Chirotherapie - Einrenken: Zahlung durch Beihilfe?

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urbani
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Chirotherapie - Einrenken: Zahlung durch Beihilfe?

Beitrag von urbani »

Hallo,
ich war vor einigen Wochen beim Orthopäden, weil ich eine asymmetrische Rippe hatte und meine Hausärztin mich dringend bat, dort vorstellig zu werden. Der Arzt fand nicht heraus, warum dies so ist, druckste rum, dass dies wahrscheinlich immer so war und mir eben erst jetzt aufgefallen sei. Dann wollte er sich meine Wirbel ansehen und meinte, er müsse mich einrenken, da ich so verspannt sei.

Hierzu ist anzumerken, dass ich bei Betreten der Praxis aufgefordert wurde, einen ganzen Berg Papiere auszufüllen und zu unterschreiben. Unter anderem eben auch, dass der Arzt Chiropraktiker ist und was das Ganze für Nebenwirkungen hat etc. Hierdrunter war eine Extra-Unterschrift nötig. Ich habe jedoch nicht unterschrieben, weil ich ja wegen meiner Rippe da und nicht wegen irgendeiner Chiropraxis.

Der Arzt wollte also mit seinem Einrenken anfangen. Ich sagte ihm, dass ich das nicht wolle. Er machte trotzdem weiter. Es knackte hier und da und ich sagte wieder, er soll aufhören. Er antwortete, dass er das nicht täte, um mich zu ärgern. Ich habe danach die Praxis verlassen wie eine uralte Frau. Mir taten zwei Tage sämtliche Knochen weh. Die Rippe ist so asymmetrisch wie eh und je. Ich habe am nächsten Tag den Arzt angerufen und ihn gefragt, was das sollte. Warum er etwas täte, was ich nicht unterschrieben habe und bei dem ich zwei mal gesagt habe, er solle aufhören. Er hat gefaselt, dass er mir helfen wollte. Durch das Einrenken hätte eben auch die asymmetrische Rippe verschwinden können usw.

Bis heute habe ich die Rechnung des Arztes noch nicht bekommen. Ich frage mich, ob ich verpflichtet bin, dieses Einrenken zu bezahlen. Und wenn ja, übernimmt die Beihilfe sowas?

Vielen Dank
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Ruheständler
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Re: Chirotherapie - Einrenken: Zahlung durch Beihilfe?

Beitrag von Ruheständler »

urbani hat geschrieben: 16. Mai 2017, 22:16 Bis heute habe ich die Rechnung des Arztes noch nicht bekommen. Ich frage mich, ob ich verpflichtet bin, dieses Einrenken zu bezahlen. Und wenn ja, übernimmt die Beihilfe sowas?
wenn die Rechnungslegung nach der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) erstellt wird ist das bezahlen durch die Beihilfe in Abhängigkeit des jeweiligen prozentualen Tarifes kein Problem,das andere Problem, über die nicht gewünschte Behandlung durch den Arzt wird letztendlich durch die fehlende Unterschrift nicht zu leisten sein.
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
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