Vorzeitiger Ruhestand
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Vorzeitiger Ruhestand
Hallo zusammen,
nach langer Krankheit ist mir von meiner Dienststelle vor etwa 10 Wochen angekündigt worden, dass beabsichtigt wird, mich zum nächstmöglichen Zeitpunkt in den vorzeitigen Ruhestand zu versetzen.
Die 4-wöchige Einspruchsfrist habe ich verstreichen lassen und wundere mich nun, dass dieser Schritt nicht vollzogen wird. Hat jemand hier eventuell schon Erfahrungen gesammelt, wie lange es dauert, bis man sich tatsächlich im vorzeitigen Ruhestand befindet?
Viele Grüße
nach langer Krankheit ist mir von meiner Dienststelle vor etwa 10 Wochen angekündigt worden, dass beabsichtigt wird, mich zum nächstmöglichen Zeitpunkt in den vorzeitigen Ruhestand zu versetzen.
Die 4-wöchige Einspruchsfrist habe ich verstreichen lassen und wundere mich nun, dass dieser Schritt nicht vollzogen wird. Hat jemand hier eventuell schon Erfahrungen gesammelt, wie lange es dauert, bis man sich tatsächlich im vorzeitigen Ruhestand befindet?
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- Bundesfreiwild
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Eine solche Ankündigung besagt erst mal gar nichts.
Mag sein, dass der Dienstherr das Zuruhesetzungsverfahren jetzt im Hintergrund anleiert, wenn er das so ankündigt.
Vor einer Zurruhesetzung aus gesundheitlichen Gründen muss aber erst ZWINGEND ein Termin bei einem Amts/Betriebsarzt durchgeführt werden.
Evtl. wird dort zunächst eine Rehamaßnahme empfohlen, ein Betriebliches Wiedereingliederungsverfahren muß nach aktueller Rechtsprechung durchgeführt werden.
Erst wenn diese Dinge gelaufen sind und der Amsarzt einen nach erfolgloser Reha oder Wiedereingliederung kaputt schreibt, kann die "dauernde Dienstunfähigkeit" verkündet werden. Widerspruch kann man immer erst einlegen, wenn man als Beamter auch was schriftliches in der Hand hat und DANN erst läuft die Widerspruchsfrist.
Die Zurruhesetzung muss auch dem Personal/Betriebsrat vorgelegt werden, der dann "Bedenken äußern" kann. Dagegen machen kann er sonst nichts, weil die Angelegenheit nicht mitbestimmungspflichtig ist.
Mag sein, dass der Dienstherr das Zuruhesetzungsverfahren jetzt im Hintergrund anleiert, wenn er das so ankündigt.
Vor einer Zurruhesetzung aus gesundheitlichen Gründen muss aber erst ZWINGEND ein Termin bei einem Amts/Betriebsarzt durchgeführt werden.
Evtl. wird dort zunächst eine Rehamaßnahme empfohlen, ein Betriebliches Wiedereingliederungsverfahren muß nach aktueller Rechtsprechung durchgeführt werden.
Erst wenn diese Dinge gelaufen sind und der Amsarzt einen nach erfolgloser Reha oder Wiedereingliederung kaputt schreibt, kann die "dauernde Dienstunfähigkeit" verkündet werden. Widerspruch kann man immer erst einlegen, wenn man als Beamter auch was schriftliches in der Hand hat und DANN erst läuft die Widerspruchsfrist.
Die Zurruhesetzung muss auch dem Personal/Betriebsrat vorgelegt werden, der dann "Bedenken äußern" kann. Dagegen machen kann er sonst nichts, weil die Angelegenheit nicht mitbestimmungspflichtig ist.
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Vielen Dank für die Antwort!
