Mutter-Kind-Kur Beihilfe plus GKV

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HamburgSH
Beiträge: 4
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Mutter-Kind-Kur Beihilfe plus GKV

Beitrag von HamburgSH »

Hallo zusammen,
ich möchte eine Kur beantragen. Meine Tochter leidet an einer Vorstufe von Asthma und nun wurde noch Neurodermitis festgestellt.
Das ganze zehrt sehr an meinen Nerven und ich bin völlig ausgebrannt (med. Gründe liegen auch vor).
Ich bin Beamtin (50% Beihilfe/50% PKV) und meine Tochter beim Vater in der GKV (Techniker).
Zunächst werde ich den Hautarzt bzw. Kinderarzt meiner Tochter befragen, ob eine Kind-Kur möglich ist.
Allerdings pendle ich zwischen Kind-Kur (ich als Begleitung) und Mutter-Kind-Kur.
Bei der Mutter-Kind-Kur würde ich gerne für uns beide Behandlungen bekommen.
1. An wen muss ich mich "offiziell" wenden? Wenn Kinderarzt und (mein) Hausarzt eine Kur befürworten, zunächst an beide Krankenkassen und meine Beihilfestelle? Oder erst nur an eine Stelle?
2. Wie ist § 21 Abs. 7 Nr. 1 HmbBeihVO zu verstehen? Ich war Von Juli 14 bis Juli 15 in Elternzeit. Gilt diese Zeit als "Dienstzeit" oder muss ich ab Juli 15 3 Jahre warten?
3. Würden die Kosten verteilt werden? Sprich für meine Tochter zahlt die Techniker und "meine" Kosten PKV und Beihilfe?

Falls wichtig: Meine PKV übernimmt 50% für Kuren.

Vielen Dank
HamburgSH
Blue Ice Ultra
Beiträge: 764
Registriert: 22. Sep 2011, 18:42
Behörde:

Re: Mutter-Kind-Kur Beihilfe plus GKV

Beitrag von Blue Ice Ultra »

zu 1. An Beide.

zu 2. Elternzeit = Erziehungsurlaub

zu 3. Ja.
HamburgSH
Beiträge: 4
Registriert: 18. Dez 2016, 21:39
Behörde: Amtsgericht Hamburg

Re: Mutter-Kind-Kur Beihilfe plus GKV

Beitrag von HamburgSH »

Danke!
Zu 2.
"(7) Die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für eine Kur darf nicht anerkannt werden,
1.
wenn die Beihilfeberechtigte in den dem Antragsmonat vorausgegangenen drei Jahren nicht ununterbrochen im öffentlichen Dienst beschäftigt gewesen ist; eine Beschäftigung gilt nicht als unterbrochen während der Zeit eines Erziehungsurlaubs sowie einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge, wenn anerkannt worden ist, dass die Beurlaubung dienstlichen Interessen oder öffentlichen Belangen dient".

Ist es also so zu verstehen, dass ein Erziehungsurlaub die Dienstzeit nicht unterbricht?

Danke für die schnelle Antwort!
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