Beihilfeberechtigung Ehepartner

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Lodzman
Beiträge: 1
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Beihilfeberechtigung Ehepartner

Beitrag von Lodzman »

Hallo liebe Forenleser,

ich suche Rat hinsichtlich der Beihilfeberechtigung meiner Ehefrau.
Folgende Situation:
Ich bin seit knapp 1 1/2 Jahre akademischer Rat, also verbeamtet. Das Ganze aber weit weg von meinem eigentlichen Studienort, nämlich in Hessen. Meine Frau ist verbeamtete Lehrerin an unserem Studienort, aber seit diesen 1 1/2 Jahren freiwillig beurlaubt ohne Bezüge. Eigentlich sind wir davon ausgegangen, dass sie hier am neuen Wohnort schnell eine Stelle findet (wir wollten eine Fernbeziehung vermeiden).
Das hat leider nicht so geklappt wie erhofft, so dass sie 2015 ein halbes Jahr Lehrerin verdient hat, danach im Jahr aber nicht mehr. Für 2016 konnte sie auf Honorarbasis arbeiten. Dies hat insgesamt soviel Geld eingebracht, dass sie über der Einkommensgrenze lag, mit der sie über mich beihilfeberechtigt gewesen wäre.
Für 2017 habe ich nun den Antrag bei meiner Beihilfestelle gestellt, dass meine Frau über mich beihilfeberechtigt sein möge, weil ihr Einkommen voraussichtlich niedriger liegt als die Grenze von 8xxx €.
Dieser Antrag ist genehmigt worden, sie könnte also ihre private Krankenversicherung von derzeit 100% auf 45% senken und uns damit 200€ im Monat sparen.

Nun aber die eigentliche Frage:
Was passiert, falls sie in diesem Jahr doch eine Stelle findet? Wenn sie ein Halbjahr arbeitet, liegt ihr Einkommen ja in jedem Fall über der Grenze, nach der sie dann nicht mehr über mich beihilfeberechtigt wäre.
Klar ist, dass sie dann selber beihilfeberechtigt wäre, aber die Monate bis zu dieser Beschäftigung hätte wir dann Vergünstigungen genossen, die uns vermutlich nicht zustehen. Müssen wir dann zu Unrecht empfangene Beihilfe zurückzahlen?
Blue Ice Ultra
Beiträge: 764
Registriert: 22. Sep 2011, 18:42
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Re: Beihilfeberechtigung Ehepartner

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Ist die "Genehmigung" mit einer Nebenbestimmung (z.B. Bedingung) versehen worden?
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