung in jedem Fall kommt. Diese mit der begonenen Beamtenlaufbahn bereits vorgegeben / angelegt ist. Und deshalb, wenn zu diesem Zeitpunkt die Ehe bereits bestand, davon ausgegangen werden kann, dass sie (die Beförderung) in der Ehe angelegt wurde .
Mit besten Grüßen, bis bald
Ralf
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