Spanien 70 % Regelung der Beihilfe (HmbBeihVO)

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Rubi Arrieta
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Registriert: 24. Sep 2017, 16:01
Behörde: Freie und Hansestdt Hamburg

Spanien 70 % Regelung der Beihilfe (HmbBeihVO)

Beitrag von Rubi Arrieta »

Hallo und guten Tag. Ich war Polizeibeamtin in Hamburg. Seit 2007 wohnen wir auf Lanzarote und suchen dort deutsche Ärzte auf. Bis zum Frühjahr 2017 gab es keine Probleme mit der 70 % Regelung. Nun hab ich einen neuen Sachbearbeiter. Der schickt mir die Rechnung von fast 1000.- zurück mit der Begründung, daß gem. § 28 der Hamburger Beihilfeverordnung nur das bezahlt wird, was bei einem Arzt in Hamburg bezahlt würde (lt. GOÄ) . Daraufhn erhiel ich knapp 170.-. Mein Widerspruch wurde von ihm abgelehnt. Kurz darauf hat mein Mann(unter den gleichen Bedingungen) Beihilfe eingereicht und sein 70 % bekommen. Er hat einen anderen Sachbearbeiter.

Selbst, wenn es diesen Passus in der Verordnung gibt, wieso bekomme ich 9 jahre lang den vollen Betrag und mein Mann immer noch?

Über die GdP erhielt ich einen Anwalt vom DGB, doch obwohl er seit Juni dabei ist, passiert nichts. Ich werde nur immer wieder vertröstet. Ich sprach ihn auf eine Fachaufsichtsbeschwerde an, aber er winkte ab und meinte, das bringe gar nichts, die würde so nebenbei beim Kaffeetrinken besprochen und fallengelassen.

Fragen: Gibts pensionierte hamburger Kollegen, die im europäischen Ausland ihren Hauptwohnsitz haben und keine Probleme haben.
Hat schon mal jemand Erfahrungen mit einer Fachaufsichtsbeschwerde gemacht?

mit fragenden Güßen
Rubi
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