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Beihilfe Hospiz

Verfasst: 6. Jun 2016, 14:15
von Bubbels84
Liebe Alle,

vielleicht kann mir einer mit folgendem Anliegen weiter helfen?

Meine Mutter ist im Hospiz und hat nun die erste Rechnung erhalten.
Diese beträgt 9474,90 EUR.
Das Hospiz muss nach Gesetz 5% der Kosten selbst tragen (in dem Fall 473,70 EUR). Das heißt die Rechnung reduziert sich auf 9001,20 EUR.
Die Krankenkasse (Debeka) meiner Mutter die 30% Anteil übernommen (2700,36 EUR).
Nun hat sie den Beihilfebescheid des Landes Niedersachsen bekommen, den ich nicht nachvollziehen kann.
Nach meiner Rechnung müsste die Beihilfe 6300,84 EUR erstatten, denn 9001,20 - 2700,36 EUR= 6300,84 EUR.
Die Beihilfe hat folgende Rechnung aufgestellt:
Rechnungsbetrag 6989,80 EUR
bhf. Betrag 6989,80 EUR
Beihilfe Erstattung: 4892,86 EUR (70% der 6989,80 EUR)

Wieso werden 6300,84 EUR nicht voll erstattet?
Ich habe bei der zuständigen Sachbearbeiterin angerufen. Leider konnte sie mir nicht weiterhelfen, da ihr Vorgesetzter die Zahlen diktiert hat und sie mit Hospiz-Angelegenheiten nicht vertraut ist. Dann habe ich bei ihrem Vorgesetzten angerufen. Dieser hat mir gesagt, dass dies eine sehr komplizierte Rechnung sei und die 6300,84 EUR nicht voll beihilfefähig sind. Wie man das berechnet könne er mir jetzt nicht erklären, sondern mir in ein paar Tagen zu mailen.
Ich habe mir mal die Niedersächsische Beihilfeverordnung § 37 (Palliativmedizin) sowie den dazugehörigen Paragraphen im § 39a Abs. 1 Sätze 2 und 3 SGB V durchgelesen. Da steht nach meinem Dafürhalten, dass den Rest der Kosten, den die Krankenkasse nicht erstattet die Beihilfe übernimmt.

Gibt es jemanden der mir hiermit weiterhelfen kann?

Viele Grüße

Re: Beihilfe Hospiz

Verfasst: 6. Jun 2016, 16:28
von Ruheständler
Hallo,nach dieser Vorschrift:
Palliativversorgung (§ 37 NBhVO)
Aufwendungen für spezialisierte ambulante Palliativversorgung
sowie stationäre Palliativversorgung in Hospizen, sind
nach Maßgabe einer ärztlichen Bescheinigung bis zur Höhe
des Zuschusses, den die gesetzliche Krankenkasse
erbringt,
beihilfefähig.
Ich denke mal das der Erstattungsbetrag der Beihilfe sich nur nach der gesetzlichen Krankenkasse orientiert und dieser Teil wird wohl geringer sein als der Restbetrag zur Erstattung bei der privaten Krankenkasse.
Gruß vom Ruheständler

Re: Beihilfe Hospiz

Verfasst: 7. Jun 2016, 09:00
von tiefenseer
Hallo,
um absolute Klarheit zu bekommen - lege Widerspruch gegen diese Entscheidung ein.
Dann ist dieser "Vorgesetze" verpflichtet hier eine schriftliche Stellungnahme seiner Entscheidung mit zu teilen.
Nur er ist in der Lage sein Handeln zu erklären.

Hast Du den Eindruck, dass diese Erklärung nicht korrekt ist, such Dir einen RA.

Beachte bitte!
In der Regel hast Du nur 4 Wochen Zeit gegen den Beihilfebescheid einen Widerspruch ein zu legen.

Beste Grüße

Re: Beihilfe Hospiz

Verfasst: 7. Jun 2016, 18:50
von Bubbels84
Danke für die beiden Antworten!
Ja Widerspruch werde ich dann wohl einlegen. Ich warte die Berechnung noch ab...
Die Höhe des Zuschusses, den eine GKV bei Hospizen erbringt ist 100% meines Wissens nach. Daher würde ich argumentieren, dass der Rest voll beihilfefähig ist- ohne jegliche Abzüge...
Ich verstehe halt auch null, wie man von 6300 EUR auf 6989 EUR kommt...