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Re: Mindestversorgung

Verfasst: 13. Jun 2017, 15:36
von Bockel
Moin,
die Mindesversorgung Dienstunfähig OHNE Dienstunfall) sind knapp 1600 € ausgezahlt (beim Bund), wenn du nicht verh. bist. Von den 1600 geht aber noch deine Krankenhasse ab. Also so ca. 1400€ für dich.
Mehr gibt es nicht.
GdB und Merkzeichen sind egal für die Mindesversorgung.

Die o.g. 1600 bekommst du dann dein Leben lang egal wie alt du bist/ wirst. Klar bei Versorgungsanpassung bekommst du auch ein klein wenig mehr.

LG Bockel

Re: Mindestversorgung

Verfasst: 14. Aug 2017, 13:41
von Charlyn
Wäre schön wenn es das ausgezahlt geben würde.
Es gehen noch Steuern ab, bei mir jetzt ca. 70 Euro monatlich und die Kk ist durch Zusatzversicherungen, die man schon haben sollte wenn man so erkrankt ist dass man dienstunfähig ist, höher als 200 Euro.
Ich bekomme ca. 1270 ausgezahlt und davon geht noch wenn mein Ex in Rente geht etwas ab. Eine Rente die ich noch bekommen würde ab 65 wird ja nicht gezahlt, weil ich durch die nicht über die erarbeitete Pension komme. Habe wegen Kinder Erziehung viel Halbtags gearbeitet.

Gruß Charlyn

Re: Mindestversorgung

Verfasst: 3. Sep 2017, 14:29
von connigra
Die Mindestversorgung Bund (bin im Jahr 1991 mit 30 Jahren in den Vorruhestand geschickt worden) beträgt aktuell brutto 1704.93 (verheiratet beide öffentlicher Dienst = 1/2 Familienzuschlag Stufe 1). Abzüglich Steuer (I oder IV 0 gleich) und Pflegeleistung bekomme ich netto 1683,19 €. Davon gehen noch die Krankenkassenbeiträge ab. Warum man als Kranker mehr zahlen soll, wie Charly schreibt verstehe ich nicht ganz. Ich habe mit der Post B da null Probleme. Die Post B gewährt auf Antrag einen ermäßigten Beitrag für 178 €, sollte man sonst keine weiteren Einkünfte haben. (Mieten, Kapitalerträge,450 € Jobs usw werden hinzugerechnet).

Re: Mindestversorgung

Verfasst: 4. Sep 2017, 07:11
von AndyO
Bockel hat geschrieben: 13. Jun 2017, 15:36 GdB und Merkzeichen sind egal für die Mindesversorgung.

LG Bockel
Brutto Ja, Netto Nein. Steuerfreibetrag.

Re: Mindestversorgung

Verfasst: 5. Sep 2017, 16:12
von ex-basis-t
Ich bekomme seit 1998 (mit 40) die Minderstversorgung als Lediger.
Es sind 1660,15 abzüglich: - 0,68 Anr.§14 , -20,78 Pflegel.§55f, -29,65 Betriebsrenteabfindung VAP §55, - 70,41 Steuer sind netto 1538,63 .
an die PKV Debeka 30% geht dann noch -284,19

Re: Mindestversorgung

Verfasst: 24. Okt 2017, 17:48
von Metro
connigra hat geschrieben: 3. Sep 2017, 14:29 Die Mindestversorgung Bund (bin im Jahr 1991 mit 30 Jahren in den Vorruhestand geschickt worden) beträgt aktuell brutto 1704.93 (verheiratet beide öffentlicher Dienst = 1/2 Familienzuschlag Stufe 1). Abzüglich Steuer (I oder IV 0 gleich) und Pflegeleistung bekomme ich netto 1683,19 €. Davon gehen noch die Krankenkassenbeiträge ab. Warum man als Kranker mehr zahlen soll, wie Charly schreibt verstehe ich nicht ganz. Ich habe mit der Post B da null Probleme. Die Post B gewährt auf Antrag einen ermäßigten Beitrag für 178 €, sollte man sonst keine weiteren Einkünfte haben. (Mieten, Kapitalerträge,450 € Jobs usw werden hinzugerechnet).
Kann jemand aus eigener Erfahrung bestätigen, dass die Post B denen, die außer Ihrer Mindestversorgung keine eigenen Einkünfte haben, auf Antrag eine Beitragsermäßigung gewährt?

