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Wegfall Beihilfe, nun soll ich die 50% Behandlungkosten tragen?

Verfasst: 16. Mär 2017, 18:23
von FraueinesBeamten
Hi,
ich war im Beamtenverhältnis und hatte eine PKV abgeschlossen. Da ich beihilfeberechtigt war zahlte die PKV 50% und die Beihilfe auch 50%.

Dann wurde ich dienstunfähig, worüber ich die PKV auch informierte. Daraufhin musste ich fast doppelt so hohe Beiträge für die PKV zahlen. Ich versuchte in die GKV zu wechseln, klappte aber nicht, da ich nicht die Voraussetzungen erfülle.

Nun der Schock: Ich musste jetzt zum Arzt, die PKV hat aber nur 50% der Rechnung übernommen. Auf Nachfrage erfuhr ich von der unfreundlichen Dame, dass ich ja nur eine 50%ige PKV abgeschlossen habe. Wer die anderen 50% bezahlt ist nicht ihr Problem.

Daraufhin versuchte ich der Dame zu erklären, dass ich die 50% nicht aus eigener Tasche bezahlen kann. Mir wurde dann angeboten in den Basistarif zu wechseln. Einen anderen Tarif könne man mir nicht anbieten.
Problem 1: Der ist mir zu teuer.
Problem 2: Man findet ja anscheinend keinen Arzt der sich auf den niedrigen Satz der GOT einlässt und mehr zahlt der Basistarif ja nicht.

Was kann ich nun tun? Ich brauche eigentlich ziemlich dringend eine teure langwierige Behandlung, die ich mir aber einfach nicht leisten kann, wenn ich 50% selber bezahlen muss.

Edit: Aufgrund der Tatsache, dass ich jetzt krank geworden bin dürfte ein Wechsel in eine andere PKV auch flach fallen.

MfG

Re: Wegfall Beihilfe, nun soll ich die 50% Behandlungkosten tragen?

Verfasst: 16. Mär 2017, 20:05
von Torquemada
Die TS (bitte mal ihre anderen Beiträge lesen) ist Bezieherin von Leistungen nach SGB II.
Somit hat sie bei den kompetenten Ansprechpartnern der Leistungsabteilung des Jobcenters bezüglich der Übernahme der Kosten der PKV (Basistarif) das Ziel ihrer Fragen.

Das Thema Wechsel in die GKV hatten wir schon. Angeblich kann die TS nicht arbeiten. Egal. Das Jobcenter kann das alles regeln und tut das auch.

Re: Wegfall Beihilfe, nun soll ich die 50% Behandlungkosten tragen?

Verfasst: 8. Apr 2017, 16:23
von arme Sau
Torquemada hat geschrieben: 16. Mär 2017, 20:05 Die TS (bitte mal ihre anderen Beiträge lesen) ist Bezieherin von Leistungen nach SGB II.
...

Damit hat sich das Thema hier im Beamtenforum ja erledigt, danke!

arme Sau


PS: Wenn du nur zu 50% über die PKV versichert bist, wer bitte schön sollte deiner Meinung nach die anderen 50% der Rechnung bezahlen ??