Beurlaubung / Sabbat

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thenotic82
Beiträge: 11
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Beurlaubung / Sabbat

Beitrag von thenotic82 »

Liebe Forengemeinde,

ich bin 32 Jahre alt und Bundesbeamter auf Lebenszeit im Bereich des BMAS.

Meine Lebenspartnerin wohnt mit ihren beiden Kindern (10 und 13 Jahre) weit entfernt. Wir sind nicht verheiratet und haben keine gemeinsamen Kinder. Die Beziehung leidet stark unter der Distanz.

Geplant ist kurzfristig innerhalb von drei bis vier Monaten erst einmal vor Ort sein zu können, dies ggf. ohne Dienstbezüge für einen überschaubaren Zeitraum. Hierfür dachte ich an ein Sabbatical mit und ohne Ansparen bzw. eine Beurlaubung oder Sonderurlaub.

Um langfristig bei ihnen sein zu können bleiben mir nur Versetzung und Bewerbung auf ausgeschriebene Stellen.

Welche Möglichkeiten einer "Familienzusammenführung" bestehen für uns also sowohl lang- als auch kurzfristig?

1. Versetzungsantrag
Kann hier trotz fehlender Heiratsurkunde ein Versetzungsantrag aus familiären Gründen formuliert werden?

2. Teilzeitantrag
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downl ... nn=3316956
Hier kann ich ja grundsätzlich nur einen Antrag auf Teilzeit stellen nach § 91 BBG? (KANNBESTIMMUNG = Ermessen des Dienstherren)
Wäre es denkbar, dass auch ein Antrag nach § 92 Abs. 1 Nr. 1 a BBG formuliert werden kann? (SOLLBESTIMMUNG = gebundene Entscheidung des Dienstherrn)
In der Norm wird schließlich nicht auf leibliche Kinder sondern vielmehr auf die Betreuung abgestellt

3. Sabbatical
http://www.gesetze-im-internet.de/azv/B ... 10006.html
Nach § 7a AZV ist das sogenannte Ansparmodell möglich.
Gibt es hier auch die Möglichkeit einen Sabbatzeitraum ohne Ansparung zu nehmen oder reden wir in dem Falle ausschließlich von einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge nach den Vorschriften des BBG?

4. Beurlaubung
siehe Seite 40 der BMI Broschüre http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downl ... nn=3316956
Kommt eine familienbedingte Beurlaubung nach § 92 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BBG i. V. m. § 13 Abs. 1 BGleiG in Betracht?
Wann liegt ein Fall aus arbeitsmarktpolitischen Gründen nach § 95 Abs. 1. Nr. 1 BBG vor, sobald für den Beurlaubungszeitraum ein anderer Bewerber gewonnen werden konnte?
Kann ich grundsätzlich auch Sonderurlaub § 13 SUrlV bis zu 3 Monaten ohne Dienstbezüge beantragen?

Vorab vielen Dank für Eure Antworten!
Rowdy
Beiträge: 2
Registriert: 17. Jun 2011, 07:37
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Re: Beurlaubung / Sabbat

Beitrag von Rowdy »

Hi thenotic82,

alle Deine Fragen kannst Du Dir auch vom BMI per Email oder telefonisch beantworten lassen (Bereich Dienstrecht, sh. Intranet), soweit Deine Personalstelle das nicht kann oder will oder soll... Ich habe das auch schon einmal probiert und bekam zufriedenstellende Antworten. Ganz unproblematisch und unkompliziert.
Hast Du schon mal über Telearbeit nachgedacht?

'Bin übrigens auch aus dem Geschäftsbereich BMAS und stehe vor ähnlichen Problemen. Doch nicht etwa dieselbe Behörde?

Gruß vom Rowdy
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