Familienversichert in Elternzeit

Beihilfeforum, Reisekostenforum: Fragen zu Beihilfe, Reisekosten, Trennunngsgeld, ...

Moderator: Moderatoren

Antworten
Rolle
Beiträge: 1
Registriert: 8. Sep 2016, 01:17
Behörde:

Familienversichert in Elternzeit

Beitrag von Rolle »

Hallo zusammen,
ich habe nun das ganze Internet kreuz und quer recherchiert und hoffe, dass mir vielleicht hier jemand helfen kann.
Szenario: Ehemann ist gesetzlich versichert, Ehefrau dort familienversichert
Die Ehefrau wird in kürze in Bayern Beamte auf Probe aber direkt in Elternzeit ohne Bezüge gehen.

Frage: ist sie in diesem Szenario berechtigt, weiterhin in der Familienversicherung zu bleiben.

Im Forum und im Netz finde ich nur Urteile und Hinweise darauf, dass es in der Elternzeit unmöglich ist, familienversichert zu sein, wenn man vorher Bezüge kassiert hat (da man bereits im Beihilfe-System ist). Unklar bzw. strittig ist aus meiner Sicht, was zutrifft wenn man nie Bezüge erhalten hat.

Das Dokument https://www.stmflh.bayern.de/gehezu.asp ... elternzeit schreibt auf Seite 12:
Beamtinnen und Beamte haben während der Elternzeit einen Anspruch
auf Leistungen der Krankheitsfürsorge in entsprechender
Anwendung der Beihilferegelungen, wenn sie nicht beschäftigt
sind. Dieser Anspruch tritt zurück, wenn Beamtinnen und Beamte
in Elternzeit als berücksichtigungsfähige Angehörige einer oder
eines selbst Beihilfeberechtigten abgesichert sind oder ein Anspruch
auf Familienversicherung mit dem gesetzlich versicherten
Ehegatten oder Lebenspartner besteht
. Bei einer Teilzeitbeschäftigung
während der Elternzeit besteht grundsätzlich ein originärer
Beihilfeanspruch nach den Beihilfevorschriften.

Nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuchs V besteht für Ehegatten
oder Lebenspartner eines gesetzlich Versicherten während
der Elternzeit dann kein Anspruch auf Familienversicherung, wenn
sie vor Beginn der Elternzeit nicht gesetzlich krankenversichert waren
.
Da dies im Regelfall auf Beamtinnen und Beamte in Elternzeit
zutrifft, ist ihnen der Zugang zur Familienversicherung des gesetzlich
versicherten Ehegatten oder Lebenspartners verwehrt. Daher
besteht für Beamtinnen und Beamte während der Elternzeit in der
Mehrzahl aller Fälle ein Anspruch auf Leistungen der Krankheitsfürsorge
in entsprechender Anwendung der Beihilferegelungen.
Aus meiner Sicht ist sie zu Beginn der Elternzeit gesetzlich krankenversichert, wenn auch "nur" familienversichert.
Wie lest ihr das?
Gerda Schwäbel
Beiträge: 653
Registriert: 10. Jul 2008, 13:35
Behörde:

Re: Familienversichert in Elternzeit

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Ich lese das auch so, aber ich habe nicht ins Gesetz geschaut. Sie sollten das mit der Krankenkasse klären, wenn Sie das nicht wollen, wären Sie hier auch gut aufgehoben.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Antworten