Die amtsärztliche Untersuchung liegt schon einige Monate hinter mir und kam zu dem Entschluss, dass ich aus Sicht des Arztes dauerhaft dienstunfähig bin. Daraufhin bekam ich besagtes Schreiben, in dem mir angekündigt wurde, dass man mich zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorübergehend in den vorzeitigen Ruhestand versetzen möchte. In dem Schreiben wurde ebenso darauf hingewiesen, dass diese Maßnahme nicht der Mitbestimmung des Personalrates unterliegt und dass ich eine vierwöchige Einspruchsfrist habe. Ja, und DAS liegt nun schon zehn Wochen zurück... Nun würde ich natürlich gerne wissen, ab wann ich mit meinem Ruhegehalt rechnen muss, das lediglich in der Höhe der Mindestversorgung liegt...
Viele Grüße
Die amtsärztliche Untersuchung liegt schon einige Monate hinter mir und kam zu dem Entschluss, dass ich aus Sicht des Arztes dauerhaft dienstunfähig bin. Daraufhin bekam ich besagtes Schreiben, in dem mir angekündigt wurde, dass man mich zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorübergehend in den vorzeitigen Ruhestand versetzen möchte. In dem Schreiben wurde ebenso darauf hingewiesen, dass diese Maßnahme nicht der Mitbestimmung des Personalrates unterliegt und dass ich eine vierwöchige Einspruchsfrist habe. Ja, und DAS liegt nun schon zehn Wochen zurück... Nun würde ich natürlich gerne wissen, ab wann ich mit meinem Ruhegehalt rechnen muss, das lediglich in der Höhe der Mindestversorgung liegt...
Viele Grüße
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Hallo, Frau Holle
also bei mir waren dies zwischen der entspr. Ankündigung des Dienstherrn und der Pensionierung fast genau drei Monate. Normalerweise entscheidet auch nicht die Dienststelle über die Frühpensionierung, sondern das Personalreferat im zuständigen Ministerium. Die Dienststelle gibt nach Erhalt des amtsärztl. Befunds dem Ministerium lediglich eine Empfehlung. Da solche Fälle stets durch mehrere Hände gehen (Personalchef der Dienststelle, Behördenleiter, Personalchef Ministerium) zieht sich dies natürlich etwas hin. Irgendeiner der genannten Entscheidungsträger ist meist immer gerade nicht da (Urlaub, Krankheit, Kur, Lehrgang usw. usw).
alles Gute !
Gruß
Schäferhund
also bei mir waren dies zwischen der entspr. Ankündigung des Dienstherrn und der Pensionierung fast genau drei Monate. Normalerweise entscheidet auch nicht die Dienststelle über die Frühpensionierung, sondern das Personalreferat im zuständigen Ministerium. Die Dienststelle gibt nach Erhalt des amtsärztl. Befunds dem Ministerium lediglich eine Empfehlung. Da solche Fälle stets durch mehrere Hände gehen (Personalchef der Dienststelle, Behördenleiter, Personalchef Ministerium) zieht sich dies natürlich etwas hin. Irgendeiner der genannten Entscheidungsträger ist meist immer gerade nicht da (Urlaub, Krankheit, Kur, Lehrgang usw. usw).
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Schäferhund
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wie du schon schreibst ist es bei dir nur die Mindestrente - also genieße noch deine vollen Bezüge
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@Cevorion
mit den 3 Monaten meinte ich die Zeit zwischen der Ankündigung meines Dienstherrn, mich in den Ruhestand versetzen zu wollen und dem Zeitpunkt der tatsächlichen Pensionierung. Rechne ich meine Ausfallzeit wegen Erkrankung mit ein, waren es etwa 19 Monate.
Dass diese Zeit auch nervig sein kann, da stimme ich dir voll und ganz zu.
Gruß
Schäferhund
mit den 3 Monaten meinte ich die Zeit zwischen der Ankündigung meines Dienstherrn, mich in den Ruhestand versetzen zu wollen und dem Zeitpunkt der tatsächlichen Pensionierung. Rechne ich meine Ausfallzeit wegen Erkrankung mit ein, waren es etwa 19 Monate.
