Beihilfesatz rückwirkend ändern lassen - Bremen

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BremerStiefmama
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Beihilfesatz rückwirkend ändern lassen - Bremen

Beitrag von BremerStiefmama »

Hallo zusammen!

Ich bin über die Bremer Beihilfe eig. zu 50% beihilfeberechtigt. Durch Heirat (August 2015) und den Umzug meines Stiefsohnes in unsere Wohnung bin ich laut Familienkassenabteilung der Bremer Performa berechtigt für den Familienzuschlag für meinen Stiefsohn.
Dieses habe ich im September 2015 beantragt, ab November 2015 tauchte er daraufhin als Freibetrag bei mir auf den Abrechnungen auf. Ich bin daraufhin von den 55% Beihilfe (50% Single + 5% 1.Kind) ausgegangen und habe meiner Privatversicherung gemeldet mich um 5% zu reduzieren.

Sprich: Ich bin seit Nov 2015 zu 45% privat und mutmaßlich 55% beihilfeversichert.
Nun kam in der ersten Abrechnung seitdem von der Beihilfe die Info 50%. Anscheinend sei der Antrag nicht eingegangen, bearbeitet oder abgelehnt (Post habe ich nicht bekommen).

Problem nun: Ich bin hochschwanger und erwarte jeden Tag die Geburt (Krankenhausrechnungen etc. mehrere tausend Euronen, bei 5% Unterversicherung kein Spaß!) und habe den Antrag heute nachgereicht zur Familienkasse. Er kann es dort auch rückwirkend einstellen sodass ich mehr Bezüge erhalte rückwirkend.

Inwiefern kann/darf/lässt sich jetzt bei der Beihilfestelle auch eine rückwirkende Veränderung des Bemessungssatzes erwirken? Heute am 5. des Monats brauche ich die für den 1. des Monats, um die Geburtskosten abzusichern die in diesem Monat stattfinden wird.
Habe ich darauf ein Anrecht nach diesem Fehler im Hause Performa? Wenn sie den Antrag damals bearbeitet hätten dann hätte ich ja zumindest eine Absage/Rückmeldung bekommen müssen oder?

Nun bin ich doch sehr verunsichert...
Frank Reich
Beiträge: 39
Registriert: 29. Aug 2015, 13:37
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Re: Beihilfesatz rückwirkend ändern lassen - Bremen

Beitrag von Frank Reich »

Da die Beihilfe vom Familienstand (Personenzahl) abhängt und diese wierum nur durch die Verwaltung nach eigener Prüfung der Voraussetzungen bestätigt werden kann, vermute ich den Fehler zunächst mal hier. Wenn schon Arbeit ausgelagert wird, dann muss auch kontrolliert werden.
Schau doch mal, ob es dazu nicht Verwaltungsvorschriften/Handlungsanweisungen gibt, wie bei Änderungen zu verfahren ist.

Du solltest daher zuerst bei der Personalstelle nachfragen, ob die Änderung weitergegeben wurde. Falls ja, dann ist es Fehler der Performa; falls nein, dann interner Fehler.
Da aber die Voraussetzungen vorlagen, würde ich darauf hinweisen und deren Anwendung ab Tag X reklamieren, um dies auch zukünftig schwarz auf weiss zu haben.
es grüsst Frank Reich
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Schuld ist ein moralischer Aspekt; Recht ein finanzieller (HKH)
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