Re: Mindestversorgung

Verfasst: 24. Okt 2017, 19:47
von Torquemada
Du kannst einfach auf die Homepage von denen gehen und das nachlesen bzw. die gar nicht so inkompetenten Mitarbeiter kontaktieren.
Hierzu schickst du eine Mail bzw. bittest um Rückruf.

Re: Mindestversorgung

Verfasst: 24. Okt 2017, 20:51
von Metro
Torquemada hat geschrieben: 24. Okt 2017, 19:47 Du kannst einfach auf die Homepage von denen gehen und das nachlesen bzw. die gar nicht so inkompetenten Mitarbeiter kontaktieren.
Hierzu schickst du eine Mail bzw. bittest um Rückruf.
Genau das hatte ich vor einiger Zeit gemacht. In der Antwortmail von der PBeaKK steht wörtlich drin: "Eine Beitragsermäßigung gibt es für Mindestversorgungsempfänger in der Regel nicht."

Gerade deshalb hat mich der Beitrag von connigra so irritiert - und ich hab nach persönlichen Erfahrungen gefragt.

Re: Mindestversorgung

Verfasst: 24. Okt 2017, 22:58
von Torquemada
Für Ledige müssten deine 1660 Euro zutreffend sein. Habe das jetzt nicht genau nachgerechnet, aber 65 Prozent von Endstufe A4 plus die 30,68 Euro landen bei 1676 Euro. Dann noch der künstliche PV-Abzug weg...bin aber jetzt zu faul, genau nachzurechnen.

Re: Mindestversorgung

Verfasst: 29. Okt 2017, 18:57
von connigra
Hei,

guck unter Beiträge in Sonderfällen auf der Homepage der Kasse nach,
Stufe 1:als Lediger hast du keinen Familienzuschlag; also ist dein Mindestruhegehalt 1638,97 immer die Pflegeleistung bereits abgezogen
als Verheirateter beide Öffentlicher Dienst 1/2 Fam.Zuschlag 1683,18
Stufe 3: als Verheirateter mit ganzem FamZuschlag 1727,40 - vermutlich bist du hier drin hast aber deinen Pflegebeitrag noch nicht abgezogen!!!!

Ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen, dass ich jahrelang den ermäßigten Beitrag bekam. Vor 10 Jahren nahm ich aber dann einen 450€ Job an und hatte Mieteinnahmen - dann war es natürlich vorbei mit dem ermäßigtem Beitrag.

Mir erscheint, dass du mit 1749€ brutto unter die Stufe 3 fällst. Verheiratet bist, nur ein Ehegatte ist im öffentlichem Dienst. Du musst von deinen 1749 € die Pflegeleistung mit 21,74 abziehen und schon steht dir der ermäßigte Beitrag zu. Der wird dir nicht rückwirkend gewährt, sondern immer nur ab Antragseingang. Also nichts wie ran - das Merkblatt und der Antrag ist auf der Homepage zu finden. Du zahlst dann nur noch 177,....€ Beitrag und halt das was du zusätzlich noch hast.

Gruß

Re: Mindestversorgung

Verfasst: 30. Okt 2017, 15:17
von connigra
hei,,
noch ein Zusatz zur Beitragsermäßigung bei der Post B: Das gilt nur für die Laufbahn A und B1!!!! Sonst gibt es meines Wissens keine Ermäßigung!

v.g.