Dass diese Zeit auch nervig sein kann, da stimme ich dir voll und ganz zu.
Gruß
Schäferhund
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...und wie kommt ihr finanziell im vorzeitigen Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit zurecht? Nur die Mindestpension ist ja nicht so dolle...und auch wenn eine Dienstunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wurde, die hoffentlich zahlt, wird es doch allerspätestens mit 67 eng, wenn diese auch nicht mehr zahlt...oder übersehe ich da etwas?
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@sunset 32
sunset32, das ist natürlich eine sehr individuelle Frage. Ich habe schon Kolleginnen & Kollegen mit Mindestpension gesehen, die finanz. bestens auskamen, aber auch Oberamtsräte (A13 mit Endstufe), die ständig nur wegen der aus ihrer Sicht "niedrigen Pension" herumjammerten. Auch private Umstände (Erbschaft, vermög. Partner/in, mietfreies Wohnen, Mieteinnahmen, reiche Eltern, usw. spielen da eine Rolle. Jeder hat da einen anderen finanz. Spielraum.
In der Öffentlichkeit werden natürlich gerne die angeblich so hohen Beamtenpensionen angegriffen. Vergessen wird dabei aber zu oft, dass seit 1957 hier die so genannte "Betriebsrente" (auch Zusatzversorgung genannt) bereits mit einberechnet ist. Vergessen wird auch, dass von den veröffentlichten Beamtenpensionen noch Krankenkasse, Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätsbeitrag abzuziehen sind.
Jede Kollegin und jeder Kollege wird seine Pensionshöhe anders beurteilen.
Gruß
Schäferhund
sunset32, das ist natürlich eine sehr individuelle Frage. Ich habe schon Kolleginnen & Kollegen mit Mindestpension gesehen, die finanz. bestens auskamen, aber auch Oberamtsräte (A13 mit Endstufe), die ständig nur wegen der aus ihrer Sicht "niedrigen Pension" herumjammerten. Auch private Umstände (Erbschaft, vermög. Partner/in, mietfreies Wohnen, Mieteinnahmen, reiche Eltern, usw. spielen da eine Rolle. Jeder hat da einen anderen finanz. Spielraum.
In der Öffentlichkeit werden natürlich gerne die angeblich so hohen Beamtenpensionen angegriffen. Vergessen wird dabei aber zu oft, dass seit 1957 hier die so genannte "Betriebsrente" (auch Zusatzversorgung genannt) bereits mit einberechnet ist. Vergessen wird auch, dass von den veröffentlichten Beamtenpensionen noch Krankenkasse, Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätsbeitrag abzuziehen sind.
Jede Kollegin und jeder Kollege wird seine Pensionshöhe anders beurteilen.
Gruß
Schäferhund
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Kann zu sagen: Ein Kollege, der vor 10 Jahren mit einer Pension von rund 1400 Euro netto gegangen wurde, erlebt jetzt gerade, wie Preisanstiege und gleichzeit praktisch nur NUllrunden bei den Gehalts/Pensionserhöhungen seine gesamten Reserven aufgezehrt haben.
Seine Frau meinte, dass sie in den letzten 10 Jahren praktisch 25-30% mehr Nettoeinkommen bekommen hätte (physiotherapeutische Tätigkeit).
Und dass sie keinem raten kann, allzu leichtfertig in eine frühe Pension zu gehen, wenn nicht andere Einnahmen da sind oder zumindest mietfreies Wohnen bis zum Ende möglich ist.
Seine Frau meinte, dass sie in den letzten 10 Jahren praktisch 25-30% mehr Nettoeinkommen bekommen hätte (physiotherapeutische Tätigkeit).
Und dass sie keinem raten kann, allzu leichtfertig in eine frühe Pension zu gehen, wenn nicht andere Einnahmen da sind oder zumindest mietfreies Wohnen bis zum Ende möglich ist.